Rückrufaktion fliegende Fender - Betrachtung für die SchweizZitat von FrankyCH am 1. Juni 2023, 21:54 Uhr @Moderatoren Sorry das ich einen eigenen Beitrag gemacht habe aber so besteht wenigstens eine Chance das unsere CH Mitglieder das finden.
Ich gehe davon aus das die meisten CH Pepper Besitzer sich fragen was der D Rückruf für uns bedeutet. Ich mich natürlich auch. deshalb habe ich recherchiert und möchte mein Ergebnis mit euch teilen. Natürlich ohne Gewähr und Haftung meinerseits. Da die Automobilbranche sowie die Versicherungsbranche meine beiden Stammbranchen sind bringe ich jedoch etwas Wissen mit.
Ein Rückruf in D hat mMn für die Schweiz keine Relevanz. Er müsste wenn überhaupt vom Astra erfolgen. Ob das jemals passiert ? Es ist auch fraglich wie weit das Astra die entsprechenden Fahrzeuge überhaupt identifizieren kann. In meinem Fahrzeugausweis steht Peugeot Weinsberg R 57.
Haftung
Sollte so ein Fender weg fliegen und jemanden verletzten oder etwas beschädigen greift die Haftpflicht. In dem Fall die scharfe Kausalhaftung, Der Versicherer wird in jedem Fall zahlen müssen. Es besteht jedoch theoretisch die Möglichkeit, dass die Versicherung versucht Regress auf den Halter zu nehmen. Dazu müsste der Versicherer aber erst einmal Kenntnis von der Problematik haben und dann dem Halter nachweisen das er Kenntnis hatte.
Ich habe meine Fender mit Sika gesichert und mache mir da überhaupt keine Sorgen. Solange ich kein Schreiben vom ASTRA bekomme ist für mich alles gut.
@Moderatoren Sorry das ich einen eigenen Beitrag gemacht habe aber so besteht wenigstens eine Chance das unsere CH Mitglieder das finden.
Ich gehe davon aus das die meisten CH Pepper Besitzer sich fragen was der D Rückruf für uns bedeutet. Ich mich natürlich auch. deshalb habe ich recherchiert und möchte mein Ergebnis mit euch teilen. Natürlich ohne Gewähr und Haftung meinerseits. Da die Automobilbranche sowie die Versicherungsbranche meine beiden Stammbranchen sind bringe ich jedoch etwas Wissen mit.
Ein Rückruf in D hat mMn für die Schweiz keine Relevanz. Er müsste wenn überhaupt vom Astra erfolgen. Ob das jemals passiert ? Es ist auch fraglich wie weit das Astra die entsprechenden Fahrzeuge überhaupt identifizieren kann. In meinem Fahrzeugausweis steht Peugeot Weinsberg R 57.
Haftung
Sollte so ein Fender weg fliegen und jemanden verletzten oder etwas beschädigen greift die Haftpflicht. In dem Fall die scharfe Kausalhaftung, Der Versicherer wird in jedem Fall zahlen müssen. Es besteht jedoch theoretisch die Möglichkeit, dass die Versicherung versucht Regress auf den Halter zu nehmen. Dazu müsste der Versicherer aber erst einmal Kenntnis von der Problematik haben und dann dem Halter nachweisen das er Kenntnis hatte.
Ich habe meine Fender mit Sika gesichert und mache mir da überhaupt keine Sorgen. Solange ich kein Schreiben vom ASTRA bekomme ist für mich alles gut.
Uf_und_devo hat auf diesen Beitrag reagiert. MEG White Edition (ohne oranges Dekor) Model 2018 Peugeot 130 PS - seit 21.10.24 auf Dauerreise -Details zu meinen Umbauten in den biografischen Angaben Zitat von Eifelwolf am 1. Juni 2023, 23:09 Uhr Ich denke(!) eher, dem Haftpflichtversicherer ist durchaus der angeordnete Rückruf im Herstellerland bekannt und würde daher den Hersteller in Regress nehmen wollen, mit der Begründung, auch in den Exportländern für allgemeine Sicherheit einstehen zu müssen. Den Schweizer Halter trifft, so lange es dort keinen offiziellen Rückruf gibt, kein Verschulden.
