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Hallo Michael, das liegt dann aber an dem Prüfer. Normalerweise werden die Leitungen abgedrückt sowie die Schläuche und Regler überprüft. Das Flammbild am Herd wird ebenfalls angeschaut. Es wird jeder Regler einzeln kontrolliert. Dann wird kontrolliert wie der Kühlschrank zündet. Die Heizung wird ebenfalls kontrolliert. Ich würde das immer wieder kontrollieren lassen. Zumindest habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.😀 Gruß Frank Hallo Michael, das liegt dann aber an dem Prüfer. Normalerweise werden die Leitungen abgedrückt sowie die Schläuche und Regler überprüft. Das Flammbild am Herd wird ebenfalls angeschaut. Es wird jeder Regler einzeln kontrolliert. Dann wird kontrolliert wie der Kühlschrank zündet. Die Heizung wird ebenfalls kontrolliert. Ich würde das immer wieder kontrollieren lassen. Zumindest habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.😀 Gruß Frank Hallo Michael, normalerweise wird das System mit Luft abgedrückt wie Frank gesagt hat. Bei mir wurden dann noch alle Flammen des Kochers geprüft und ob die Gaszufuhr gestoppt wird wenn man die Regler loslässt. Heizung und Kühlschrank hat er nicht geprüft weil er sagte mir das sei völliger Quatsch. Man sieht die Flamme eh nicht außer man nimmt das Gitter außen ab. Die Heizung ist noch weniger einsehbar. Der Prüfer hat mir klar gesagt das System ist dicht und fertig. Ich werde die Prüfung definitiv jedes zweite Jahr machen wegen der eigenen Sicherheit und außerdem wird es fast unmöglich ohne gültige Gasabnahme TÜV zu bekommen. Ist zwar paradox dass die Gasprüfung ausgesetzt wurde vom Gesetzgeber und der TÜV sie trotzdem verlangt, aber andererseits von TÜV Seite auch verständlich weil die auch nicht die eventullen Rechtsansprüche am Hintern haben wollen falls irgendwas passiert. Gruß Uwe Hallo Michael, normalerweise wird das System mit Luft abgedrückt wie Frank gesagt hat. Bei mir wurden dann noch alle Flammen des Kochers geprüft und ob die Gaszufuhr gestoppt wird wenn man die Regler loslässt. Heizung und Kühlschrank hat er nicht geprüft weil er sagte mir das sei völliger Quatsch. Man sieht die Flamme eh nicht außer man nimmt das Gitter außen ab. Die Heizung ist noch weniger einsehbar. Der Prüfer hat mir klar gesagt das System ist dicht und fertig. Ich werde die Prüfung definitiv jedes zweite Jahr machen wegen der eigenen Sicherheit und außerdem wird es fast unmöglich ohne gültige Gasabnahme TÜV zu bekommen. Ist zwar paradox dass die Gasprüfung ausgesetzt wurde vom Gesetzgeber und der TÜV sie trotzdem verlangt, aber andererseits von TÜV Seite auch verständlich weil die auch nicht die eventullen Rechtsansprüche am Hintern haben wollen falls irgendwas passiert. Gruß Uwe Bin zwar Pepper-Neuling, aber ich erzähle mal, wie es bei mir lief. Ich hatte vorher einen Pössl. Die Gasprüfung hatte ich die ersten 3 (!) jahre nicht gemacht . Kein Campingplatz wollte das was sehen. Mein Selbsttest auf Dichtigkeit : alles aufdrehen, dann Entnahmestellen zudrehen (Kocher direkt, Kühlschrank auf 220V stellen, Boiler abschalten) dann Gasflasche zudrehen . Wenn nach einer Stunde am Kocher noch ein Zischen kommt wenn ich wieder aufdrehe - dann ist es dicht. Dann die HU- Gaudi : TÜV (Bayern) die machen keinen TÜV, wenn Zulassung der Gasanlage abgelaufen ist (oder in den nächsten 4 wochen abläuft!). Denen ist es egal, was in den Briefen des KBA steht. GTÜ: die machen soweiso nix mit Gas , würden dann einen Fachmann zur Prüfung dazuholen ( wenn der Zeit hat) DEKRA : Die machen TÜV - aber weil da im Fahrzeug etwas eingebaut ist, prüfen die, ob Insassen durch diesen Einbau gefährtet sind. Also machen die einen kleinen Gas-Test, verlangend dafür aber - ?xx? Euro . Danach gibts eine HU-Plakette