1. Hauptuntersuchung nach Erstzulassung oder Baujahr?Hallo Zusammen,
das wird ja in Deutschland alles durch die StVZO geregelt
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
Untersuchung der Fahrzeuge
Siehe 2.2
Wenn untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen zwölf Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen nach Nummer 2.1.2.1 und an Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t nach Nummer 2.1.4.1 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden. An Kraftfahrzeugen nach Nummer 2.1.3 sind Sicherheitsprüfungen in Zeitabständen von drei, sechs und neun Monaten und an Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen und Wohnmobilen nach den Nummern 2.1.4.3, 2.1.4.4 und 2.1.6.3 sowie Anhängern, einschließlich angehängten Arbeitsmaschinen nach Nummer 2.1.5.4, in einem Abstand von sechs Monaten nach der letzten Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.
Wenn du nun der Besitzer bist ist es kein Mietfahrzeug mehr und somit die HU alle 24 Monate fällig, wenn die HU durchgeführt wurde.
Gruss
Markus
Hallo Zusammen,
das wird ja in Deutschland alles durch die StVZO geregelt
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
Untersuchung der Fahrzeuge
Siehe 2.2
Wenn untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen zwölf Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen nach Nummer 2.1.2.1 und an Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t nach Nummer 2.1.4.1 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden. An Kraftfahrzeugen nach Nummer 2.1.3 sind Sicherheitsprüfungen in Zeitabständen von drei, sechs und neun Monaten und an Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen und Wohnmobilen nach den Nummern 2.1.4.3, 2.1.4.4 und 2.1.6.3 sowie Anhängern, einschließlich angehängten Arbeitsmaschinen nach Nummer 2.1.5.4, in einem Abstand von sechs Monaten nach der letzten Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.
Wenn du nun der Besitzer bist ist es kein Mietfahrzeug mehr und somit die HU alle 24 Monate fällig, wenn die HU durchgeführt wurde.
Gruss
Markus
Immer in Bewegung bleiben-Pepper MEG-Modelljahr 2019-Peugeot Boxer III-2.0 Hubraum mit 163 PS-Ohne Start/Stop>Dometic Freshjet 2200>3er Fahrradträger>Anhängerkupplung>Produziert 12/2018>EZ04/2019>Erstbesitzer Zitat von Rolfi am 23. Mai 2021, 14:45 Uhr Hallo Holgi,
Wohnmobile
Gewicht |
Fristen |
bis 3,5 t |
36 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate |
über 3,5 t bis 7,5 t |
24 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate. Nach dem 6. Jahr wird alle 12 Monate geprüft. |
über 7,5 t |
12 Monate bis zur 1. Untersuchung und jede weitere Untersuchung auch wieder nach 12 Monaten. |
Hallo Holgi,
Wohnmobile
Gewicht |
Fristen |
bis 3,5 t |
36 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate |
über 3,5 t bis 7,5 t |
24 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate. Nach dem 6. Jahr wird alle 12 Monate geprüft. |
über 7,5 t |
12 Monate bis zur 1. Untersuchung und jede weitere Untersuchung auch wieder nach 12 Monaten. |
Edition PEPPER MEG Peugeot Boxer 163 PS, Modell 2019 EZ 03.2020 Kz. OG Zitat von Heelracer am 23. Mai 2021, 16:18 Uhr Ja, dann hat sich das geklärt. Vermieter müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.
Danke für eure Infos!
Ja, dann hat sich das geklärt. Vermieter müssen jährlich zur Hauptuntersuchung.
Danke für eure Infos!
Rolfi hat auf diesen Beitrag reagiert. Weinsberg Pepper 600 MEG Ez. 04/2019 Peugeot 163 PS
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