Ad-Blue Anlage defektZitat von Polyglott am 4. März 2025, 20:47 Uhr Mathias,
da scheint es mir, es liegt ein Missverständnis vor. So wie ich den Post von Martin verstehe, hat Peugeot nicht eine gesetzliche Gewährleistung oder die Beseitigung eines, während der Garantieverlängerung aufgetreten Schadens abgelehnt, sondern es abgelehnt, Martin als 2. Besitzer die Garantieverlängerung zu verkaufen.
Bei der Garantieverlängerung handelt es sich um freiwilliges Angebot des Herstellers, der deshalb auch frei ist, die Bedingungen zu bestimmen. Peugeot wäre nicht der einzige Hersteller, der ein solches Angebot an enge Auflagen knüpft, z.B. nur für fabrikneue Produkte, Abschluss vor (Fielmann) oder innerhalb einer kurzen Frist nach Inbetriebnahme (Apple), Ausschluss gewerblicher Nutzung, zusätzliche Prüfungen (wie die Dichtigkeitsprüfung bei Weinsberg), etc.. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass deshalb sogar, anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung, die Übertragung einer solchen Leistung auf einen Dritten, rechtswirksam vertraglich ausgeschlossen werden könnte.
Ich bin sicher, solche Klauseln finden sich bei Peugeot. Die Bedingungen sollte man sich also erst mal in Ruhe ansehen, bevor man einen sinnlosen Beratungstermin beim RA verrechnet bekommt.
Lieben Gruß Tom
Mathias,
da scheint es mir, es liegt ein Missverständnis vor. So wie ich den Post von Martin verstehe, hat Peugeot nicht eine gesetzliche Gewährleistung oder die Beseitigung eines, während der Garantieverlängerung aufgetreten Schadens abgelehnt, sondern es abgelehnt, Martin als 2. Besitzer die Garantieverlängerung zu verkaufen.
Bei der Garantieverlängerung handelt es sich um freiwilliges Angebot des Herstellers, der deshalb auch frei ist, die Bedingungen zu bestimmen. Peugeot wäre nicht der einzige Hersteller, der ein solches Angebot an enge Auflagen knüpft, z.B. nur für fabrikneue Produkte, Abschluss vor (Fielmann) oder innerhalb einer kurzen Frist nach Inbetriebnahme (Apple), Ausschluss gewerblicher Nutzung, zusätzliche Prüfungen (wie die Dichtigkeitsprüfung bei Weinsberg), etc.. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass deshalb sogar, anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung, die Übertragung einer solchen Leistung auf einen Dritten, rechtswirksam vertraglich ausgeschlossen werden könnte.
Ich bin sicher, solche Klauseln finden sich bei Peugeot. Die Bedingungen sollte man sich also erst mal in Ruhe ansehen, bevor man einen sinnlosen Beratungstermin beim RA verrechnet bekommt.
Lieben Gruß Tom
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Zitat von Matthias am 4. März 2025, 20:32 Uhr
klar, der Abschluss ist nur bei einem Neukauf möglich, nicht nachträglich, wenn man den gebraucht kauft.
Hier das Anschreiben zu meiner Optiway (2018/06).
im 3. Absatz:
Da Sie einen Barvertrag abgeschlossen haben, welcher auf den nächsten Besitzer übertragbar ist, wurde bewusst kein Name auf der Karte hinterlegt.
(M)ein bestehender Vertrag geht auf den Nachbesitzer über.
Hallo Matthias,
du bist der Erstbesitzer und hier hat der Garantiegeber das ganz klar geregelt, das die Garantieverlängerung auf den Zweitbesitzer übertragen wird, siehe einen Auszug aus der Garantiebestimmung:
Der Leistungsanspruch des Servicevertrags verbleibt im Fall eines Eigentümerwechsels, z. B. bei Verkauf, beim Fahrzeug und wird
demnach auf den neuen Halter übertragen, sofern das Fahrzeug weiter in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem gemäß
Abschnitt „Geltungsbereich“ anspruchsberechtigten Land neu zugelassen wird. Hierzu hat der Kunde oder jeder spätere Eigentümer dem
neuen Eigentümer Folgendes auszuhändigen: - den Vertrag im Original (Zertifikat und Allgemeine Geschäftsbedingungen) - die Neuwagenverkaufsbedingungen bzw. das Garantie-& Serviceheft - die Betriebsanleitung
Weiterhin hat der Kunde den Namen und die Adresse des neuen Eigentümers sowie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II an
Peugeot mitzuteilen.
