Gewicht und FührerscheinZitat von Matthias am 16. Februar 2024, 23:59 Uhr Moin,
es wäre mal interessant, was Eure Kommentare zu dem Entwurf sind...
Ich verstehe:
1. Es wird der Führerschein aufgewertet, nicht die Fahrzeugklasse! D.h. ein WoMo mit 4t ist dann immernoch ein LKW.
2. Deutschland könnte auch zulassen, dass WoMos (Freizeitfahrzeug!) über 3,5t (Obergrenze wird nicht genannt) in D ebenfalls mit "B" gefahren werden dürfen. (s. Artikel 9 (4) b) (Quelle: "Vorschlag für eine Richtlinie - COM(2023)127")
IMHO müßten um ein stimmiges Bild zu ergeben alle Verkehrsgesetze und Regelungen angepasst werden, die sich irgendwie auf das Gewicht beziehen, sonst habe ich am Ende einen passenden FS, kann aber mit dem WoMo doch nicht überall hin, weil da z.B. vor der Brücke ein
steht. Oder wird das hier dann geändert auf 4,25t? 
Auch Maut usw. wird häufig an den 3,5t festgemacht. Wie will man das fair abgrenzen?
Mit E-Kennzeichen muss man dann nur die "bis 3,5t Maut" zahlen?
Aber über die Brücke die nur bis 3,5t zugelassen ist darf man nicht drüber, das wäre ja gefährlich.
Oder darf man doch, dann wäre ein aufgelastetes Diesel WoMo mit 4t ja eigentlich auch unproblematisch.
Ach ja und dann ist da noch die Geschwindigkeitsbegrenzung. Gilt die dann für E-Pepper nicht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass E-WoMo-Fahrer in Zukunft alle mit max 100 fahren wollen.
Bei mir hinterläßt der Entwurf zu viele Fragezeichen.
M.
Moin,
es wäre mal interessant, was Eure Kommentare zu dem Entwurf sind...
Ich verstehe:
1. Es wird der Führerschein aufgewertet, nicht die Fahrzeugklasse! D.h. ein WoMo mit 4t ist dann immernoch ein LKW.
2. Deutschland könnte auch zulassen, dass WoMos (Freizeitfahrzeug!) über 3,5t (Obergrenze wird nicht genannt) in D ebenfalls mit "B" gefahren werden dürfen. (s. Artikel 9 (4) b) (Quelle: "Vorschlag für eine Richtlinie - COM(2023)127")
IMHO müßten um ein stimmiges Bild zu ergeben alle Verkehrsgesetze und Regelungen angepasst werden, die sich irgendwie auf das Gewicht beziehen, sonst habe ich am Ende einen passenden FS, kann aber mit dem WoMo doch nicht überall hin, weil da z.B. vor der Brücke ein
steht. Oder wird das hier dann geändert auf 4,25t? 
Auch Maut usw. wird häufig an den 3,5t festgemacht. Wie will man das fair abgrenzen?
Mit E-Kennzeichen muss man dann nur die "bis 3,5t Maut" zahlen?
Aber über die Brücke die nur bis 3,5t zugelassen ist darf man nicht drüber, das wäre ja gefährlich.
Oder darf man doch, dann wäre ein aufgelastetes Diesel WoMo mit 4t ja eigentlich auch unproblematisch.
Ach ja und dann ist da noch die Geschwindigkeitsbegrenzung. Gilt die dann für E-Pepper nicht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass E-WoMo-Fahrer in Zukunft alle mit max 100 fahren wollen.
Bei mir hinterläßt der Entwurf zu viele Fragezeichen.
M.
Pepper MEG600 2018 (weitere Details in der BIO)
PN an: MatthiasZitat von Buerste am 28. Februar 2024, 21:58 Uhr Hallo zusammen,
jetzt gibt es etwas neues zu diesem Thema.
Gruß
Frank
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Frank
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uro-frank hat auf diesen Beitrag reagiert. Bürstner TD 690 G Harmony Line. Hydraulische Hubstützen, Thetford Motor und Automatik Lüfter, 18“ Schuhe, INet X, Netgear Nighthawks M5, 2x TV Alphatronics usw…
Ehemals CaraCompact MEG 10/2017-09/2022( Peppermobil 😀) Vorstellung im Post #2 und Post #1350 in „wer bist Du….“
Bei Fragen gerne PN Zitat von Matthias am 29. Februar 2024, 0:11 Uhr Na das liest sich doch mal gut...
Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten, und dies unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung des Gesamtgewichts an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden.
Bleiben natürlich die Fragen, wo und wie man mit einem 4,25-Tonner fahren darf.
Ist man dann LKW? und Tempo 100? s. meinen vorherigen Post #11
Ich denke da muss noch etwas mehr passieren, wenn wir uns damit nicht zu sehr ins eigene Fleisch schneiden wollen. Schreibt an den CVID...
Matthias
Na das liest sich doch mal gut...
Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten, und dies unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung des Gesamtgewichts an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden.
Bleiben natürlich die Fragen, wo und wie man mit einem 4,25-Tonner fahren darf.
Ist man dann LKW? und Tempo 100? s. meinen vorherigen Post #11
Ich denke da muss noch etwas mehr passieren, wenn wir uns damit nicht zu sehr ins eigene Fleisch schneiden wollen. Schreibt an den CVID...
Matthias
Pepper MEG600 2018 (weitere Details in der BIO)
PN an: MatthiasZitat von proff56 am 29. Februar 2024, 11:50 Uhr
Zitat von Matthias am 29. Februar 2024, 0:11 Uhr
Bleiben natürlich die Fragen, wo und wie man mit einem 4,25-Tonner fahren darf.
Ist man dann LKW? und Tempo 100? s. meinen vorherigen Post #11
Ich denke da muss noch etwas mehr passieren, wenn wir uns damit nicht zu sehr ins eigene Fleisch schneiden wollen. Schreibt an den CVID...
Ich denke, das sind zwei unabhängige Regelungen: "4,25To Fahren dürfen" und die bisher gültigen Regeln für WoMo über 3,5To. Inwiefern die Vorschriften für "letztgenanntes" heute sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderem Papier.
Zitat von Matthias am 29. Februar 2024, 0:11 Uhr
Bleiben natürlich die Fragen, wo und wie man mit einem 4,25-Tonner fahren darf.
Ist man dann LKW? und Tempo 100? s. meinen vorherigen Post #11
Ich denke da muss noch etwas mehr passieren, wenn wir uns damit nicht zu sehr ins eigene Fleisch schneiden wollen. Schreibt an den CVID...
Ich denke, das sind zwei unabhängige Regelungen: "4,25To Fahren dürfen" und die bisher gültigen Regeln für WoMo über 3,5To. Inwiefern die Vorschriften für "letztgenanntes" heute sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderem Papier.
Gruß Helge - PEPPER MG600 130PS BJ.03/2017 Peugeot, LiYFePO4(160Ah), Solar200W, AHK, Ersatzrad, hyd.Hubstützen, Fahrradträger, Luftfederg.hi, Auflastg. 3,85To Zitat von uro-frank am 29. Februar 2024, 14:01 Uhr Also, ich denke auch, dass an den 3,5 Tonnen Regelungen AUF DER STRASSE nichts geändert wird, denn dann müssten ja europaweit tausende von Straßenschildern ausgetauscht werden und Maut-Regeln geändert usw. usw. usw.. Es kann eigentlich nur darum gehen, ob man mit dem Führerschein B künftig 4,25 Tonnen WoMos fahren darf, was für unsere Kinder am ehesten wichtig wäre, da die bisher ja nur bis 3,5 t dürfen, wohingegen ich bis 7,5t darf... Die Regeln größer 3,5t für z.B. aufgelastete WoMos bleiben dann bestimmt: Tempo 100, Maut-Preise, Maut-Pflicht usw...
LG, Frank
Also, ich denke auch, dass an den 3,5 Tonnen Regelungen AUF DER STRASSE nichts geändert wird, denn dann müssten ja europaweit tausende von Straßenschildern ausgetauscht werden und Maut-Regeln geändert usw. usw. usw.. Es kann eigentlich nur darum gehen, ob man mit dem Führerschein B künftig 4,25 Tonnen WoMos fahren darf, was für unsere Kinder am ehesten wichtig wäre, da die bisher ja nur bis 3,5 t dürfen, wohingegen ich bis 7,5t darf... Die Regeln größer 3,5t für z.B. aufgelastete WoMos bleiben dann bestimmt: Tempo 100, Maut-Preise, Maut-Pflicht usw...