Die KI spuckt zum derzeitigen Szenario folgende Info aus:
"In einem solchen Szenario, in dem ein Rückruf eines Fahrzeugs aufgrund eines gefährlichen Herstellungsmangels in Deutschland angeordnet wird, kann der Rückruf in der Schweiz anders bewertet werden. Grundsätzlich unterliegen Rückrufe von Fahrzeugen internationalen Standards, die normalerweise von nationalen Regulierungsbehörden überwacht und umgesetzt werden.
In der Regel gibt es einen Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden bei sicherheitsrelevanten Rückrufen. Das bedeutet, dass das Kraftfahrtbundesamt in Deutschland in der Regel die zuständige Behörde in der Schweiz über den Rückruf informieren wird. Die schweizerische Behörde kann dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Rückruf auch in der Schweiz durchzuführen.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union, aber sie hat eine enge Zusammenarbeit mit der EU in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Regelungen im Automobilsektor. Daher ist es möglich, dass die schweizerische Regulierungsbehörde ähnliche Schritte unternimmt wie die deutschen Behörden, um die Sicherheit der Fahrzeuge auf dem schweizerischen Markt zu gewährleisten.
Es ist wichtig anzumerken, dass es in jedem Land spezifische Gesetze und Vorschriften gibt, die den Rückruf von Fahrzeugen regeln. Die schweizerischen Behörden können auch weitere Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Rückruf angemessen umgesetzt wird und die betroffenen Fahrzeughalter in der Schweiz informiert werden."
Insoweit denke ich, dass sich mittelfristig die Schweizer Astra zu einem ähnlichen Vorgehen wie das KBA durchringt und die dortigen Halter bald Post erhalten.
Ich denke(!) eher, dem Haftpflichtversicherer ist durchaus der angeordnete Rückruf im Herstellerland bekannt und würde daher den Hersteller in Regress nehmen wollen, mit der Begründung, auch in den Exportländern für allgemeine Sicherheit einstehen zu müssen. Den Schweizer Halter trifft, so lange es dort keinen offiziellen Rückruf gibt, kein Verschulden.
Die KI spuckt zum derzeitigen Szenario folgende Info aus:
"In einem solchen Szenario, in dem ein Rückruf eines Fahrzeugs aufgrund eines gefährlichen Herstellungsmangels in Deutschland angeordnet wird, kann der Rückruf in der Schweiz anders bewertet werden. Grundsätzlich unterliegen Rückrufe von Fahrzeugen internationalen Standards, die normalerweise von nationalen Regulierungsbehörden überwacht und umgesetzt werden.
In der Regel gibt es einen Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden bei sicherheitsrelevanten Rückrufen. Das bedeutet, dass das Kraftfahrtbundesamt in Deutschland in der Regel die zuständige Behörde in der Schweiz über den Rückruf informieren wird. Die schweizerische Behörde kann dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Rückruf auch in der Schweiz durchzuführen.
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union, aber sie hat eine enge Zusammenarbeit mit der EU in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Regelungen im Automobilsektor. Daher ist es möglich, dass die schweizerische Regulierungsbehörde ähnliche Schritte unternimmt wie die deutschen Behörden, um die Sicherheit der Fahrzeuge auf dem schweizerischen Markt zu gewährleisten.
Es ist wichtig anzumerken, dass es in jedem Land spezifische Gesetze und Vorschriften gibt, die den Rückruf von Fahrzeugen regeln. Die schweizerischen Behörden können auch weitere Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Rückruf angemessen umgesetzt wird und die betroffenen Fahrzeughalter in der Schweiz informiert werden."
Insoweit denke ich, dass sich mittelfristig die Schweizer Astra zu einem ähnlichen Vorgehen wie das KBA durchringt und die dortigen Halter bald Post erhalten.
Uf_und_devo hat auf diesen Beitrag reagiert. Grüße
Eifelwolf
..unterwegs im CaraCompact [PEPPER] MEG (Peugeot Boxer 163 PS; EZ 05/2017) als Erstbesitzer. Zitat von Ruba am 29. Juni 2023, 7:09 Uhr Ein Rückruf in D hat mMn für die Schweiz keine Relevanz. Er müsste wenn überhaupt vom Astra erfolgen. Ob das jemals passiert ? Es ist auch fraglich wie weit das Astra die entsprechenden Fahrzeuge überhaupt identifizieren kann. In meinem Fahrzeugausweis steht Peugeot Weinsberg R 57.
Ciao Franky
Das Thema ist mit etwas Verzögerung nun auch in CH durch. Knaus hat per 21.Juni auch hier die Besitzer angeschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass auch Du bald ein Schreiben erhälst.
