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Einen schönen Pfingstsonntag allen. Eine Frage in die Runde. Die erste Hauptuntersuchung ist ja nach 3 Jahren. Zählt hier das Baujahr oder die Erstzulassung? Einen schönen Pfingstsonntag allen. Eine Frage in die Runde. Die erste Hauptuntersuchung ist ja nach 3 Jahren. Zählt hier das Baujahr oder die Erstzulassung? Der Monat der Erstzulassung zählt. Das Datum der HU müsste auch im Kfz-Schein stehen. Grüsse und ein schönes langes Wochenende, Rainer Der Monat der Erstzulassung zählt. Das Datum der HU müsste auch im Kfz-Schein stehen. Grüsse und ein schönes langes Wochenende, Rainer Für mich war auch immer klar, das hier die Erstzulassung ausschlaggebend ist. Das scheint nicht so zu sein! Unser Pepper hat die Ez. 16.04.2019 In der Zulassungsbescheinigung Teil 1, ist die nächste HU angegeben: 05/2021 Auf der Plakette am Nummernschild ebenfalls 5/21 Das ist ja sehr seltsam.............. Für mich war auch immer klar, das hier die Erstzulassung ausschlaggebend ist. Das scheint nicht so zu sein! Unser Pepper hat die Ez. 16.04.2019 In der Zulassungsbescheinigung Teil 1, ist die nächste HU angegeben: 05/2021 Auf der Plakette am Nummernschild ebenfalls 5/21 Das ist ja sehr seltsam.............. War er vielleicht ,gewerblich/vermietet angemeldet ? War er vielleicht ,gewerblich/vermietet angemeldet ? War bei unserem auch so. Der war gewerblich vermietet, also mussten wir nach einem Jahr wieder hin. Jetzt gilt dann wieder das normale Intervall … gruss CRNK War bei unserem auch so. Der war gewerblich vermietet, also mussten wir nach einem Jahr wieder hin. Jetzt gilt dann wieder das normale Intervall … gruss CRNK Hallo zusammen Die Fristen für die Hauptuntersuchung und Teiluntersuchung Abgas für Wohnmobile sind abhängig vom Gewicht: https://www.tuv.com/landingpage/de/lp-haupt-und-abgasuntersuchung/distribution-pages/wohnwagen/ Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden. Gruß Jo Hallo zusammen Die Fristen für die Hauptuntersuchung und Teiluntersuchung Abgas für Wohnmobile sind abhängig vom Gewicht: https://www.tuv.com/landingpage/de/lp-haupt-und-abgasuntersuchung/distribution-pages/wohnwagen/ Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden. Gruß Jo Er ist aus der Vermietung! Bin aber schon 2 Stunden am googeln, finde nichts über vermietete Wohnmobile und Hauptuntersuchung. Er ist aus der Vermietung! Bin aber schon 2 Stunden am googeln, finde nichts über vermietete Wohnmobile und Hauptuntersuchung. Hallo zusammen Die Fristen für die Hauptuntersuchung und Teiluntersuchung Abgas für Wohnmobile sind abhängig vom Gewicht: https://www.tuv.com/landingpage/de/lp-haupt-und-abgasuntersuchung/distribution-pages/wohnwagen/ Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden. Gruß Jo .....beträgt die Frist in allen Fällen 12 Monate....... Hallo zusammen Die Fristen für die Hauptuntersuchung und Teiluntersuchung Abgas für Wohnmobile sind abhängig vom Gewicht: https://www.tuv.com/landingpage/de/lp-haupt-und-abgasuntersuchung/distribution-pages/wohnwagen/ Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden. Gruß Jo .....beträgt die Frist in allen Fällen 12 Monate....... In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist auch nicht angegeben das es sich um ein Selbstfahrer-Vermitfahrzeug handelt. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist auch nicht angegeben das es sich um ein Selbstfahrer-Vermitfahrzeug handelt.1. Hauptuntersuchung nach Erstzulassung oder Baujahr?
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36 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate.
24 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate. Nach dem 6. Jahr wird alle 12 Monate geprüft.
36 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate.
24 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate. Nach dem 6. Jahr wird alle 12 Monate geprüft.
36 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate.
24 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate. Nach dem 6. Jahr wird alle 12 Monate geprüft.
36 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate.
24 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate. Nach dem 6. Jahr wird alle 12 Monate geprüft.

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