DashCam zur Tour-Aufzeichnung, als Rückfahrkamera und elektronischer RückspiegelZitat von MapMan am 17. November 2021, 16:50 Uhr Hallo liebe Pepper-Kollegen,
ich habe in unserem Pepper eine multifunktionale DashCam installiert und zwar eine Kingslim 4K Dual Dashcam mit WiFi und GPS.
Die DashCam verfügt über zwei Kameras : die Frontkamera ist eine UHD 4k Kamera (hochskaliert, in echt 2k) und die Heckkamera eine 1080p Kamera.
Die Aufnahmen beider Kanäle können auf einer 256 GB SD Karte gespeichert werden.
Zusätzlich verfügt die DashCam über einen GPS-Empfänger, welcher die Aufnahmen mit Geokoordinaten versieht.
Die DashCam kann ein eigenes WLAN aufspannen und über dieses können dann auch die Videos angesehen bzw. heruntergeladen werden.
Weiterhin kann die Heckkamera als Rückfahrkamera genutzt werden. Aufgrund unseres Fahrrad-Heckträgers können wir die originale Rückfahrkamera nicht richtig nutzen, da die Pedelecs die Sicht nach unten behindern. Ich habe die Kamera direkt über dem Kennzeichen am Kennzeichenhalter installiert. Hier ist sie auch witterungsgeschützt. Das Videokabel wird hinter der linken Kennzeichenbeleuchtung durch dessen Kabelöffnung in der Stoßstange geführt, so dass keinerlei Bohrungen erforderlich sind. Von hier aus wird das Kabel nach vorne geführt und über die Öffnung für das ehemalige Antennenkabel der werksseitig installierten Antenne nach innen bis zum Videoeingang der DashCam geführt. Das Kabel ist jedoch nicht lang genug für ein Wohnmobil. Ich musste es durch ein Verlängerungskabel um 3 m verlängern. In einem Menüpunkt der Kamera kann man übrigens in das Rückfahrbild Markierungslinien individuell einfügen und kann so erkennen, wieviel Abstand man noch hat.
Die letzte Funktion ist die Nutzung als elektronischer Rückspiegel. Aufgrund des relativ großen 3 Zoll IPS Touchscreens der Kamera hat man hier eine einwandfreie Rückwärtssicht. Alternativ kann man sich das Bild auch über eine App auf dem 10" Tablet ansehen.
Die Bedienung ist aufgrund des Touchscreens sehr einfach. Durch einmaliges Tippen auf den Bildschirm kann man Frontsicht, Hecksicht oder zwei kombinierte Ansichten wählen.
Die DashCam ist am Rückspiegel befestigt und dadurch ist eine ungestörte Nutzung der REMIS Verdunkelung möglich. Hierzu habe ich mir eine Halterung gebaut, welche mit zwei Gummibändern die Kamera stabil am Rückspiegel befestigt. Als nützlichen Nebeneffekt kann ich den Aufnahmebereich der DashCam durch Drehen des Rückspiegels optimal einstellen. Da ich keine herum hängenden Kabel mag, wurden das Videokabel der Heckkamera und das Stromversorgungskabel am Rückspiegel nach oben geführt und entlang der REMIS Verdunkelung und der rechten A-Säule nach unten geführt. An den Zigarettenanzünderstecker des langen mitgelieferten Stromversorgungskabels habe ich zwei Kabel angelötet, mit Schrumpfschlauch den Stecker isoliert und diese Kabel zu meiner zusätzlichen 2-Port-USB-Dose neben der Front-12V-Dose geführt und hier mit WAGO Klemmen angeschlossen.
Das ganze ist, wie ich das immer versuche, minimalinvasiv umgesetzt und fügt sich optisch sauber ins Cockpit ein.
Anbei einige Bilder...
Viele Grüße
Kurt
Hallo liebe Pepper-Kollegen,
ich habe in unserem Pepper eine multifunktionale DashCam installiert und zwar eine Kingslim 4K Dual Dashcam mit WiFi und GPS.
Die DashCam verfügt über zwei Kameras : die Frontkamera ist eine UHD 4k Kamera (hochskaliert, in echt 2k) und die Heckkamera eine 1080p Kamera.
Die Aufnahmen beider Kanäle können auf einer 256 GB SD Karte gespeichert werden.