LG, Frank
anerja, Werner-bebracamper und 2 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert. anerjaWerner-bebracamperlifepepperPolyglott Pepper 600MF/2020Peugeot 2.2 Blue HDI 165 PS, Klima Dometic Freshjet 2200 OEM, Thule V16, 2x AGM 80Ah, 4x Osram Nightbreaker LED, 2x Hella LED Heck-Zusatz-Blinker, 120er Titan-Kühli-Lüfter, Truma Mono Control, Gaslow LPG-Tankflasche, MaxxFan über dem Bett. Kennzeichen ...-X2222
PN an: uro-frank Zitat von Polyglott am 1. März 2024, 10:16 Uhr Genau wie @uro-frank sehe ich das auch!
Der Führerschein regelt, WAS man fahren darf. Der "alte" 3er berechtigte bis 7,5 to aber die Einschränkungen ab 3,5 to, was Tempo, Maut etc. angeht waren unabhängig vom FS geregelt.
Dass es einen politischen Konsens geben könnte, die Vergünstigungen der unter 3,5 to wiegenden Fahrzeuge auf die 4,25 to Fahrzeuge auszuweiten, bezweifele ich ganz stark! A zielt z.B. mit seinen neuen Mautregelungen und deren Begründung (Belastung der Straßen, Umwelt) ganz genau in die entgegengesetzte Richtung!
Dennoch ein gewichtiger Vorteil: Wer in einem der toleranzarmen Staaten mit einem überladenen 3,5 to zGG WoMo erwischt wird, fährt dann erst ab 0,75 to Überladung ohne gültige Fahrerlaubnis ....
Genau wie @uro-frank sehe ich das auch!
Der Führerschein regelt, WAS man fahren darf. Der "alte" 3er berechtigte bis 7,5 to aber die Einschränkungen ab 3,5 to, was Tempo, Maut etc. angeht waren unabhängig vom FS geregelt.
Dass es einen politischen Konsens geben könnte, die Vergünstigungen der unter 3,5 to wiegenden Fahrzeuge auf die 4,25 to Fahrzeuge auszuweiten, bezweifele ich ganz stark! A zielt z.B. mit seinen neuen Mautregelungen und deren Begründung (Belastung der Straßen, Umwelt) ganz genau in die entgegengesetzte Richtung!
Dennoch ein gewichtiger Vorteil: Wer in einem der toleranzarmen Staaten mit einem überladenen 3,5 to zGG WoMo erwischt wird, fährt dann erst ab 0,75 to Überladung ohne gültige Fahrerlaubnis ....
CaraCompact MB 640 MEG, BJ 2023, 170 PS Mercedes - Umbauten: Duo Control, 2x11kg LPG Travelmate, SOG, Oyster Connect, 300 Ah Saftkiste, Victron Phönix 230V/50 A Charger, Dometic FJX7 2200, 2000 W Solartronic Wechselrichter, Oryx Hörner und Night Breaker Zitat von RichyG am 1. März 2024, 12:00 Uhr
Zitat von Polyglott am 1. März 2024, 10:16 Uhr
Dennoch ein gewichtiger Vorteil: Wer in einem der toleranzarmen Staaten mit einem überladenen 3,5 to zGG WoMo erwischt wird, fährt dann erst ab 0,75 to Überladung ohne gültige Fahrerlaubnis ....
Das wäre dann welches Land genau?
Für D gilt jedenfalls unabhängig von Toleranzen:
"Hat man das Wohnmobil schwerer beladen als zugelassen, droht ein Bußgeld wegen Überladung des Wohnmobils, allerdings kein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis."
Quelle: Rechtsberatung ADAC
Gruß Richy
Zitat von Polyglott am 1. März 2024, 10:16 Uhr
Dennoch ein gewichtiger Vorteil: Wer in einem der toleranzarmen Staaten mit einem überladenen 3,5 to zGG WoMo erwischt wird, fährt dann erst ab 0,75 to Überladung ohne gültige Fahrerlaubnis ....
Das wäre dann welches Land genau?
Für D gilt jedenfalls unabhängig von Toleranzen:
"Hat man das Wohnmobil schwerer beladen als zugelassen, droht ein Bußgeld wegen Überladung des Wohnmobils, allerdings kein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis."