aber keinen Gasschein. (insgesamt 145 Euronen). Ich hab dann in aller Ruhe im März 21 den Gasschein regulär bei Wohnwagenhändler nachgemacht. (45 Euro) Vorher, im August 2020 war ich auf einem Campingplatz bei Dresden , da wäre der Prüfer zum Platz gekommen , Jetzt passt aber Gasprüfrythmus mit HU-Rythmus ziemlich zusammen. Dass der Pepper jedoch ohne Gasprüfschein (gelb) , auch nach Ansprache, ausgegeben wurde wunderte mich doch etwas: In diesem Sinne : Nächste Gasprüfung vorm regulären TÜV Let's camp ! Tom Bin zwar Pepper-Neuling, aber ich erzähle mal, wie es bei mir lief. Ich hatte vorher einen Pössl. Die Gasprüfung hatte ich die ersten 3 (!) jahre nicht gemacht . Kein Campingplatz wollte das was sehen. Mein Selbsttest auf Dichtigkeit : alles aufdrehen, dann Entnahmestellen zudrehen (Kocher direkt, Kühlschrank auf 220V stellen, Boiler abschalten) dann Gasflasche zudrehen . Wenn nach einer Stunde am Kocher noch ein Zischen kommt wenn ich wieder aufdrehe - dann ist es dicht. Dann die HU- Gaudi : TÜV (Bayern) die machen keinen TÜV, wenn Zulassung der Gasanlage abgelaufen ist (oder in den nächsten 4 wochen abläuft!). Denen ist es egal, was in den Briefen des KBA steht. GTÜ: die machen soweiso nix mit Gas , würden dann einen Fachmann zur Prüfung dazuholen ( wenn der Zeit hat) DEKRA : Die machen TÜV - aber weil da im Fahrzeug etwas eingebaut ist, prüfen die, ob Insassen durch diesen Einbau gefährtet sind. Also machen die einen kleinen Gas-Test, verlangend dafür aber - ?xx? Euro . Danach gibts eine HU-Plakette aber keinen Gasschein. (insgesamt 145 Euronen). Ich hab dann in aller Ruhe im März 21 den Gasschein regulär bei Wohnwagenhändler nachgemacht. (45 Euro) Vorher, im August 2020 war ich auf einem Campingplatz bei Dresden , da wäre der Prüfer zum Platz gekommen , Jetzt passt aber Gasprüfrythmus mit HU-Rythmus ziemlich zusammen. Dass der Pepper jedoch ohne Gasprüfschein (gelb) , auch nach Ansprache, ausgegeben wurde wunderte mich doch etwas: In diesem Sinne : Nächste Gasprüfung vorm regulären TÜV Let's camp ! Tom Neue Info https://www.presseportal.de/pm/112641/5804988 Neue Info https://www.presseportal.de/pm/112641/5804988 Bei meinem TÜV wollte man mir so oder so ohne Prüfung kein Plakette geben. Bei meinem TÜV wollte man mir so oder so ohne Prüfung kein Plakette geben. StVZO ist im Juni wie folgt geändert worden: §60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen Die Frist für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats. Interessant finde ich, dass die Prüfungsdurchführung (DVGW 607A) Teil des Gesetzes ist, diese aber nicht öffentlich gemacht wird, sondern nur als bezahlbares Druckwerk bezogen werden kann. StVZO ist im Juni wie folgt geändert worden: §60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen Die Frist für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats. Interessant finde ich, dass die Prüfungsdurchführung (DVGW 607A) Teil des Gesetzes ist, diese aber nicht öffentlich gemacht wird, sondern nur als bezahlbares Druckwerk bezogen werden kann. StVZO ist im Juni wie folgt geändert worden: §60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen .. noch ein Link als Ergänzung:Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht StVZO ist im Juni wie folgt geändert worden: §60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen .. noch ein Link als Ergänzung:Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur PflichtGasprüfung ausgesetzt bis 2023
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das hätte ich besser gemacht - wäre die günstigste Lösung gewesen.
mit Verweis auf den weißen Knaus-Zettel: "Steht ja alles drin !"
das hätte ich besser gemacht - wäre die günstigste Lösung gewesen.
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