Hallo Pepper Bastler, ich brauche fachmännischen Rat zum Thema zusätzliche Gasflasche in der Heckgarage. Seid Tagen versuche ich zu diesem Thema Klarheit zu bekommen. Die Meinungen und Gesetze gehen hier völlig auseinander. Eine dritte Gasflasche in der Heckgarage zu transportieren nicht zu betreiben. Nur als Ersatz für eine leerwerde Gasflasche. Gesichert, stehend, zugeschraubt und mit Schutzkappe. Ordentlich verzurrt. Bitte nur Fachwissen vermitteln, kein eventuell oder ich denke. Das hilft nicht wirklich weiter. Ich bin auf eure Antworten gespannt.
Grüße Thomas
Hallo Pepper Bastler, ich brauche fachmännischen Rat zum Thema zusätzliche Gasflasche in der Heckgarage. Seid Tagen versuche ich zu diesem Thema Klarheit zu bekommen. Die Meinungen und Gesetze gehen hier völlig auseinander. Eine dritte Gasflasche in der Heckgarage zu transportieren nicht zu betreiben. Nur als Ersatz für eine leerwerde Gasflasche. Gesichert, stehend, zugeschraubt und mit Schutzkappe. Ordentlich verzurrt. Bitte nur Fachwissen vermitteln, kein eventuell oder ich denke. Das hilft nicht wirklich weiter. Ich bin auf eure Antworten gespannt.
Grüße Thomas
MEG (PEPPER) auf Fiat Ducato Baujahr 2019 mit 160PS/ Euro06
Erstzulassung 25.02.2020, Gasflaschenauszug, elektr. Trittstufe, SOG-Anlage, Reifen umgerüstet auf BF Goodrich All Terrain 225/75/16", 115-S
zweites Fenster hinten links, Solaranlage mit drei Modulen je 100Wp, Solarregler Victron Smartsolar 75/15, Sinuswandler Solartronics 1500W mit Vorrangschaltung im gesamten Fahrzeug, Batteriecomputer Votronic LCD100D, 2 Aufbaubetterien BIGAGM 120-100, Umsetzung vieler Umbauten und Tipps auf dem Forum,
drittes Schubfach in der Küche und vieles mehr.
Da gibt es auch wenig rumzudeuten, auch nicht, was die Belüftung angeht, die hab uch im Kombi auch nicht, wenn ich Gas für den Grill hole. Nur fest verzurrt ist wichtig.
M.
Moin Thomas,
(mein Gott, was für eine lange Signatur....)
Ja Du darfst bis zu 333kg privat transportieren.
Hier steht alles, mit Links zubden entsprechenden Vorschriften:
Da gibt es auch wenig rumzudeuten, auch nicht, was die Belüftung angeht, die hab uch im Kombi auch nicht, wenn ich Gas für den Grill hole. Nur fest verzurrt ist wichtig.
M.
Pepper MEG600 2018 (weitere Details in der BIO)
PN an: Matthias
Wollen Sie eine Gasflasche im Wohnwagen/Wohnmobil transportieren, ist in der Regel ein Flaschenaufstellraum Pflicht. Die Flaschen müssen hier in aufrechter Position entsprechend gesichert sein und der Raum über Lüftungsöffnungen nach außen verfügen. Die Gasanlage im Wohnwagen bzw. Wohnmobil muss zudem amtlich abgenommen sein. Im Aufstellraum dürfen Sie maximal zwei Gasflaschen transportieren, die höchstens je 11 kg wiegen.
Gruss Volker
Moin,
dort steht aber auch:
Gasflaschen im Wohnwagen richtig transportieren
.
Wollen Sie eine Gasflasche im Wohnwagen/Wohnmobil transportieren, ist in der Regel ein Flaschenaufstellraum Pflicht. Die Flaschen müssen hier in aufrechter Position entsprechend gesichert sein und der Raum über Lüftungsöffnungen nach außen verfügen. Die Gasanlage im Wohnwagen bzw. Wohnmobil muss zudem amtlich abgenommen sein. Im Aufstellraum dürfen Sie maximal zwei Gasflaschen transportieren, die höchstens je 11 kg wiegen.