Zusätzlich verfügt die DashCam über einen GPS-Empfänger, welcher die Aufnahmen mit Geokoordinaten versieht.
Die DashCam kann ein eigenes WLAN aufspannen und über dieses können dann auch die Videos angesehen bzw. heruntergeladen werden.
Weiterhin kann die Heckkamera als Rückfahrkamera genutzt werden. Aufgrund unseres Fahrrad-Heckträgers können wir die originale Rückfahrkamera nicht richtig nutzen, da die Pedelecs die Sicht nach unten behindern. Ich habe die Kamera direkt über dem Kennzeichen am Kennzeichenhalter installiert. Hier ist sie auch witterungsgeschützt. Das Videokabel wird hinter der linken Kennzeichenbeleuchtung durch dessen Kabelöffnung in der Stoßstange geführt, so dass keinerlei Bohrungen erforderlich sind. Von hier aus wird das Kabel nach vorne geführt und über die Öffnung für das ehemalige Antennenkabel der werksseitig installierten Antenne nach innen bis zum Videoeingang der DashCam geführt. Das Kabel ist jedoch nicht lang genug für ein Wohnmobil. Ich musste es durch ein Verlängerungskabel um 3 m verlängern. In einem Menüpunkt der Kamera kann man übrigens in das Rückfahrbild Markierungslinien individuell einfügen und kann so erkennen, wieviel Abstand man noch hat.
Die letzte Funktion ist die Nutzung als elektronischer Rückspiegel. Aufgrund des relativ großen 3 Zoll IPS Touchscreens der Kamera hat man hier eine einwandfreie Rückwärtssicht. Alternativ kann man sich das Bild auch über eine App auf dem 10" Tablet ansehen.
Die Bedienung ist aufgrund des Touchscreens sehr einfach. Durch einmaliges Tippen auf den Bildschirm kann man Frontsicht, Hecksicht oder zwei kombinierte Ansichten wählen.
Die DashCam ist am Rückspiegel befestigt und dadurch ist eine ungestörte Nutzung der REMIS Verdunkelung möglich. Hierzu habe ich mir eine Halterung gebaut, welche mit zwei Gummibändern die Kamera stabil am Rückspiegel befestigt. Als nützlichen Nebeneffekt kann ich den Aufnahmebereich der DashCam durch Drehen des Rückspiegels optimal einstellen. Da ich keine herum hängenden Kabel mag, wurden das Videokabel der Heckkamera und das Stromversorgungskabel am Rückspiegel nach oben geführt und entlang der REMIS Verdunkelung und der rechten A-Säule nach unten geführt. An den Zigarettenanzünderstecker des langen mitgelieferten Stromversorgungskabels habe ich zwei Kabel angelötet, mit Schrumpfschlauch den Stecker isoliert und diese Kabel zu meiner zusätzlichen 2-Port-USB-Dose neben der Front-12V-Dose geführt und hier mit WAGO Klemmen angeschlossen.
Das ganze ist, wie ich das immer versuche, minimalinvasiv umgesetzt und fügt sich optisch sauber ins Cockpit ein.
Anbei einige Bilder...
Viele Grüße
Kurt
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Gelöschter Benutzer, nokes und 10 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert. Gelöschter BenutzernokesStadlbauerFonsiSteffi & Thomasjogitom68FrankyCHPeterKDer SiegenerChill-PepperBi-Maxi Unterwegs mit einem Pepper MEG 2020 Zitat von MapMan am 17. November 2021, 16:51 Uhr Weitere Bilder
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Gelöschter Benutzer, Gismo1964 und 10 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert. Gelöschter BenutzerGismo1964Willi WeinsbergFonsipepperhonigjogitom68FrankyCHM.Pepper.2019Susi2019uro-frankBi-Maxi Unterwegs mit einem Pepper MEG 2020 Zitat von ID am 18. November 2021, 15:08 Uhr Hallo Kurt,
prima Ergänzung!
Ich bin zwar kein Freund von vielen Bildschirmen im Frontbereich, hatte deshalb im letzten WoMo Heckkamera und 2 Bodenkameras für die Abläufe Frisch/Abwasser auf dem NAVI Bildschirm realisiert.
So hat man halt immer etwas zum tüfteln.
Danke für deine Einbaubeschreibung und Darstellungen.
Beste Grüße ID
Hallo Kurt,
prima Ergänzung!
