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Garantie bei ehem Mietfahrzeug

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Hallo an Alle,

kann im Forum zum Thema Garantie nicht geeignetes finden, darum dieses neue Thema.

Habe unseren Pepper ML mit EZ 01/22 im Okt 22 als Gebrauchtfahrzeug aus einer Vermietung gekauft.

Da einige Mängel vorhanden waren haben wir diese bei einer Weinsberg-Vertragswerkstatt reklamiert. Inzwischen gibt es von Weinsberg (Knaus/Tabbert) auch diverse Zusagen das die Garantie greift, jedoch sind die Ersatzteile bisher noch nicht eingetroffen.

Nun haben wir auch die Bad-Lamellentür reklamiert, da sie ständig aus der oberen Führung springt. Fotos und ein Video hatten wir über den Vertragshändler eingereicht, eindeutig oben in der Schiene zu viel Spiel.

Die Antwort von Weinsberg hat uns dann doch überrascht:

Ehemaliges Mietfahrzeug! Hierfür besteht keine Garantie. Wir wissen auch nicht,

wie das Fahrzeug in der Vermietung genutzt wurde. Laut Video ist die Türe auch nicht kaputt.

Es muss lediglich oben oder unten etwas aufgedoppelt werden, um das Abstandmaß wieder etwas zu verringern!

Es geht uns nicht um das Aufdoppeln selbst, handwerklich ist das kein Problem, es geht um die Garantieansprüche.

 

Frage: hat noch jemand das Problem mit der Garantieabsage bei ehemaligen Vermietfahrzeugen?

Was wird dann unter Garantie von Weinsberg genehmigt, was nicht?

Wird das individuell entschieden?

Ist das überhaupt rechtens solche Unterschiede zu machen?

Vielleicht kennt jemand die Rechtslage.

Danke für hilfreiche Mitteilungen!

Pepper MF -EZ 01/22; Ducato 8 mit 140 PS; Solar 100 Wp; Zusatzfenster WC; Fahrradträger; Gasflaschenauszug; 120er Titan-Kühli-Lüfter, MaxxFan, Trittstufe mobil; Duo Control;

Also, bei mir mit gleicher Konstellation, Vermietfahrzeug EZ 05/20, gekauft 05/21, wurde binnen der 2 Jahres-Garantie ab EZ alles übernommen, was ich (berechtigt) monierte. Allerdings war da nicht die Lamellentür dabei, aber etliches Anderes... Man muss sicher die Tür auch nicht austauschen, sondern eben den Schienenabstand neu justieren. Das ist Sache des Händlers/Werkstatt dann, da handwerkliche Lösung. Da sollte der geradestehen dafür (bei mir hat auch ganz viel der Händler gemacht und nur einige Neuteile kamen von Weinsberg, allerdings war es der Händler, der auch die Vermietung gemacht hatte und mir dann das Fhrzg. verkauft hat. Also alles aus einer Hand). Sowas kann man doch nicht auf die Vermietung schieben, zumal diese Probleme bei mehreren, auch Nicht-Miet-Fahrzeugen hin und wieder vorkommen. Würde da mit dem Händler nochmal verhandeln bzgl. der Reparatur, nicht Austausch... Ich habe bei freundlicher Anfrage und Diskussion dann immer das auf Garantie oder sogar Kulanz noch  bekommen, innerhalb der 2 Jahre...

LG, Frank

Pepper 600MF/2020
Peugeot 2.2 Blue HDI 165 PS, Klima Dometic Freshjet 2200 OEM, Thule V16, 2x AGM 80Ah, 4x Osram Nightbreaker LED, 2x Hella LED Heck-Zusatz-Blinker, 120er Titan-Kühli-Lüfter, Truma Mono Control, Gaslow LPG-Tankflasche, MaxxFan über dem Bett.
Kennzeichen ...-X2222
PN an: uro-frank

Danke Frank,

bei uns sind leider Vermietfirma und Händler unterschiedliche Firmen. Die Vermietfirma hatte den Pepper auch weit entfernt von unserem Wohnort gekauft.

Ich habe auch keine neue Tür gefordert, nur eine saubere Reparatur und die muss bezahlt werden. Während der Garantiezeit wäre das normalerweise Weinsberg und die lehnen es bisher ab.

Die Frage ist eben auch ob es der Rechtslage entspricht und ob es anderen Peppper-Fahrern auch schon so ergangen ist.

Ich werde nochmal mit dem Vertragshändler sprechen.

uro-frank hat auf diesen Beitrag reagiert.
uro-frank
Pepper MF -EZ 01/22; Ducato 8 mit 140 PS; Solar 100 Wp; Zusatzfenster WC; Fahrradträger; Gasflaschenauszug; 120er Titan-Kühli-Lüfter, MaxxFan, Trittstufe mobil; Duo Control;

Hallo albacho,

das Thema Garantie bei Fahrzeugen aus der Vermietung war im Forum schon einmal Thema. Kann es aber auch nicht finden. Es ist wohl so, daß Fahrzeuge aus der Vermietung nur ein Jahr Garantie haben.

Glückauf

Helmut

Freiheit, die ich meine...... MG, 163 PS, Ez. 03.18, Kennz. DO
Zitat von helle am 11. Januar 2023, 18:21 Uhr

Hallo albacho,

das Thema Garantie bei Fahrzeugen aus der Vermietung war im Forum schon einmal Thema. Kann es aber auch nicht finden. Es ist wohl so, daß Fahrzeuge aus der Vermietung nur ein Jahr Garantie haben.

