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Könnte man die Achslast anders verteilen?

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Zitat von Matthias am 26. März 2024, 18:20 Uhr

Nach der Auflastung:

F1: 4000 kg

F.2: 3500 kg (bewußt nicht ändern lassen!)

Obacht! Unsere Freunde aus Österreich setzen neuerdings bei der Maut  auf den Wert aus F.1. Gibt allerdings eine Übergangsfrist bis 2029.

Aber für alle, die mitlesen, vielleicht von Interesse.

Viele Grüße

Florian

Weinsberg CaraHome 650 DG MJ23 auf Peugeot 2.2 165PS

Hallo miteinander

Die Rechtslage in Österreich bezüglich der Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzG) über 3,5 Tonnen ist in der Mautordnung und den damit verbundenen Gesetzen geregelt.

Wie eine Auflastung der tzG nach dem 30.11.2023 rechtlich behandelt wird, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht (hzG) weiterhin bei 3,5 Tonnen bleibt:

Laut der aktuellen Rechtslage (Stand: August 2024) gilt:

Übergangsregelung bis 31.1.2029:

Fahrzeuge, die bis zum 30.11.2023 erstmals zugelassen wurden und ein höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 Tonnen haben, gelten bis zum 31.01.2029 weiterhin als Fahrzeuge mit einer tzG bis 3,5 Tonnen, auch wenn ihre technisch zulässige Gesamtmasse (tzG) über 3,5 Tonnen liegt. Das bedeutet, für diese Fahrzeuge reicht weiterhin eine Autobahnvignette, und es muss keine fahrleistungsabhängige Maut (Go-Box) entrichtet werden.

Auflastung nach dem 30.11.2023:

Wird die technisch zulässige Gesamtmasse (tzG) eines Fahrzeugs nach dem 30.11.2023 auf über 3,5 Tonnen aufgelastet, bleibt das höchstzulässige Gesamtgewicht (hzG) jedoch bei 3,5 Tonnen, greift die oben genannte Übergangsregelung in der Regel nicht mehr. Das Fahrzeug würde dann nicht mehr von der Ausnahmeregelung profitieren.

Das bedeutet:

1. Auflastung nach dem Stichtag (30.11.2023):

Falls die tzG nach diesem Datum auf über 3,5 Tonnen aufgelastet wird, auch wenn das hzG unverändert bei 3,5 Tonnen bleibt, unterliegt das Fahrzeug den regulären Mautpflichten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Das bedeutet, es wird eine fahrleistungsabhängige Maut (Go-Box) erforderlich, und eine Vignette reicht nicht mehr aus.

2.Wichtige Regelung:

Die Übergangsregelung bis 31.1.2029 bezieht sich explizit auf Fahrzeuge, die bis zum 30.11.2023 erstmalig zugelassen wurden und deren tzG bis zu diesem Stichtag über 3,5 Tonnen lag, während das hzG bei 3,5 Tonnen blieb. Eine nachträgliche Auflastung der tzG nach dem Stichtag ist in dieser Regelung nicht mehr berücksichtigt und führt zu einer Änderung der Mautpflicht.

Für eine detaillierte, fallbezogene Klärung solltet ihr jedoch die spezifische Rechtslage bei der zuständigen Behörde, etwa bei der ASFINAG oder der Verkehrsbehörde, überprüfen lassen, da es in der Praxis auch auf die konkrete Umsetzung der Rechtsnormen ankommt.

Ich habe für meine Situation verschiedene Varianten betrachtet, wobei mir die von Svenny beschriebene Variante derzeit am „sympathischsten“ ist, da sie ohne Umbau durchführbar wäre. Zu klären ist allerdings noch, ob Jandelsbrunn dieses Auflastungs-Gutachten (3,85t und Verschiebung der Achslast v/h) auch an einen österreichischen Händler weitergibt und welche ausreichendes Gutachten man für die Traglast der Original-Felgen beschaffen kann.

Wenn diese Tüfteleien nicht so spannend wären……. 😉

Wünsche euch einen schönen Tag

Harry V.

Uschi & Harry aus Ö, Pepper MEG, Ducato 2,3 140 PS, Modell 2021, EZ 09/2020, Truma Klima, Bulltron 300Ah, Victron Multiplus 2000 NVS, Victron Cerbo-S, Victron Shunt, Victron MPPT 100/15, Solartasche 220 Wp Plug-in Festivals, EvoLift Hubstützen, TireMoni TM-240, TravelMate Tankflaschen, AHK, Thule SlideOut, WM Aquatec UV-C LED, Osram LED, Außendusche, Titan TTC-SC22(C)+ Kühlschranklüfter, TP-Link Router, Oyster Soundbar, Floë Entwässerung
Zitat von bubblesberg am 27. März 2024, 17:35 Uhr

Nach Matthias‘ Post dachte ich: Cool, Spitzen-Info. Dann kam Michaels Post mit der Traglast der Felgen. Jetzt fängt das Karussell wieder von vorn an….

 

Aber ich Mächte nicht vergessen Daaaaanke zu sagen!

Hi Swenny,

ich habe mit den Originalfelgen auf 3850 kg aufgelastet. Vorher habe ich, nach Einbau einer Luftfederung die HA auf 2240 kg aufgelastet.

Jetzt kommt bestimmt wieder der Zeigefinger, mit den Felgen....

Viele fahren < 3,5t haben aber 3700 kg, also überladen. Da fragt dann keiner, tragen die Felgen das auch. Also nicht päpstlicher sein als der Papst.

Ich bewege mich auch um die 3700 kg, werde aber vor Urlaubsfahrt nochmal beladen auf die Waage fahren.

Gruß Micha

 

Knaus Van TI 650 MEG Vansation EZ 2.2023 Modell 2022 Peugeot Boxer 165 PS AHK f. Fahrradtransport, Solar Büttner MT 220-2 MC, WR 2000 Sinus, Reserveradhalterung, Goldschmitt Luftfederung HA, 2 Lithium Batterie je 135Ah, HA aufgelastet auf 2240 kg, Aufgelastet auf 3850 kg, 140er Titan-Kühlschrank-Lüfter, Maxxfan,

Hallo miteinander,

hab gerade die Original-Felge bei Augustin gefunden...1040kg Traglast.

@Micha: Du hast doch die Original-Felgen drauf...oder hab ich da was falsch verstanden? Trotzdem hat man dir 2240kg eingetragen?   ...eigenartig ;-I

@Svenny: Wie du geschrieben hast...das Karussell dreht sich weiter ;-))

Gruß Harry V.

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Never ending story.

Bleib dran, nach unserem Telefonat gestern bin ich seeeehr zuversichtlich, dass Du das Problem lösen wirst. Ich lese weiter mit und mache dann dann copy/paste 😜

 

Greetz

Svenny

Harry V. hat auf diesen Beitrag reagiert.
Harry V.
MEG 2018 250W Solar, 1500W Wechselrichter, AHK, Luftfederung hinten, Truma Dachklima/Heizung, elektr. Markise, hydr. Hubstützen
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