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@embe, mit der Insolvenz ist erst mal der Vertragspartner weg und damit kann der auch nicht mehr haften, was manchem Käufer ja auch schon im ungünstigsten Fall seine komplette geleistete Anzahlung gekostet hat. Aus der gesetzlichen Produkthaftung oder einer vertraglichen Hersteller-Garantie kommt der Hersteller aber nicht raus, nur wird die Durchsetzung halt komplizierter und bei einem Produzenten wie Weinsberg läuft da ohne Anwalt und Klageandrohung m.E. gar nix, also schaltet man den besser sofort ein und verbockt sich seinen Fall nicht selbst. Solange es aber nur um die Durchführung der Dichtigkeitsprüfung geht, ist man nicht an seinen Verkäufer gebunden, den kann jeder Weinsberg Service Betrieb durchführen, man muss sich halt nur rechtzeitig um einen Termin kümmern, um die innerhalb des von der Garantie gewährten Zeitraums zu erledigen. Ist der Händler kurz vor dem Termin insolvent und bekomme man innerhalb des Zeitfensters bei keinem anderen Händler einen Termin wird man bei der Kundenorientierung von Weinsberg um eine Fristverlängerung zu erreichen, leider auch nicht um einen Anwalt herum kommen .... Ich bin da leidgeprüft! Ein Montageteam hat vor einigen Jahren bei uns die gelieferte Einbauküche komplett verhunzt, der Geschäftsführer wollte uns nach mehreren Monaten mit erfolglosen Nachbesserungen und Folgeschäden, mit einem lächerlichen Nachlass abspeisen. Wir hatten aber nach der allerersten Reaktion des Lieferanten sofort einen Anwalt eingeschaltet und nach dessen Anweisung "gerichtsfest" agiert, so dass dieser Küchenverkäufer dann das erste mal nach Jahrzehnten am Markt die Erfahrung machen konnte, dass man nicht jeden Kunden unterschätzen darf und einschüchtern kann, sondern neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch noch zu den Kosten des Rechtsstreits, des Abbaus und der Einlagerung nebst Zinsen verdonnert wird. Den Ärger braucht kein Mensch, aber bei deutlich fünfstelligen Beträgen hört die Bereitschaft, sich verarschen zu lassen, eben auf. Tom mit der Insolvenz ist erst mal der Vertragspartner weg und damit kann der auch nicht mehr haften, was manchem Käufer ja auch schon im ungünstigsten Fall seine komplette geleistete Anzahlung gekostet hat. Aus der gesetzlichen Produkthaftung oder einer vertraglichen Hersteller-Garantie kommt der Hersteller aber nicht raus, nur wird die Durchsetzung halt komplizierter und bei einem Produzenten wie Weinsberg läuft da ohne Anwalt und Klageandrohung m.E. gar nix, also schaltet man den besser sofort ein und verbockt sich seinen Fall nicht selbst. Solange es aber nur um die Durchführung der Dichtigkeitsprüfung geht, ist man nicht an seinen Verkäufer gebunden, den kann jeder Weinsberg Service Betrieb durchführen, man muss sich halt nur rechtzeitig um einen Termin kümmern, um die innerhalb des von der Garantie gewährten Zeitraums zu erledigen. Ist der Händler kurz vor dem Termin insolvent und bekomme man innerhalb des Zeitfensters bei keinem anderen Händler einen Termin wird man bei der Kundenorientierung von Weinsberg um eine Fristverlängerung zu erreichen, leider auch nicht um einen Anwalt herum kommen .... Ich bin da leidgeprüft! Ein Montageteam hat vor einigen Jahren bei uns die gelieferte Einbauküche komplett verhunzt, der Geschäftsführer wollte uns nach mehreren Monaten mit erfolglosen Nachbesserungen und Folgeschäden, mit einem lächerlichen Nachlass abspeisen. Wir hatten aber nach der allerersten Reaktion des Lieferanten sofort einen Anwalt eingeschaltet und nach dessen Anweisung "gerichtsfest" agiert, so dass dieser Küchenverkäufer dann das erste mal nach Jahrzehnten am Markt die Erfahrung machen konnte, dass man nicht jeden Kunden unterschätzen darf und einschüchtern kann, sondern neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch noch zu den Kosten des Rechtsstreits, des Abbaus und der Einlagerung nebst Zinsen verdonnert wird. Den Ärger braucht kein Mensch, aber bei deutlich fünfstelligen Beträgen hört die Bereitschaft, sich verarschen zu lassen, eben auf. Tom Danke, Tom, für die ausführlichen Erklärungen! Bisher hab ich immer noch einen "neuen" Werkstatttermin für die Dichtigkeitsprüfung bekommen und hoffe, es wird auch nächstes Mal so sein. Sonst weiss ich Bescheid. Danke. Embe Danke, Tom, für die ausführlichen Erklärungen! Bisher hab ich immer noch einen "neuen" Werkstatttermin für die Dichtigkeitsprüfung bekommen und hoffe, es wird auch nächstes Mal so sein. Sonst weiss ich Bescheid. Danke. EmbeUndichtigkeit am Übergang Fahrerhaus-Aufbau

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