Glückauf

Helmut

Bei mir war die Garantie 1 Jahr nach Kauf noch (vorher 1 Jahr in Vermietung, dann Kauf durch mich mit dann 1 weiteren Jahr... also bis 05/2021 bis 05/2022)...

Pepper 600MF/2020
Peugeot 2.2 Blue HDI 165 PS, Klima Dometic Freshjet 2200 OEM, Thule V16, 2x AGM 80Ah, 4x Osram Nightbreaker LED, 2x Hella LED Heck-Zusatz-Blinker, 120er Titan-Kühli-Lüfter, Truma Mono Control, Gaslow LPG-Tankflasche, MaxxFan über dem Bett.
Kennzeichen ...-X2222
PN an: uro-frank

Hallo Helmut,

dass kann ich nicht bestätigen.

Ich denke das es mir sonst mein Händler schon mitgeteilt hätte.

Auf meine Rückfrage hat mein Händler bestätigt das sich sowohl Weinsberg als auch andere Womo-Hersteller bei Vermietfahrzeugen nicht so kulant bei Garantiearbeiten zeigen.

Was ich aber immer noch nicht nachvollziehen kann und gern wüsste ob das den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Pepper MF -EZ 01/22; Ducato 8 mit 140 PS; Solar 100 Wp; Zusatzfenster WC; Fahrradträger; Gasflaschenauszug; 120er Titan-Kühli-Lüfter, MaxxFan, Trittstufe mobil; Duo Control;

Die gesetzliche Gewährleistung sind 6 Monate.

Danach (bis 24 Monate) musst DU beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war

Herstellergarantie/Kulanz kann der Hersteller selber mit eigenen Konditionen festlegen.

Das ist bei Autis nichtbanders als bei Toastern.

M.

Pepper MEG600 2018 (weitere Details in der BIO)
PN an: Matthias

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland 24 Monate. Die Einschränkung mit der Beweislastumkehr trifft auf Käufe bis Ende 2021 zu, ab 2022 wurde diese auf 1 Jahr verlängert.

Bei gebrauchten Waren kann der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzen.

Es lohnt sich ein Blick auf die Seiten der Verbraucherberatung.

Bei vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sollte im Zweifelsfall ein Anwalt konsultiert werden.

Bei der Garantie handelt es sich um eine zusätzliche freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Bedingungen.

Viel Erfolg bei der Klärung.

Malibu I 430, Ducato 8 Automatik, 160 PS,

Puuh, jetzt wird es kompliziert, was ist nun richtig?

Bepper schreibt etwas anderes als Matthias.

Ich meine auch nicht die einjährige Gewährleistung, die vom Erstbesitzer der eine Vermietfirma hat, zu gewähren wäre.

Ich versuche Mal mein Glück bei der Verbraucherberatung.

Nach meinem Verständnis muß es doch eine klare und eindeutige Regelung geben ob die Herstellergarantie bei gebrauchten Womos aus der Vermietung kpl an den Zweitbesitzer übertragen wird?

Pepper MF -EZ 01/22; Ducato 8 mit 140 PS; Solar 100 Wp; Zusatzfenster WC; Fahrradträger; Gasflaschenauszug; 120er Titan-Kühli-Lüfter, MaxxFan, Trittstufe mobil; Duo Control;

Hallo Arno,

die Sachmängelhaftung ist in § 434 BGB gesetzlich geregelt. Im Kaufvertrag kann ein Unternehmen Sachmängelhaftung zwar verkürzen, ein Ausschluss ist jedoch nicht möglich.

Ein Unternehmen kann die Sachmängelhaftung somit nicht umgehen. Ein schriftlicher Ausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kaufvertrag ist nicht rechtskräftig. Eine Reduzierung auf ein Jahr ist jedoch wirksam, sofern diese im Kaufvertrag steht. Wer vergisst, die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag zu reduzieren, muss die gesetzlich vorgeschriebene Frist einhalten. Als Unternehmen gelten nicht nur Händler, sondern auch Personen, die ihr Fahrzeug gewerblich oder im Rahmen ihrer Selbstständigkeit verwendet haben.

Gerade im Gebrauchtwagengeschäft verkürzen die meisten Händler die Sachmängelhaftung auf ein Jahr. Üblicherweise lässt sich die Frist der Sachmängelhaftung entweder im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festhalten.

Und in deinem Fall gibt es doch einen Kaufvertrag vom Oktober 2022 mit deinem verkaufenden Händler und was steht denn da drin? Und somit hast du mindestens 12 Monate Sachmängelhaftung. Allerdings ist mir nicht klar , ob dies ein Weinsberghändler war oder eine Privatperson der damit Geschäfte gemacht hat!  

Und in sehr vielen Garantiebedingungen steht , das je nach Einsatzbedingung zusätzlicher Verschleiß oder Einstellarbeiten ausgenommen sind.  Hier wäre ein kulantes Abarbeiten deiner Beanstandung  eine Kundenorientierte Lösung. Aber wenn das Fahrzeug jetzt nicht beim verkaufenden Händler vorstellig wurde agieren manche etwas unterkühlt, könnten aber durch einen guten Service dich als Kunde gewinnen. Sollte er mal darüber nachdenken.

Wir hatten hier auch mal das Thema Garantieverlängerung und hier schließt Weinsberg bzw. Peugeot definitiv Fahrzeuge aus der Vermietung aus. Für die ersten 24 Monate ist mir das nicht bekannt, da würden ja die eigene Geschäftsmodelle der Weinsberghändler in Frage gestellt und die Fahrzeuge würde ja niemand mehr kaufen.

Gruß

Markus

CMonti und anerja haben auf diesen Beitrag reagiert.
CMontianerja
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