Ich bin zwar kein Freund von vielen Bildschirmen im Frontbereich, hatte deshalb im letzten WoMo Heckkamera und 2 Bodenkameras für die Abläufe Frisch/Abwasser auf dem NAVI Bildschirm realisiert.
So hat man halt immer etwas zum tüfteln.
Danke für deine Einbaubeschreibung und Darstellungen.
Beste Grüße ID
Zitat von fuzzy am 18. November 2021, 19:39 Uhr Hallo mal ne Frage, die Touraufzeichnung wie lange ist die etwa ? Bei der 256Karte? Weil bei den dashcam normal ja Max glaube ich 5min betragen darf.
Hallo mal ne Frage, die Touraufzeichnung wie lange ist die etwa ? Bei der 256Karte? Weil bei den dashcam normal ja Max glaube ich 5min betragen darf.
Zitat von MapMan am 18. November 2021, 21:03 Uhr
Zitat von fuzzy am 18. November 2021, 19:39 Uhr
Hallo mal ne Frage, die Touraufzeichnung wie lange ist die etwa ? Bei der 256Karte? Weil bei den dashcam normal ja Max glaube ich 5min betragen darf.
Hallo fuzzy,
die Front- bzw. Heck-Kamera nimmt bei mir in einer Endlosschleife Video-Clips mit einer wählbaren Länge von 1, 3 oder 5 Minuten auf (Loop-Recording)
Ist die Speicherkarte voll, dann werden die ältesten Aufnahmen gelöscht.
Loop-Recording ist abschaltbar, wenn du nur die letzten 5 Minuten haben willst.
Ich aber will meinen gesamten Tourenverlauf dokumentieren (mit GPS Markierungen)
Von Interesse ist dann die maximal mögliche Aufnahmezeit.
Sie hängt von vielen Parametern ab :
- genutzter Video-Codec. Möglich sind H.264 und H.265. Der H.265 Standard komprimiert die Videodaten um ca. 60 %, benötigt also weniger Speicherplatz.
- genutzte Videoauflösung. Einstellbar sind 4k / 25 fps oder 2k / 30 fps (4k wird allerdings nur hochskaliert, der Sony Starvis Chip kann nur echte 2k)
- SD-Karte. Ich habe eine 256 GB SD Karte eingesetzt (mehr geht nicht)
Hier eine Beispielberechnung der maximal möglichen Aufnahmezeit bei meinen aktuellen Parametern :
Codec H.264, Front 4k/25fps (setze ich auf 2k runter), Heck 1080p, SD 256 GB, Dual-Recording
Die 256 GB Speicherkarte hat 256000 MB
Eine Minute 4k/25fps benötigt ca. 100 MB/Min
Eine Minute 1080p benötigt ca. 30 MB/Min
Also 130 MB/Min für beide Kameras.
Der Datenverbrauch von Video-Codecs ist grundsätzlich dynamisch, d.h. es gibt keine fixe Länge pro Minute. Der Bildinhalt (und damit einher gehende mögliche Komprimierungsmöglichkeiten) bestimmen die reale Datenmenge.
Für meine SD 256 GB ergibt sich also :
256000 MB / 130 MB/Min = 1960 Minuten = 32 Stunden
Ich kann also Front und Heck ungefähr 32 Stunden insgesamt aufnehmen.
Dann würden die ältesten Aufnahmen gelöscht.
Natürlich lade ich die Videodaten nach längeren Fahrten von der Dashcam herunter auf mein Notebook. Somit ist wieder Platz für neue Aufnahmen.
Hoffe, das hat etwas Klarheit geschaffen...
Viele Grüße
Kurt
Zitat von fuzzy am 18. November 2021, 19:39 Uhr
Hallo mal ne Frage, die Touraufzeichnung wie lange ist die etwa ? Bei der 256Karte? Weil bei den dashcam normal ja Max glaube ich 5min betragen darf.
Hallo fuzzy,
die Front- bzw. Heck-Kamera nimmt bei mir in einer Endlosschleife Video-Clips mit einer wählbaren Länge von 1, 3 oder 5 Minuten auf (Loop-Recording)
Ist die Speicherkarte voll, dann werden die ältesten Aufnahmen gelöscht.
Loop-Recording ist abschaltbar, wenn du nur die letzten 5 Minuten haben willst.
