Strenge Reifenregeln in ItalienZitat von Pete am 9. April 2025, 17:26 Uhr Ich zitiere mal aus : https://web.de/magazine/reise/strenge-reifenregeln-italien-verstoss-drohen-hohe-bussgelder-40859920
"Wer zwischen Mitte April und Mitte Oktober [in Italien] nicht von Winterreifen auf Sommerreifen gewechselt hat, muss mit Geldstrafen in Höhe von 422 bis zu 1.682 Euro rechnen. Das gelte auch für Urlauber mit ausländischem Kennzeichen. Zusätzlich kann ein Vergehen in manchen Fällen den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Es gibt jedoch Ausnahmen, wie "Altarimini" schreibt. Autofahrer, die mit M+S-geprüften Ganzjahresreifen fahren, müssen keine Strafen fürchten, sofern sich die Reifen in einem guten Zustand befinden. Denn auch abgenutzte Reifen können teuer werden.
Bei der Nutzung von nicht konformen oder abgefahrenen Reifen drohen ebenfalls Bußgelder, die jedoch niedriger ausfallen. Zwischen 87 und 344 Euro kann die Verwendung von ungeeigneten Reifen Autofahrer kosten."
"Die Regeln treten jährlich am 15. April in Kraft, werden aber erst ab dem 15. Mai mit Bußgeldern geahndet."
Ich zitiere mal aus : https://web.de/magazine/reise/strenge-reifenregeln-italien-verstoss-drohen-hohe-bussgelder-40859920
"Wer zwischen Mitte April und Mitte Oktober [in Italien] nicht von Winterreifen auf Sommerreifen gewechselt hat, muss mit Geldstrafen in Höhe von 422 bis zu 1.682 Euro rechnen. Das gelte auch für Urlauber mit ausländischem Kennzeichen. Zusätzlich kann ein Vergehen in manchen Fällen den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.
Es gibt jedoch Ausnahmen, wie "Altarimini" schreibt. Autofahrer, die mit M+S-geprüften Ganzjahresreifen fahren, müssen keine Strafen fürchten, sofern sich die Reifen in einem guten Zustand befinden. Denn auch abgenutzte Reifen können teuer werden.
Bei der Nutzung von nicht konformen oder abgefahrenen Reifen drohen ebenfalls Bußgelder, die jedoch niedriger ausfallen. Zwischen 87 und 344 Euro kann die Verwendung von ungeeigneten Reifen Autofahrer kosten."
"Die Regeln treten jährlich am 15. April in Kraft, werden aber erst ab dem 15. Mai mit Bußgeldern geahndet."
-- Pepper EZ 08/2018, 130PS, Peugeot, PI-ET.., Solar, Trittstufe, Wechselrichter, Netzumschalter, 230Ah LiFePo4, GPS-Tracker, etc. -- https://www.womoblog.ch/Blog/Reisebericht/Achtung-bei-Ganzjahresreifen-in-Italien/1264/
Ich sehe das etwas anders ....
Gruß Werner
https://www.womoblog.ch/Blog/Reisebericht/Achtung-bei-Ganzjahresreifen-in-Italien/1264/
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Gruß Werner
MEG 600 Model 2020, Fiat 160 PS 6d temp, Auflastung 4 to. Hubstützenanlage , steht auf LT Goodrich AT 225/16
*Bitte PN an >>>*
werner-bebracamperZitat von Polyglott am 10. April 2025, 0:17 Uhr Beim ADAC gibt es dazu keinen aktuellen Eintrag, was bei einer solchen Änderung zu erwarten wäre. Der letzte Bericht stammt aus 2023 und bestätigt, was Werner schon verlinkte, es geht ausschließlich um den Index auf Reifen und in der Zulassung.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifenverbot-italien/
Danach dürfte man sogar auch im Sommer mit einem Winterreifen fahren , solange dessen Geschwindigkeitsindex >= dem in den Papieren eingetragen ist. Und dass bei fertigen Reifen Bußgelder drohen, ist auch nicht wirklich eine neue Überraschung.
Tom
Beim ADAC gibt es dazu keinen aktuellen Eintrag, was bei einer solchen Änderung zu erwarten wäre. Der letzte Bericht stammt aus 2023 und bestätigt, was Werner schon verlinkte, es geht ausschließlich um den Index auf Reifen und in der Zulassung.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifenverbot-italien/
Danach dürfte man sogar auch im Sommer mit einem Winterreifen fahren , solange dessen Geschwindigkeitsindex >= dem in den Papieren eingetragen ist. Und dass bei fertigen Reifen Bußgelder drohen, ist auch nicht wirklich eine neue Überraschung.
Tom
Werner-bebracamper, buffdull und si.ar haben auf diesen Beitrag reagiert. Werner-bebracamperbuffdullsi.ar CaraCompact MB 640 MEG, BJ 2023, 170 PS Mercedes - Umbauten: Duo Control, 2x11kg LPG Travelmate, SOG, Oyster Connect, 300 Ah Saftkiste, Victron 50 A Ladegerät, Dometic FJX7 2200, 2000 W Solartronic Wechselrichter, Oryx Hörner und Night Breaker Laut meinen weiteren Recherchen müssen diese Reifen für Italienreisen eingetragen sein, sie haben den Index S , also bis 180 kmh, die Fahrzeug Höchstgeschwindigkeit laut KFZ Schein muss darunter liegen.