Und schon sind die Meinungen wieder kontrovers. Ich finde auch alles. Von ja bis nein.
Haben wir denn keinen Experten dafür im Forum.
Das muss sich doch eindeutig klären lassen.
Thomas
Und schon sind die Meinungen wieder kontrovers. Ich finde auch alles. Von ja bis nein.
Haben wir denn keinen Experten dafür im Forum.
Das muss sich doch eindeutig klären lassen.
Thomas
MEG (PEPPER) auf Fiat Ducato Baujahr 2019 mit 160PS/ Euro06
Erstzulassung 25.02.2020, Gasflaschenauszug, elektr. Trittstufe, SOG-Anlage, Reifen umgerüstet auf BF Goodrich All Terrain 225/75/16", 115-S
zweites Fenster hinten links, Solaranlage mit drei Modulen je 100Wp, Solarregler Victron Smartsolar 75/15, Sinuswandler Solartronics 1500W mit Vorrangschaltung im gesamten Fahrzeug, Batteriecomputer Votronic LCD100D, 2 Aufbaubetterien BIGAGM 120-100, Umsetzung vieler Umbauten und Tipps auf dem Forum,
drittes Schubfach in der Küche und vieles mehr.
Wollen Sie eine Gasflasche im Wohnwagen/Wohnmobil transportieren, ist in der Regel ein Flaschenaufstellraum Pflicht. Die Flaschen müssen hier in aufrechter Position entsprechend gesichert sein und der Raum über Lüftungsöffnungen nach außen verfügen. Die Gasanlage im Wohnwagen bzw. Wohnmobil muss zudem amtlich abgenommen sein. Im Aufstellraum dürfen Sie maximal zwei Gasflaschen transportieren, die höchstens je 11 kg wiegen.
Anders als im PKW, dürfen die Gasflaschen angeschlossen transportiert werden, Ersatzflaschen allerdings ebenfalls nur verschlossen und mit Schutzkappe. Gleiches gilt beim Transport auf einem Anhänger. Handelt es sich um einen geschlossenen Anhänger, müssen Sie für eine entsprechende Lüftung sorgen.
Der private Transport von Gasflaschen im PKW bzw. Auto sowie im Wohnwagen ist bis zu einer Höchstmenge von 333 kg zulässig. Alle Menge, die darüber hinausgehen, bedürfen einer Genehmigung gemäß ADR. Der Transport muss dann nach den Vorschriften des ADR bzw. der Gefahrgutverordnung erfolgen.
Wollen Sie eine Gasflasche im Wohnwagen/Wohnmobil transportieren, ist in der Regel ein Flaschenaufstellraum Pflicht. Die Flaschen müssen hier in aufrechter Position entsprechend gesichert sein und der Raum über Lüftungsöffnungen nach außen verfügen. Die Gasanlage im Wohnwagen bzw. Wohnmobil muss zudem amtlich abgenommen sein. Im Aufstellraum dürfen Sie maximal zwei Gasflaschen transportieren, die höchstens je 11 kg wiegen.
Anders als im PKW, dürfen die Gasflaschen angeschlossen transportiert werden, Ersatzflaschen allerdings ebenfalls nur verschlossen und mit Schutzkappe. Gleiches gilt beim Transport auf einem Anhänger. Handelt es sich um einen geschlossenen Anhänger, müssen Sie für eine entsprechende Lüftung sorgen.
Der private Transport von Gasflaschen im PKW bzw. Auto sowie im Wohnwagen ist bis zu einer Höchstmenge von 333 kg zulässig. Alle Menge, die darüber hinausgehen, bedürfen einer Genehmigung gemäß ADR. Der Transport muss dann nach den Vorschriften des ADR bzw. der Gefahrgutverordnung erfolgen.
MEG (PEPPER) auf Fiat Ducato Baujahr 2019 mit 160PS/ Euro06
Erstzulassung 25.02.2020, Gasflaschenauszug, elektr. Trittstufe, SOG-Anlage, Reifen umgerüstet auf BF Goodrich All Terrain 225/75/16", 115-S
zweites Fenster hinten links, Solaranlage mit drei Modulen je 100Wp, Solarregler Victron Smartsolar 75/15, Sinuswandler Solartronics 1500W mit Vorrangschaltung im gesamten Fahrzeug, Batteriecomputer Votronic LCD100D, 2 Aufbaubetterien BIGAGM 120-100, Umsetzung vieler Umbauten und Tipps auf dem Forum,
drittes Schubfach in der Küche und vieles mehr.