Ich aber will meinen gesamten Tourenverlauf dokumentieren (mit GPS Markierungen)
Von Interesse ist dann die maximal mögliche Aufnahmezeit.
Sie hängt von vielen Parametern ab :
- genutzter Video-Codec. Möglich sind H.264 und H.265. Der H.265 Standard komprimiert die Videodaten um ca. 60 %, benötigt also weniger Speicherplatz.
- genutzte Videoauflösung. Einstellbar sind 4k / 25 fps oder 2k / 30 fps (4k wird allerdings nur hochskaliert, der Sony Starvis Chip kann nur echte 2k)
- SD-Karte. Ich habe eine 256 GB SD Karte eingesetzt (mehr geht nicht)
Hier eine Beispielberechnung der maximal möglichen Aufnahmezeit bei meinen aktuellen Parametern :
Codec H.264, Front 4k/25fps (setze ich auf 2k runter), Heck 1080p, SD 256 GB, Dual-Recording
Die 256 GB Speicherkarte hat 256000 MB
Eine Minute 4k/25fps benötigt ca. 100 MB/Min
Eine Minute 1080p benötigt ca. 30 MB/Min
Also 130 MB/Min für beide Kameras.
Der Datenverbrauch von Video-Codecs ist grundsätzlich dynamisch, d.h. es gibt keine fixe Länge pro Minute. Der Bildinhalt (und damit einher gehende mögliche Komprimierungsmöglichkeiten) bestimmen die reale Datenmenge.
Für meine SD 256 GB ergibt sich also :
256000 MB / 130 MB/Min = 1960 Minuten = 32 Stunden
Ich kann also Front und Heck ungefähr 32 Stunden insgesamt aufnehmen.
Dann würden die ältesten Aufnahmen gelöscht.
Natürlich lade ich die Videodaten nach längeren Fahrten von der Dashcam herunter auf mein Notebook. Somit ist wieder Platz für neue Aufnahmen.
Hoffe, das hat etwas Klarheit geschaffen...
Viele Grüße
Kurt
Fonsi und Steffi & Thomas haben auf diesen Beitrag reagiert. Unterwegs mit einem Pepper MEG 2020 Zitat von Eifelwolf am 19. November 2021, 12:04 Uhr Meine Empfehlung: Vorab solltest Du Dich mit der juristischen Seite Deines Vorhabens auseinandersetzen 😯 :
Dashcams: Was erlaubt ist und was nicht | ADAC
Meine Empfehlung: Vorab solltest Du Dich mit der juristischen Seite Deines Vorhabens auseinandersetzen 😯 :
Dashcams: Was erlaubt ist und was nicht | ADAC
Grüße
Eifelwolf
..unterwegs im CaraCompact [PEPPER] MEG (Peugeot Boxer 163 PS; EZ 05/2017) Zitat von MapMan am 19. November 2021, 12:48 Uhr
Zitat von Eifelwolf am 19. November 2021, 12:04 Uhr
Meine Empfehlung: Vorab solltest Du Dich mit der juristischen Seite Deines Vorhabens auseinandersetzen :
Dashcams: Was erlaubt ist und was nicht | ADAC
Also weißt du....wenn man so anfängt, dann kann man soooo vieles in die Tonne hauen....
Ich bin Techniker und kein Jurist...Aber meine unmaßgebliche Meinung dazu ist : wer will es mir verwehren, während der ganzen Fahrt mit einer Kamera Landschaftsaufnahmen zu machen ?
Ja, einige werden jetzt hier warnen : DAS KANNST DU SOOOO NICHT MACHEN !!!
Sei's drum
Viele Grüße
Kurt
Zitat von Eifelwolf am 19. November 2021, 12:04 Uhr
Meine Empfehlung: Vorab solltest Du Dich mit der juristischen Seite Deines Vorhabens auseinandersetzen :
Dashcams: Was erlaubt ist und was nicht | ADAC
Also weißt du....wenn man so anfängt, dann kann man soooo vieles in die Tonne hauen....
Ich bin Techniker und kein Jurist...Aber meine unmaßgebliche Meinung dazu ist : wer will es mir verwehren, während der ganzen Fahrt mit einer Kamera Landschaftsaufnahmen zu machen ?
Ja, einige werden jetzt hier warnen : DAS KANNST DU SOOOO NICHT MACHEN !!!
