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Wir waren mittlerweile dreimal beim Händler zwecks Garantiearbeiten, EZ 4/2019. Bin ich froh, nicht auf den günstigsten Preis geachtet zu haben, sondern beim 15km entfernten Händler gekauft zu haben. Annahme einer Entfernung von 300km führt zu folgenden ungefähren Kosten: 600km Fahrt x 3 Fahrten (einmal Womo und zweimal PKW) x 3 Garantiearbeiten = 5400km. 0,30€ pro Kilometer (konservativ angesetzt) führen bereits zu Kosten von 1620€. Dazu kommt der zeitliche Mehraufwand! Aber natürlich darf und muss das jede/r selbst entscheiden. Gruß Frank Wir waren mittlerweile dreimal beim Händler zwecks Garantiearbeiten, EZ 4/2019. Bin ich froh, nicht auf den günstigsten Preis geachtet zu haben, sondern beim 15km entfernten Händler gekauft zu haben. Annahme einer Entfernung von 300km führt zu folgenden ungefähren Kosten: 600km Fahrt x 3 Fahrten (einmal Womo und zweimal PKW) x 3 Garantiearbeiten = 5400km. 0,30€ pro Kilometer (konservativ angesetzt) führen bereits zu Kosten von 1620€. Dazu kommt der zeitliche Mehraufwand! Aber natürlich darf und muss das jede/r selbst entscheiden. Gruß Frank Fahrkosten, die im Rahmen von Garantiearbeiten anfallen, können beim Händler geltend gemacht werden, auch wenn es nicht gerade üblich ist. Fahrkosten, die im Rahmen von Garantiearbeiten anfallen, können beim Händler geltend gemacht werden, auch wenn es nicht gerade üblich ist. Aber die Zeit gibt dir keiner zurück 😉 Gruß Jo Aber die Zeit gibt dir keiner zurück 😉 Gruß Jo Moin Moin liebe Pepper Gemeinde. Hier ein kleiner Hinweis für Fahrkosten wegen Mängelbeseitigung. Ein Frankfurter Gericht , welches so einen Streitfall zu verhandeln hatte , fällte folgendes Urteil. Die Fahrkosten die der Kunde dem Händler in Rechnung stellen kann richtet sich nach dem Kaufpreis. In diesem Fall hat das Wohnmobil 85.000 € gekostet und der Kläger konnte 0,85 € pro km dem Händler in Rechnung stellen. Ein Teil der Begründung war : Kosten und Verschleiß sowie Wertverlust müssen sich am Kaufpreis orientieren Oder so. Viele Grüße vom hinterm Deich. Jochen Moin Moin liebe Pepper Gemeinde. Hier ein kleiner Hinweis für Fahrkosten wegen Mängelbeseitigung. Ein Frankfurter Gericht , welches so einen Streitfall zu verhandeln hatte , fällte folgendes Urteil. Die Fahrkosten die der Kunde dem Händler in Rechnung stellen kann richtet sich nach dem Kaufpreis. In diesem Fall hat das Wohnmobil 85.000 € gekostet und der Kläger konnte 0,85 € pro km dem Händler in Rechnung stellen. Ein Teil der Begründung war : Kosten und Verschleiß sowie Wertverlust müssen sich am Kaufpreis orientieren Oder so. Viele Grüße vom hinterm Deich. Jochen @Eifelwolf und Jochen: Boa, das wusste ich nicht. Danke für die Ausführungen. Dann sollte sich ein Händler genau(er) überlegen, an wen er verkauft. Oder werden diese Kilometergelder vom Hersteller getragen? Gruß Frank @Eifelwolf und Jochen: Boa, das wusste ich nicht. Danke für die Ausführungen. Dann sollte sich ein Händler genau(er) überlegen, an wen er verkauft. Oder werden diese Kilometergelder vom Hersteller getragen? Gruß Frank Ich muss mich korrigieren: Nicht im Rahmen von Garantiearbeiten (Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers), sondern im Rahmen von Gewährleistungsarbeiten nach dem BGB. Jochen hat das schon zutreffender beschrieben. In der Gewährleistungspflicht steht zunächst der Händler. Er ist damit auch erster Ansprechpartner für Fahrkostenerstattungen. Deshalb sich nicht in die "Garantieecke" abdrängen lassen, es geht zunächst um die Gewährleistung - die Rechte sind dort nach dem BGB festgelegt, die Garantiebestimmungen werden ausschließlich nach Lust und Laune des Herstellers definiert. Ich muss mich korrigieren: Nicht im Rahmen von Garantiearbeiten (Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers), sondern im Rahmen von Gewährleistungsarbeiten nach dem BGB. Jochen hat das schon zutreffender beschrieben. In der Gewährleistungspflicht steht zunächst der Händler. Er ist damit auch erster Ansprechpartner für Fahrkostenerstattungen. Deshalb sich nicht in die "Garantieecke" abdrängen lassen, es geht zunächst um die Gewährleistung - die Rechte sind dort nach dem BGB festgelegt, die Garantiebestimmungen werden ausschließlich nach Lust und Laune des Herstellers definiert. Hallo ich habe mir ein Pepper Baujahr 2/2019 geholt jetzt wollte ich den Mit einen Vorzelt Aufrüsten welches würdet ihr mir empfehlen Gruß Detlef Hallo ich habe mir ein Pepper Baujahr 2/2019 geholt jetzt wollte ich den Mit einen Vorzelt Aufrüsten welches würdet ihr mir empfehlen Gruß Detlef Hallo Detlef, deine Anfrage ist sicherlich hinfällig. Bist ja hier im Forum unter „Biete“ fündig geworden 👍😀. viele Grüße Frank Hallo Detlef, deine Anfrage ist sicherlich hinfällig. Bist ja hier im Forum unter „Biete“ fündig geworden 👍😀. viele Grüße FrankKaufberatung Pepper 600 MEG 2019
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