Bei Martin 286 gab es aber bei dem Halterwechsel keine bestehende Garantieverlängerung durch den Erstbesitzer. Somit konnte auch nichts übertragen werden.
Zum Thema Garantieverlängerung gibt es bereits diverse Beiträge und kann dort gerne vertieft werden.
z.B. diesen: Kostenvergleich Inspektion und Garantieverlängerung - Seite 4 - FORUM - my-pepper.de
Gruß
Markus
Zitat von Matthias am 4. März 2025, 20:32 Uhr
klar, der Abschluss ist nur bei einem Neukauf möglich, nicht nachträglich, wenn man den gebraucht kauft.
Hier das Anschreiben zu meiner Optiway (2018/06).
im 3. Absatz:
Da Sie einen Barvertrag abgeschlossen haben, welcher auf den nächsten Besitzer übertragbar ist, wurde bewusst kein Name auf der Karte hinterlegt.
(M)ein bestehender Vertrag geht auf den Nachbesitzer über.
Hallo Matthias,
du bist der Erstbesitzer und hier hat der Garantiegeber das ganz klar geregelt, das die Garantieverlängerung auf den Zweitbesitzer übertragen wird, siehe einen Auszug aus der Garantiebestimmung:
Der Leistungsanspruch des Servicevertrags verbleibt im Fall eines Eigentümerwechsels, z. B. bei Verkauf, beim Fahrzeug und wird
demnach auf den neuen Halter übertragen, sofern das Fahrzeug weiter in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem gemäß
Abschnitt „Geltungsbereich“ anspruchsberechtigten Land neu zugelassen wird. Hierzu hat der Kunde oder jeder spätere Eigentümer dem
neuen Eigentümer Folgendes auszuhändigen: - den Vertrag im Original (Zertifikat und Allgemeine Geschäftsbedingungen) - die Neuwagenverkaufsbedingungen bzw. das Garantie-& Serviceheft - die Betriebsanleitung
Weiterhin hat der Kunde den Namen und die Adresse des neuen Eigentümers sowie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II an
Peugeot mitzuteilen.
Bei Martin 286 gab es aber bei dem Halterwechsel keine bestehende Garantieverlängerung durch den Erstbesitzer. Somit konnte auch nichts übertragen werden.
Zum Thema Garantieverlängerung gibt es bereits diverse Beiträge und kann dort gerne vertieft werden.
z.B. diesen: Kostenvergleich Inspektion und Garantieverlängerung - Seite 4 - FORUM - my-pepper.de
Gruß
Markus
Polyglott hat auf diesen Beitrag reagiert. Immer in Bewegung bleiben-Pepper MEG-Modelljahr 2019-Peugeot Boxer III-2.0 Hubraum mit 163 PS-Ohne Start/Stop>Dometic Freshjet 2200>3er Fahrradträger>Anhängerkupplung>Produziert 12/2018>EZ04/2019>Erstbesitzer Zitat von Martin286 am 5. März 2025, 7:25 Uhr
Zitat von Max am 4. März 2025, 19:23 Uhr
Hallo Martin ,
nur mal aus Interesse,hattest du den AdBlue Tank über Winter voll getankt?
Gruß Max
Hi Max,
voll war der Tank nicht, 3/4 vielleicht. Ich weiß es nicht mehr genau.
VG
Zitat von Max am 4. März 2025, 19:23 Uhr
Hallo Martin ,
nur mal aus Interesse,hattest du den AdBlue Tank über Winter voll getankt?
Gruß Max
Hi Max,
voll war der Tank nicht, 3/4 vielleicht. Ich weiß es nicht mehr genau.
VG
Zitat von Max am 5. März 2025, 8:19 Uhr Aha OK, danke für deine Antwort, hoffen wir dass beste.
Gruß Max
Aha OK, danke für deine Antwort, hoffen wir dass beste.
Gruß Max
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