Sei's drum
Viele Grüße
Kurt
mateo, Peppiline und 3 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert. mateoPeppilineSteffi & ThomasYodamaxwell11111 Unterwegs mit einem Pepper MEG 2020 Zitat von Anonym am 19. November 2021, 13:43 Uhr Thema verschoben
Gruß Adrian
Thema verschoben
Gruß Adrian
MapMan hat auf diesen Beitrag reagiert. Zitat von fuzzy am 21. November 2021, 13:51 Uhr Hallo , es muss schon jedem selbst überlassen sein, was er will.Ich denke die Aufzeichnung der gesamten Strecke ist lapidar gegenüber andere Gesetzesverstösse unserer lieben Politiker.Hier lautet ja oft, ich darf und das Volk darf nicht.Wen schädige ich da, wenn die Strecke aufgezeichnet wird? Man kann alle übertreiben mit Vorschriften und Gesetze.
Hallo , es muss schon jedem selbst überlassen sein, was er will.Ich denke die Aufzeichnung der gesamten Strecke ist lapidar gegenüber andere Gesetzesverstösse unserer lieben Politiker.Hier lautet ja oft, ich darf und das Volk darf nicht.Wen schädige ich da, wenn die Strecke aufgezeichnet wird? Man kann alle übertreiben mit Vorschriften und Gesetze.
MapMan, Peppiline und 2 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert. MapManPeppilineSteffi & Thomasmaxwell11111 Zitat von Eifelwolf am 21. November 2021, 15:39 Uhr Der Mensch neigt gerne dazu, Hindernisse bei der Umsetzung seiner Wünsche zu umgehen oder zu ignorieren. Und die, die nicht umgangen werden können (beispielsweise hier die DSGVO), werden dann, für sich selbst und auch gerne gegenüber Dritten, eben relativiert: „Ist ja nicht so schlimm, habe ich nicht gewusst, ich bin kein Jurist, muss ich nicht wissen, mein Bauchgefühl hat ein anderes Rechtsempfinden, die Regelung ist doch Blödsinn...“ und so weiter und so fort.
Und jeden Tag finden auf dieser oder ähnlicher gedanklichen Basis auch Gesetzesübertritte statt: Die eine Minute im Parkverbot oder in der zweiten Reihe parken, schnell nur kurz die Anliegerstraße oder den Waldweg gefahren… die Beispiele lassen sich beliebig verlängern und wohl ein jeder kann sich selbst an die Nase fassen. Schaut man genau hin, stellt man jedoch folgendes fest:
- Soziales Zusammenleben braucht Spielregeln, innerhalb derer es grundsätzlich keine Bevorzugungen gibt – sie gelten für alle gleich. Der Sinn dieser Spielregeln ist nicht immer direkt erkennbar. Hierfür gibt es aber bei jeder Gesetzesvorlage bei Einbringung die erweiterte Fassung mit Erläuterungen, aus denen hervorgeht, warum wie was geregelt werden soll. Meist sehr informativ, da hier auch Zusammenhänge erläutert werden, die nicht unbedingt allgemein bekannt sind.
- Das Brechen dieser Spielregeln begründet sich oft auf Bequemlichkeit und/oder Egoismus. Und ist meist mit Nachteilen für andere verbunden: Parken in der zweiten Reihe (Behinderung Dritter), Parkverbot (Behinderung Dritter), Benutzung nichtöffentlicher Wege (Störung Dritter) usw. Nur exemplarisch, sehr grob und noch lange nicht abschließend.
Zurück zu den Dashcam-Aufnahmen. So lange es denn wirklich nur Landschaftsaufnahmen sind, ist alles problemlos. Heißt: Keine Personen, keine personenbezogenen Daten wie etwa KFZ-Kennzeichen auf entgegenkommenden/in gleicher Richtung fahrender Autos oder Fahrzeuge mit einzigartiger Lackierung, die leicht zuordbar sind, dürfen aufgenommen werden und womöglich Dritten zugänglich gemacht werden. Denn daraus ließe sich erschließen, wer wann zu welcher Zeit an welchem Ort gewesen ist. Solche "reduzierten Aufnahmen" dürfen in der Praxis allerdings schwierig bis unmöglich sein.
