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Schild – überstehende Ladung

Hallo,

ich kann die deutschen Vorschriften zum Transport von Fahrrädern auf einer Anhängerkupplung nicht finden.
Mein Übersetzer gibt mir nicht immer klare Antworten.
Könnt ihr mir sagen, wo ich die Vorschriften nachlesen kann?
Ich möchte wissen, ob in Deutschland für Fahrräder, die auf einem Fahrradträger an der Anhängerkupplung transportiert werden, ein Schild mit weißen und roten Streifen angebracht sein muss. Der Fahrradträger verfügt über eine Beleuchtung.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

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Moin Marcin

§ 22 StVO zur Ladung:

  • Ein Fahrradträger mit Fahrrädern gilt hinsichtlich des Überstands als Ladung.
  • Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus, muss das Ende kenntlich gemacht werden. Dafür schreibt § 22 Abs. 4 eine hellrote Fahne, ein hellrotes Schild oder einen hellroten zylindrischen Körper vor – keine rot-weiße Streifentafel. 

Du musst also messen, ob das am weitesten abstehende Teil der Ladung, was das Lenkerende des hinteren Fahrrads sein dürfte, mehr als 100 cm über den Rückstrahler ragt und sollte das so sein, ist eine einfarbige, hellrote Fahne (im Baumarkt ab 1 Euro), die daran  angebunden wird, die einfachste StVO konforme Lösung. Wenn Dein Beleuchtungsbalken wie üblich Rückstrahler hat und weit hinten am Träger montiert wird, wird der Lenker aber keinen  Meter weiter rausstehen und es ist keine Kennzeichnung erforderlich.

Die Streifentafel ist nicht verboten, aber wenn > 1 m, ist ohne die einfarbig hellrote Kennzeichnung die StVO nicht erfüllt.

Tom

 

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Tom,

Vielen Dank für die Antwort. Bei mir ist der Fahrradlenker immer eingeklappt und ragt nicht einmal über die Lichtleiste des Kofferraums hinaus. Bei mir sind das maximal 78 cm.
Daraus folgt, dass das gestreifte Nummernschild zulässig, aber nicht vorgeschrieben ist.

Polyglott hat auf diesen Beitrag reagiert.
Polyglott
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