Quelle: Rechtsberatung ADAC
Gruß Richy
Furcht vor der Gefahr ist schrecklicher
als die Gefahr selbst -
Afrikanische Weisheit -
CaraCompact 600 MEG/Ducato Mj 130/ Bj 2015 - Umrüstung auf Zykloon 100 AH Li, Booster und Kompressorkühlschrank - BF Goodrich All Terrain 225/75/16" 115-S - Umrüstung auf OGO-TrockenTrennToilette
Zitat von uro-frank am 29. Februar 2024, 14:01 Uhr
Also, ich denke auch, dass an den 3,5 Tonnen Regelungen AUF DER STRASSE nichts geändert wird, denn dann müssten ja europaweit tausende von Straßenschildern ausgetauscht werden und Maut-Regeln geändert usw. usw. usw.. Es kann eigentlich nur darum gehen, ob man mit dem Führerschein B künftig 4,25 Tonnen WoMos fahren darf, was für unsere Kinder am ehesten wichtig wäre, da die bisher ja nur bis 3,5 t dürfen, wohingegen ich bis 7,5t darf... Die Regeln größer 3,5t für z.B. aufgelastete WoMos bleiben dann bestimmt: Tempo 100, Maut-Preise, Maut-Pflicht usw...
LG, Frank
Frank,
genau so ist das, wir sind mit unserem 4 Tonner >> LKW<< mit Allem Für und Wieder . Die Nachteile , Geschwindigkeit und Maut und jährliche HU, die Vorteile, mit Mautbox fahren, nie wieder überladen. Für uns überwiegen die Vorteile, ist aber Alles Bemessenssache.
Gruß Werner
Zitat von uro-frank am 29. Februar 2024, 14:01 Uhr
Also, ich denke auch, dass an den 3,5 Tonnen Regelungen AUF DER STRASSE nichts geändert wird, denn dann müssten ja europaweit tausende von Straßenschildern ausgetauscht werden und Maut-Regeln geändert usw. usw. usw.. Es kann eigentlich nur darum gehen, ob man mit dem Führerschein B künftig 4,25 Tonnen WoMos fahren darf, was für unsere Kinder am ehesten wichtig wäre, da die bisher ja nur bis 3,5 t dürfen, wohingegen ich bis 7,5t darf... Die Regeln größer 3,5t für z.B. aufgelastete WoMos bleiben dann bestimmt: Tempo 100, Maut-Preise, Maut-Pflicht usw...
LG, Frank
Frank,
genau so ist das, wir sind mit unserem 4 Tonner >> LKW<< mit Allem Für und Wieder . Die Nachteile , Geschwindigkeit und Maut und jährliche HU, die Vorteile, mit Mautbox fahren, nie wieder überladen. Für uns überwiegen die Vorteile, ist aber Alles Bemessenssache.
Gruß Werner
uro-frank hat auf diesen Beitrag reagiert. MEG 600 Model 2020, Fiat 160 PS 6d temp, Auflastung 4 to. Hubstützenanlage , steht auf LT Goodrich AT 225/16
*Bitte PN an >>>*
werner-bebracamperZitat von Matthias am 1. März 2024, 22:17 Uhr Natürlich ist es derzeit so, dass die Straße noch die 3,5t Grenze hat.
Ich gehe aber davona aus, dass die Caravan Industrie, die das Ganze ja angezettelt hat, nicht wirklich abwägen will, ob man einen schnellen 3,5-Tonner oder langsamen 4,25-Tonner verkauft.
Die Idee ist ja ursprünglich E-Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, Das macht aber mglw. keinen Spaß, wenn man immer erklären muss, damit geht aber nur 100km/h, teure Maut und andere Einschränkungen.
Nun, ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass IMHO mit dem Führerschein das Thema nicht durch ist.
M.
Natürlich ist es derzeit so, dass die Straße noch die 3,5t Grenze hat.
Ich gehe aber davona aus, dass die Caravan Industrie, die das Ganze ja angezettelt hat, nicht wirklich abwägen will, ob man einen schnellen 3,5-Tonner oder langsamen 4,25-Tonner verkauft.
Die Idee ist ja ursprünglich E-Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, Das macht aber mglw. keinen Spaß, wenn man immer erklären muss, damit geht aber nur 100km/h, teure Maut und andere Einschränkungen.
Nun, ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass IMHO mit dem Führerschein das Thema nicht durch ist.
M.
Ralf S hat auf diesen Beitrag reagiert. Pepper MEG600 2018 (weitere Details in der BIO)
PN an: Matthias
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