Der ADAC-Artikel informiert darüber sehr gut, einfach einmal lesen. Und: In einigen Nachbarländern ist die Dashcam generell verboten (wird sie dann abgebaut..?) oder darf nur mit vorheriger Genehmigung betrieben werden. Siehe ebenfalls ADAC-Artikel.
Die Akzeptanz des Datenschutzes ist leider nicht besonders weit verbreitet und wird gerne als lästig abgetan. Natürlich nur, so lange es nicht um die eigenen Daten geht! Das ist meine Erfahrung aus der Zeit, als ich noch als behördlicher Datenschützer unterwegs war. Illegaler professioneller Datenraub, Datenverkauf und Datenverwendung (= kleiner Exkurs, von der reden wir hier nicht!) lässt einen von der Dimension und dem dahinter verborgenen Egoismus sprachlos werden.
Als ehem. behördlicher Datenschützer kann ich folgendes Beispiel aus dem Nähkästchen erzählen:
Die Person X wurde mit mehreren anderen Menschen auf einem privaten Urlaubs-Video von Y festgehalten, nennen wir die Stadt einfach einmal Paris. Dieses Video wurde anschließend von Y unter vielen seiner anderen „Urlaubsfilmchen“ auf einer öff. zugänglichen Videoplattform veröffentlicht.
Dieses Video wurde zufällig von der Ehefrau des X gesehen. Sie erkannte natürlich ihren Ehemann, der nach den ihr vorliegenden Informationen eigentlich auf Dienstreise in einer osteuropäischen Stadt und somit ganz woanders als in Paris sein sollte. Und das auch alleine…
Das Beispiel lässt ein wenig erahnen, wobei es beim „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ eigentlich geht. Und dass man als Dritter (hier in persona von Y) dies vor Ort nicht wissen, geschweige denn bewerten kann.
Versuchen wir nun einmal, den Fall auseinander zu dividieren:
- Da ist die ungerechtfertigte Filmaufnahme, die zudem auf einer Videoplattform veröffentlicht wurde. Eine vorher eingeholte Aufnahmegenehmigung der betroffenen Personen (und somit auch der Person X) und der Mitteilung, wie diese Daten verwendet werden sollen, wie es der EU-Datenschutz verlangt, liegt natürlich nicht vor. Der Datenschutz wurde strafbar verletzt. Das strafrechtliche Verfahren ist Sache der Behörden, die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Verfahrens liegt ihrem Ermessen. Der moralische Aspekt ist nicht Gegenstand einer juristischen Bewertung: Fremdgehen ist nach deutschem Recht nicht strafbar und auch nicht Gegenstand der Strafverfolgung durch eine Behörde, sondern eine privatrechtliche Angelegenheit.
Hinweis: Die Aufnahme von Menschenmassen wird mitunter bei Vorliegen bestimmter Kriterien als unkritisch angesehen, die Einzelheiten würden aber hier zu weit führen. Gehen wir der Einfachheit halber nur von einer kleinen Personengruppe aus, die gefilmt wurden.
- Da ist die nun zerrüttete Ehe (im vorliegenden Fall ergab sich das aus der Filmaufnahme und die dort dokumentierten persönlichen Begleitung) des X. Trennung, Scheidung, das ganze Programm. Mit einem guten Anwalt an seiner Seite könnte X zudem versuchen, auf dem zivilrechtlichen Weg zumindest den ihm entstandenen fiskalischen Schaden (Auflösung des gemeinsamen Haushaltes, Verlust von Eigentum usw. usf.) gegenüber Y vor Gericht geltend zu machen, wenn auch sicherlich unter Einräumung und Anrechnung einer prozentualen Mitschuld. Da kann ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, vielleicht klappt es ja. Auf hoher See und vor Gericht sind wir bekanntlich alle in Gottes Hand.
Die Verletzung des Datenschutzes ist spätestens seit Erlass der in neuester Version auch strafbewehrten DSGVO kein Kavaliersdelikt mehr, was aber imho in der Allgemeinheit noch nicht so wahrgenommen wird. Der obige Fall ist auch kein Extrembeispiel mit Seltenheitswert. Und er spielte in Deutschland. Im Ausland kann es u. U. schon wieder ganz anders laufen.