Im Aufstellraum dürfen Sie maximal zwei Gasflaschen transportieren, die höchstens je 11 kg wiegen.
Das ist allerdings völlig mißverständlich; es kann ja nur gemeint sein: "...je 11kg Gasfüllung".
Und wie sieht es aus, wenn ich im "Abstellraum" noch Platz habe für eine 5kg-Gasflasche, die dort dann als Reserveflasche (verschlossen und mit Schutzkappe und ordentlich festgezurrt) mitgeführt wird?
Im Aufstellraum dürfen Sie maximal zwei Gasflaschen transportieren, die höchstens je 11 kg wiegen.
Das ist allerdings völlig mißverständlich; es kann ja nur gemeint sein: "...je 11kg Gasfüllung".
Und wie sieht es aus, wenn ich im "Abstellraum" noch Platz habe für eine 5kg-Gasflasche, die dort dann als Reserveflasche (verschlossen und mit Schutzkappe und ordentlich festgezurrt) mitgeführt wird?
OK, jetzt haben wir alle die gleiche Quelle zitiert/kopiert und die widersprüche da drin gefunden.
Die beiden dort angegebenen Links führen zu Verordungen, die auf den ersten Blick nicht "leicht verständlich" oder sogar gar nicht relevant sind. (Muss ich mir am WE ansehen, wenn ich wieder nen ordentlichen Bildschirm hab).
Dabei sei erwähnt, dass die aktuelle Prüfverordnung nicht öffentlich liegt und ähnlich einer DIN bezahlt werden muss. Die letzten Änderungen dazu stammen von Anfang 2024.
Entsprechend sind Forumsbeiträge von 2012 mit Vorsicht zu lesen, unter Umständen sind sie heute inhaltlich sogar falsch.
Das Problem ist, dass die Verordnungen immer wieder überarbeitet und auch von "Experten" unterschiedlich audgelegt werden.
Allein die Angabe von 333 kg scheint irgendwie willkürlich, aber sicherlich sinnvoll bei einem PKW, der auf LPG fährt und somit während der Fahrt das Gas nutzt. Daher kommt dann auch die heutige Interpretation, dass der Kühlschrank während der Fahrt mit Gas betrieben werden darf, wenn entsprechende Kollisionerkennung und Entlüftung vorhaden ist.
Der Begriff "Transport" ist auch nicht einfach. Ist damur nur der Weg vom Händler nach Hause für den heimischen Grill gedeckt oder ist auch ein Weg von Flensburg an die Toscana noch "Transport"?
Ich verstehe, dass @kaktus gerne eine "gerichtsfeste" Aussage dazu hätte, aber da wird sich wohl kein Gutachter aus Haftungsgründen öffentlich drauf einlassen. Sprich mit deinem Gas-Prüfer (an dem kommst du ja nicht vorbei), sieh eine feste Stelle vor, wo die Reserverflasche(n) stehen/liegen solle(n). Montiere geeignete Halterungen, die jegliche Bewegung verhindern. Ein zusätzlicher Gaswarner könnte helfen, Zweifelndes Gutachters zu beseitigen.
Dokumentiere das und leg es zu den Gas-Prüfungsberichten.
Am Tagesende geht es nicht nur um die Sicherheit im Straßenverkehr (Unfall) sondern auch um die der Passagiere/Nutzer während der Fahrt und auf dem Stellplatz.
Eine überzeugende Gesamtlösung mit Gutachten/Prüfmatke wäre mein Ziel.
Matthias
OK, jetzt haben wir alle die gleiche Quelle zitiert/kopiert und die widersprüche da drin gefunden.
Die beiden dort angegebenen Links führen zu Verordungen, die auf den ersten Blick nicht "leicht verständlich" oder sogar gar nicht relevant sind. (Muss ich mir am WE ansehen, wenn ich wieder nen ordentlichen Bildschirm hab).