Gruss Urban
Ein Rückruf in D hat mMn für die Schweiz keine Relevanz. Er müsste wenn überhaupt vom Astra erfolgen. Ob das jemals passiert ? Es ist auch fraglich wie weit das Astra die entsprechenden Fahrzeuge überhaupt identifizieren kann. In meinem Fahrzeugausweis steht Peugeot Weinsberg R 57.
Ciao Franky
Das Thema ist mit etwas Verzögerung nun auch in CH durch. Knaus hat per 21.Juni auch hier die Besitzer angeschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass auch Du bald ein Schreiben erhälst.
Gruss Urban
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FrankyCH hat auf diesen Beitrag reagiert. Pepper MEG Mod. 2019 (Peugeot 2.0 HDI 120kW) alle Optionen ab Werk + Booster / Solar / WR / Lithium / Goldschmitt Luftfederung plus diverse Basteleien Zitat von FrankyCH am 29. Juni 2023, 21:00 Uhr Danke für die Info. Bisher habe ich noch nichts erhalten. Kann aber auch daran liegen das meiner nicht neu war und ursprünglich mal einen Tag in D eingelöst war.
Danke für die Info. Bisher habe ich noch nichts erhalten. Kann aber auch daran liegen das meiner nicht neu war und ursprünglich mal einen Tag in D eingelöst war.
MEG White Edition (ohne oranges Dekor) Model 2018 Peugeot 130 PS - seit 21.10.24 auf Dauerreise -Details zu meinen Umbauten in den biografischen Angaben Zitat von Ruba am 29. Juni 2023, 22:20 Uhr Hi Franky
Ich habe meinen Händler in CH angeschrieben und nachgefragt wie die Lage ist. Unten ein Zitat aus dem Antwort-Mail. Im Moment läuft gar nichts...
Aktuell haben wir die Ersatzteile die zur Reparatur benötigt werden noch nicht vom Hersteller bekommen. Sobald wir diese bei uns im Haus haben, werden wir uns umgehend nochmals bei Ihnen melden um einen Termin zu vereinbaren.
Für die gestressten Händler ist dieser Rückruf vor der Feriensaison sicher der Worst Case.
Meine Fender sitzen noch fest. Trotzdem habe ich die fraglichen Teile mit Panzertape verklebt. Da ich noch bis August/September am reisen bin habe ich keine andere Alternative. Auch dazu die Antwort des Händlers...
Knaus, wie auch wir können jedoch keine Haftung übernehmen sollte bis dahin etwas sein mit den Fendern. Mit Klebeband ist es bestimmt eine Zwischenlösung. Behalten Sie es sicher unbedingt im Auge wenn Sie unterwegs sind.
Na ja, ist ja eine tolle Lösung. Eine Reparatur ist in CH nicht möglich und die Verantwortung ist elegant an die Besitzer delegiert 🙁
Gruss Urban
Hi Franky
Ich habe meinen Händler in CH angeschrieben und nachgefragt wie die Lage ist. Unten ein Zitat aus dem Antwort-Mail. Im Moment läuft gar nichts...
Aktuell haben wir die Ersatzteile die zur Reparatur benötigt werden noch nicht vom Hersteller bekommen. Sobald wir diese bei uns im Haus haben, werden wir uns umgehend nochmals bei Ihnen melden um einen Termin zu vereinbaren.
Für die gestressten Händler ist dieser Rückruf vor der Feriensaison sicher der Worst Case.
Meine Fender sitzen noch fest. Trotzdem habe ich die fraglichen Teile mit Panzertape verklebt. Da ich noch bis August/September am reisen bin habe ich keine andere Alternative. Auch dazu die Antwort des Händlers...
Knaus, wie auch wir können jedoch keine Haftung übernehmen sollte bis dahin etwas sein mit den Fendern. Mit Klebeband ist es bestimmt eine Zwischenlösung. Behalten Sie es sicher unbedingt im Auge wenn Sie unterwegs sind.
Na ja, ist ja eine tolle Lösung. Eine Reparatur ist in CH nicht möglich und die Verantwortung ist elegant an die Besitzer delegiert 🙁
Gruss Urban
FrankyCH hat auf diesen Beitrag reagiert. Pepper MEG Mod. 2019 (Peugeot 2.0 HDI 120kW) alle Optionen ab Werk + Booster / Solar / WR / Lithium / Goldschmitt Luftfederung plus diverse Basteleien
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