Es ist nicht mein Anliegen, das datenschutzrechtliche Verbot von Dashcams (Umfang siehe o. a. ADAC-Artikel) zu rechtfertigen, zu verteidigen, zu bewerten oder sonst etwas. Das ist müßig. Fakt ist: Es ist eine gültige Rechtsnorm, und auch die Rechtsprechung hat bisher nur sehr kleine Lücken zugelassen und die grundsätzliche Rechtswidrigkeit bestätigt. Darauf, und nicht mehr, möchte ich hinweisen. Jeder muss selbst wissen, wie er sich verhält. Gerne nochmals: Der o. a. verlinkte ADAC-Artikel, stellvertretend für viele andere gleichlautende Quellen, gibt die derzeitige Sachlage gut und verständlich wieder. Und für solche Informationen sollte ein Forum doch gut sein.
Der Mensch neigt gerne dazu, Hindernisse bei der Umsetzung seiner Wünsche zu umgehen oder zu ignorieren. Und die, die nicht umgangen werden können (beispielsweise hier die DSGVO), werden dann, für sich selbst und auch gerne gegenüber Dritten, eben relativiert: „Ist ja nicht so schlimm, habe ich nicht gewusst, ich bin kein Jurist, muss ich nicht wissen, mein Bauchgefühl hat ein anderes Rechtsempfinden, die Regelung ist doch Blödsinn...“ und so weiter und so fort.
Und jeden Tag finden auf dieser oder ähnlicher gedanklichen Basis auch Gesetzesübertritte statt: Die eine Minute im Parkverbot oder in der zweiten Reihe parken, schnell nur kurz die Anliegerstraße oder den Waldweg gefahren… die Beispiele lassen sich beliebig verlängern und wohl ein jeder kann sich selbst an die Nase fassen. Schaut man genau hin, stellt man jedoch folgendes fest:
- Soziales Zusammenleben braucht Spielregeln, innerhalb derer es grundsätzlich keine Bevorzugungen gibt – sie gelten für alle gleich. Der Sinn dieser Spielregeln ist nicht immer direkt erkennbar. Hierfür gibt es aber bei jeder Gesetzesvorlage bei Einbringung die erweiterte Fassung mit Erläuterungen, aus denen hervorgeht, warum wie was geregelt werden soll. Meist sehr informativ, da hier auch Zusammenhänge erläutert werden, die nicht unbedingt allgemein bekannt sind.
- Das Brechen dieser Spielregeln begründet sich oft auf Bequemlichkeit und/oder Egoismus. Und ist meist mit Nachteilen für andere verbunden: Parken in der zweiten Reihe (Behinderung Dritter), Parkverbot (Behinderung Dritter), Benutzung nichtöffentlicher Wege (Störung Dritter) usw. Nur exemplarisch, sehr grob und noch lange nicht abschließend.
Zurück zu den Dashcam-Aufnahmen. So lange es denn wirklich nur Landschaftsaufnahmen sind, ist alles problemlos. Heißt: Keine Personen, keine personenbezogenen Daten wie etwa KFZ-Kennzeichen auf entgegenkommenden/in gleicher Richtung fahrender Autos oder Fahrzeuge mit einzigartiger Lackierung, die leicht zuordbar sind, dürfen aufgenommen werden und womöglich Dritten zugänglich gemacht werden. Denn daraus ließe sich erschließen, wer wann zu welcher Zeit an welchem Ort gewesen ist. Solche "reduzierten Aufnahmen" dürfen in der Praxis allerdings schwierig bis unmöglich sein.
Der ADAC-Artikel informiert darüber sehr gut, einfach einmal lesen. Und: In einigen Nachbarländern ist die Dashcam generell verboten (wird sie dann abgebaut..?) oder darf nur mit vorheriger Genehmigung betrieben werden. Siehe ebenfalls ADAC-Artikel.
Die Akzeptanz des Datenschutzes ist leider nicht besonders weit verbreitet und wird gerne als lästig abgetan. Natürlich nur, so lange es nicht um die eigenen Daten geht! Das ist meine Erfahrung aus der Zeit, als ich noch als behördlicher Datenschützer unterwegs war. Illegaler professioneller Datenraub, Datenverkauf und Datenverwendung (= kleiner Exkurs, von der reden wir hier nicht!) lässt einen von der Dimension und dem dahinter verborgenen Egoismus sprachlos werden.