Dabei sei erwähnt, dass die aktuelle Prüfverordnung nicht öffentlich liegt und ähnlich einer DIN bezahlt werden muss. Die letzten Änderungen dazu stammen von Anfang 2024.
Entsprechend sind Forumsbeiträge von 2012 mit Vorsicht zu lesen, unter Umständen sind sie heute inhaltlich sogar falsch.
Das Problem ist, dass die Verordnungen immer wieder überarbeitet und auch von "Experten" unterschiedlich audgelegt werden.
Allein die Angabe von 333 kg scheint irgendwie willkürlich, aber sicherlich sinnvoll bei einem PKW, der auf LPG fährt und somit während der Fahrt das Gas nutzt. Daher kommt dann auch die heutige Interpretation, dass der Kühlschrank während der Fahrt mit Gas betrieben werden darf, wenn entsprechende Kollisionerkennung und Entlüftung vorhaden ist.
Der Begriff "Transport" ist auch nicht einfach. Ist damur nur der Weg vom Händler nach Hause für den heimischen Grill gedeckt oder ist auch ein Weg von Flensburg an die Toscana noch "Transport"?
Ich verstehe, dass @kaktus gerne eine "gerichtsfeste" Aussage dazu hätte, aber da wird sich wohl kein Gutachter aus Haftungsgründen öffentlich drauf einlassen. Sprich mit deinem Gas-Prüfer (an dem kommst du ja nicht vorbei), sieh eine feste Stelle vor, wo die Reserverflasche(n) stehen/liegen solle(n). Montiere geeignete Halterungen, die jegliche Bewegung verhindern. Ein zusätzlicher Gaswarner könnte helfen, Zweifelndes Gutachters zu beseitigen.
Dokumentiere das und leg es zu den Gas-Prüfungsberichten.
Am Tagesende geht es nicht nur um die Sicherheit im Straßenverkehr (Unfall) sondern auch um die der Passagiere/Nutzer während der Fahrt und auf dem Stellplatz.
Eine überzeugende Gesamtlösung mit Gutachten/Prüfmatke wäre mein Ziel.
Matthias
🌵 Kaktus, baumi66 und RaGu haben auf diesen Beitrag reagiert.
🌵 Kaktusbaumi66RaGu
Pepper MEG600 2018 (weitere Details in der BIO)
PN an: Matthias
Ich habe einen Bekannten bei der DEKRA, den habe ich jetzt mit der Klärung beauftragt. Er arbeitet an diesem Thema. Ich bin jetzt auf dessen Antwort gespannt. Vorab war gleich erstmal "Geht nicht, Verboten". Bei genauem hinsehen muss dieses Thema schon nochmals auf den Prüfstand. Ich halte euch auf dem laufenden.
Grüße Thomas
Ich habe einen Bekannten bei der DEKRA, den habe ich jetzt mit der Klärung beauftragt. Er arbeitet an diesem Thema. Ich bin jetzt auf dessen Antwort gespannt. Vorab war gleich erstmal "Geht nicht, Verboten". Bei genauem hinsehen muss dieses Thema schon nochmals auf den Prüfstand. Ich halte euch auf dem laufenden.
Grüße Thomas
alexhem, baumi66 und 3 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
alexhembaumi66uro-frankMatthiasStefanW
MEG (PEPPER) auf Fiat Ducato Baujahr 2019 mit 160PS/ Euro06
Erstzulassung 25.02.2020, Gasflaschenauszug, elektr. Trittstufe, SOG-Anlage, Reifen umgerüstet auf BF Goodrich All Terrain 225/75/16", 115-S
zweites Fenster hinten links, Solaranlage mit drei Modulen je 100Wp, Solarregler Victron Smartsolar 75/15, Sinuswandler Solartronics 1500W mit Vorrangschaltung im gesamten Fahrzeug, Batteriecomputer Votronic LCD100D, 2 Aufbaubetterien BIGAGM 120-100, Umsetzung vieler Umbauten und Tipps auf dem Forum,
drittes Schubfach in der Küche und vieles mehr.
Um Ihnen eine optimale Webseite zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.