Gruß Werner
Laut meinen weiteren Recherchen müssen diese Reifen für Italienreisen eingetragen sein, sie haben den Index S , also bis 180 kmh, die Fahrzeug Höchstgeschwindigkeit laut KFZ Schein muss darunter liegen.
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werner-bebracamperZitat von baumi66 am 13. April 2025, 19:29 Uhr Einspruch:
Welche Reifen sind verboten?
In Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür keine Bedeutung. Maßgebend ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex.
Gruß Stefan
Einspruch:
Welche Reifen sind verboten?
In Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür keine Bedeutung. Maßgebend ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex.
Gruß Stefan
Polyglott hat auf diesen Beitrag reagiert. Weinsberg Pepper MEG 600 EZ 03 / 20
auf Peugeot Boxer 165 PS, 330 Wp, 200 Ah LiFeP04, 1500 WR (bora33Ausführung und Umsetzung), 4 x Nightbreaker, Oyster Soundbar, CS Mono Control, Titan Lüfter, General Grabber AT3 Laut Aussage der Mitarbeiter der Zulassungsstelle des LK HEF/ROF, ist der Eintrag in den Fahrzeugschein erforderlich .
Gruß Werner
Laut Aussage der Mitarbeiter der Zulassungsstelle des LK HEF/ROF, ist der Eintrag in den Fahrzeugschein erforderlich .
Gruß Werner
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werner-bebracamperZitat von Polyglott am 14. April 2025, 9:16 Uhr Das ist ja auch richtig Werner, aber es geht um diesen Eintrag:
"Aus der "Zulassungsbescheinigung Teil 1", dem Fahrzeugschein, erfahren Sie, welche Reifengrößen für das Fahrzeug freigegeben sind. Hierzu auf die Zeilen 15.1 und 15.2 achten. Eingetragen ist hier nur eine Größenkombination. Wenn auf Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Reifendimensionen vorgesehen sind, unterscheiden sich die Angaben in den beiden Zeilen.
Weitere mögliche Reifengrößen stehen im sogenannten CoC-Dokument ("Certification of Conformity") unter den Ziffern "32. Bereifung der Räder" und/oder "50. Bemerkungen". Das CoC gehört zu den Fahrzeugunterlagen." (ADAC).
Wichtig ist in diesem Fall nur die letzte Angabe, in unserem Fall das "R". Ich kann also mit R,S,T ... straflos fahren, während ich mit P oder Q dann zur Kasse gebeten werde.
Über denn Sinn, abgesehen von Abzocke, müssen wir uns nicht streiten, wenn es in einem Land ein Tempolimit gibt, das schon unter dem minimalen Index liegt. Da kann man höchsten noch an den Haaren herbeigezogen argumentieren, dass der höhere Geschwindigkeitsindex wegen der Fahrdynamik beim PKW auch unterhalb der Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig wäre. Aber beim Wohnmobil .....
Tom
Das ist ja auch richtig Werner, aber es geht um diesen Eintrag:
"Aus der "Zulassungsbescheinigung Teil 1", dem Fahrzeugschein, erfahren Sie, welche Reifengrößen für das Fahrzeug freigegeben sind. Hierzu auf die Zeilen 15.1 und 15.2 achten. Eingetragen ist hier nur eine Größenkombination. Wenn auf Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Reifendimensionen vorgesehen sind, unterscheiden sich die Angaben in den beiden Zeilen.
Weitere mögliche Reifengrößen stehen im sogenannten CoC-Dokument ("Certification of Conformity") unter den Ziffern "32. Bereifung der Räder" und/oder "50. Bemerkungen". Das CoC gehört zu den Fahrzeugunterlagen." (ADAC).
Wichtig ist in diesem Fall nur die letzte Angabe, in unserem Fall das "R". Ich kann also mit R,S,T ... straflos fahren, während ich mit P oder Q dann zur Kasse gebeten werde.
Über denn Sinn, abgesehen von Abzocke, müssen wir uns nicht streiten, wenn es in einem Land ein Tempolimit gibt, das schon unter dem minimalen Index liegt. Da kann man höchsten noch an den Haaren herbeigezogen argumentieren, dass der höhere Geschwindigkeitsindex wegen der Fahrdynamik beim PKW auch unterhalb der Geschwindigkeitsbegrenzung notwendig wäre. Aber beim Wohnmobil .....
Tom
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baumi66 hat auf diesen Beitrag reagiert. CaraCompact MB 640 MEG, BJ 2023, 170 PS Mercedes - Umbauten: Duo Control, 2x11kg LPG Travelmate, SOG, Oyster Connect, 300 Ah Saftkiste, Victron 50 A Ladegerät, Dometic FJX7 2200, 2000 W Solartronic Wechselrichter, Oryx Hörner und Night Breaker
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