Als ehem. behördlicher Datenschützer kann ich folgendes Beispiel aus dem Nähkästchen erzählen:
Die Person X wurde mit mehreren anderen Menschen auf einem privaten Urlaubs-Video von Y festgehalten, nennen wir die Stadt einfach einmal Paris. Dieses Video wurde anschließend von Y unter vielen seiner anderen „Urlaubsfilmchen“ auf einer öff. zugänglichen Videoplattform veröffentlicht.
Dieses Video wurde zufällig von der Ehefrau des X gesehen. Sie erkannte natürlich ihren Ehemann, der nach den ihr vorliegenden Informationen eigentlich auf Dienstreise in einer osteuropäischen Stadt und somit ganz woanders als in Paris sein sollte. Und das auch alleine…
Das Beispiel lässt ein wenig erahnen, wobei es beim „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ eigentlich geht. Und dass man als Dritter (hier in persona von Y) dies vor Ort nicht wissen, geschweige denn bewerten kann.
Versuchen wir nun einmal, den Fall auseinander zu dividieren:
- Da ist die ungerechtfertigte Filmaufnahme, die zudem auf einer Videoplattform veröffentlicht wurde. Eine vorher eingeholte Aufnahmegenehmigung der betroffenen Personen (und somit auch der Person X) und der Mitteilung, wie diese Daten verwendet werden sollen, wie es der EU-Datenschutz verlangt, liegt natürlich nicht vor. Der Datenschutz wurde strafbar verletzt. Das strafrechtliche Verfahren ist Sache der Behörden, die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Verfahrens liegt ihrem Ermessen. Der moralische Aspekt ist nicht Gegenstand einer juristischen Bewertung: Fremdgehen ist nach deutschem Recht nicht strafbar und auch nicht Gegenstand der Strafverfolgung durch eine Behörde, sondern eine privatrechtliche Angelegenheit.
Hinweis: Die Aufnahme von Menschenmassen wird mitunter bei Vorliegen bestimmter Kriterien als unkritisch angesehen, die Einzelheiten würden aber hier zu weit führen. Gehen wir der Einfachheit halber nur von einer kleinen Personengruppe aus, die gefilmt wurden.
- Da ist die nun zerrüttete Ehe (im vorliegenden Fall ergab sich das aus der Filmaufnahme und die dort dokumentierten persönlichen Begleitung) des X. Trennung, Scheidung, das ganze Programm. Mit einem guten Anwalt an seiner Seite könnte X zudem versuchen, auf dem zivilrechtlichen Weg zumindest den ihm entstandenen fiskalischen Schaden (Auflösung des gemeinsamen Haushaltes, Verlust von Eigentum usw. usf.) gegenüber Y vor Gericht geltend zu machen, wenn auch sicherlich unter Einräumung und Anrechnung einer prozentualen Mitschuld. Da kann ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, vielleicht klappt es ja. Auf hoher See und vor Gericht sind wir bekanntlich alle in Gottes Hand.
Die Verletzung des Datenschutzes ist spätestens seit Erlass der in neuester Version auch strafbewehrten DSGVO kein Kavaliersdelikt mehr, was aber imho in der Allgemeinheit noch nicht so wahrgenommen wird. Der obige Fall ist auch kein Extrembeispiel mit Seltenheitswert. Und er spielte in Deutschland. Im Ausland kann es u. U. schon wieder ganz anders laufen.
Es ist nicht mein Anliegen, das datenschutzrechtliche Verbot von Dashcams (Umfang siehe o. a. ADAC-Artikel) zu rechtfertigen, zu verteidigen, zu bewerten oder sonst etwas. Das ist müßig. Fakt ist: Es ist eine gültige Rechtsnorm, und auch die Rechtsprechung hat bisher nur sehr kleine Lücken zugelassen und die grundsätzliche Rechtswidrigkeit bestätigt. Darauf, und nicht mehr, möchte ich hinweisen. Jeder muss selbst wissen, wie er sich verhält. Gerne nochmals: Der o. a. verlinkte ADAC-Artikel, stellvertretend für viele andere gleichlautende Quellen, gibt die derzeitige Sachlage gut und verständlich wieder. Und für solche Informationen sollte ein Forum doch gut sein.
maxwell11111, Gelöschter Benutzer und 3 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert. maxwell11111Gelöschter BenutzerGelöschter BenutzerP19Chill-Pepper Grüße
Eifelwolf
..unterwegs im CaraCompact [PEPPER] MEG (Peugeot Boxer 163 PS; EZ 05/2017)
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