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Ölwechselanzeige ohne Diagnosegerät zurücksetzen

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Zitat von HaLoj am 25. Juli 2018, 23:05 Uhr

...Damit hatte ich defacto nur noch ein Jahr Herstellergarantie auf meinem "Neufahrzeug". Durch meine Nachfrage wurde der Vorgang überprüft, die Peugeot-Garantie ist nun richtig gestellt auf Juni diesen Jahres und die Werkstatt hat die Anzeige "Öl wechseln lassen" kostenfrei zurück gesetzt....

Sorry, aber wenn ich so etwas lese, bin ich jedes Mal erschrocken. Nämlich darüber, wie 16 Jahre nach der Einführung der "Schuldrechtsmodernisierung", die den Verbraucher wesentlich in seinen Rechten gestärkt hat, diese gerade bei genannten Verbrauchern teilweise wenig bis offensichtlich gar nicht bekannt ist, obwohl sie entsprechend propagiert wurde. Und das ist sehr schade, denn man verzichtet damit mitunter auch auf seine zustehenden Rechte, was im täglichen Leben dann eben auch zu spürbaren Einbußen führt.

Nur kurz und im Steno-Stil: Im vorgenannten  "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" wurde festgelegt, dass dem Verbraucher ein Gewährleistungsrecht seitens des Verkäufers (und das ist im vorliegenden der Händler, nicht das Werk) zusteht. Dieser steht für die Mängelfreiheit der gelieferten Ware ein. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach 438 BGB für ein Kraftfahrzeug 2 Jahre. Es besteht also ohne jegliches Wenn und Aber eine gesetzliche Pflicht, Mängel an einem neuen [PEPPER] innerhalb der ersten zwei Jahre ab dem Tag der Übergabe zu beseitigen. Im sogenannten "Mehrstufengenehmigungsverfahren" interessiert auch nicht, wann das Basisfahrzeug an Knaus geliefert worden ist. Der Tag der Übergabe vom Händler an den Kunden ist entscheidend.

Daher interessiert auch absolut überhaupt nicht, wer wann wo welche Garantie anbietet. Garantie ist - entgegen der Gewährleistung - immer eine freiwillige Leistung. Sie setzt aber niemals die gesetzliche Gewährleistung außer Kraft, sondern ergänzt sie "on top". Es ist auch mit irgendwelchen Regelungen in einem Kaufvertrag nicht möglich, Rechtsnormen zu umgehen.

Natürlich ist es bei auftretenden Mängeln am [PEPPER] gewohnte Praxis, das der Händler einen "Garantieantrag" beim Werk stellt und evtl. sogar von der Entscheidung des Werkes die eigentliche Reparatur abhängig machen möchte. Auch das ist Nonsens, das weiß auch jeder Händler. Einfach mal in den Raum werfen, dass man die Angelegenheit über die Gewährleistung ihm (dem Händler) gegenüber abwickelt und nicht über Garantie des Werkes. Dann sind die Händler sehr schnell leise. Wer sich unsicher ist, soll sich einen Rechtsbeistand zur Seite nehmen. Unterm Strich rechnet der sich allemal.

 

Mosser Hannes und CMonti haben auf diesen Beitrag reagiert.
Mosser HannesCMonti
Grüße Eifelwolf ..unterwegs im CaraCompact [PEPPER] MEG (Peugeot Boxer 163 PS; EZ 05/2017) als Erstbesitzer.

Vielen Dank Eifelwolf,

das ist mal eine Aussage mit dem jeder was anfangen kann und die auch konkret weiterhilft. 👍

Gruß Kai

Hallo Eifelwolf,

da hänge ich auch ein großes Danke für die kurze, dennoch klärende Ausführung dran.

Habe das mit der Gewährleistung bei gebrauchter "Ware" verwechselt. Hier ist es doch m. E. so, dass ich als Verbraucher (Kunde) im zweiten ja in der Beweispflicht bei Mängeln bin?

Andreas

Anmerkung: ...im zweiten Jahr... soll's heißen

Bei Gebrauchtwaren (klassisch: Gebrauchtwagenkauf) wird die Sachmängelhaftung meist auf ein Jahr reduziert. Unabhängig davon gilt immer

§ 477 BGB

Beweislastumkehr

 

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

 

Also auch bei einem Neuwagen! Bei einem Neuwagen ist das jedoch mehr Theorie, weil

a) die Rechtsprechung in der Vergangenheit viele Mängel, die nach einem halben Jahr auftraten, trotzdem als "Herstellermängel" deklariert haben, für die der Händler geradestehen muss, und insoweit die Händler möglichst nicht auf ein Klageverfahren aus sind

b) im Zweifelsfall dann die freiwillige Herstellergarantie greift.

 

Gelöschter Benutzer hat auf diesen Beitrag reagiert.
Gelöschter Benutzer
Grüße Eifelwolf ..unterwegs im CaraCompact [PEPPER] MEG (Peugeot Boxer 163 PS; EZ 05/2017) als Erstbesitzer.

Nun hat es auch uns getroffen und die Ölstandsanzeige meckerte. Zum Glück konnten wir uns Dank eurer Unterstützung selber helfen!

Danke, liebes Forum, danke Kaubo!

MEG - 3/2018 - Pegeout 160 PS - K-

Hallo Gertrud,

Hut ab!

Ich habe zwar die Weisheiten zusammengefasst und hier eingestellt, aber hinbekommen habe ich es trotz unzähliger Versuche nicht. Diese Anzeige nervt mich jetzt schon seit mehreren Monaten. Ich hatte bereits nicht die Muse und die Lust einen Peugeothändler deswegen aufzusuchen.

Vielleicht bietet sich ja die Gelegenheit bei unserem Treffen und Du kannst mir beim Ausschalten der Anzeige behilflich sein.

Bis dahin,

Gruß Kai

Gruß Kai

Hallo Gertrud,

da auch bestimmt andere noch das Problem haben und leider nicht zum Peppertreffen kommen können, wäre es sehr hilfreich, wenn Du deine Vorgehensweise hier nochmal detailliert schildern könntest.

Danke schon mal im Vorraus. Uns würde es sehr freuen.

Schöne Grüße und viel Spaß am Wochenende

Jürgen

Urlaub fängt hier an:
CaraCompact EDITION [PEPPER] 600 MEG (4/2017)
Kempen am Niederrhein

Da ich selber kein Technikfreak bin, aber einen hervorragenden "Gehilfen" habe, gebe ich eure Anfrage an meinen Mann weiter und werde ihn bitten die Vorgehensweise hier einzustellen. 🙂

Den Teilnehmern des "Wochenendes" kann dann ja gleich vor Ort geholfen werden...

MEG - 3/2018 - Pegeout 160 PS - K-

Hallo Gertrud,

blieb leider beim Wunsch. Habe es leider vergessen. War wohl zu beschäftigt.

Gruß Kai

Gruß Kai
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