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Tankgasflasche
Zitat von
tom68 am 1. Dezember 2021, 11:42 Uhr
Moin Michael,
hier mal ein Foto vom Geber und Anzeige.
Gruß
Thomas
Moin Michael,
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Gruß
Thomas
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Pepsi hat auf diesen Beitrag reagiert.
immer noch Kennzeichen H-..... aber kein Pepper mehr....
Wer kent zufallig die innen breiten gaskasten Pepper 600 MEG? (Die hohe ist mij bekant)
Gruss Leo
Wer kent zufallig die innen breiten gaskasten Pepper 600 MEG? (Die hohe ist mij bekant)
Gruss Leo
Zitat von
Pepsi am 29. Juni 2025, 17:55 Uhr
Hallo,
seit diesem Monat ist eine neue gesetzliche Gasprüfung für Campingfahrzeuge in Kraft (§60 StVZO).
Nach meiner Recherche, ist die Betankung der eingebauten Gastankflaschen nur noch über einen
Außenanschluss zulässig, einen Bestandsschutz gibt es angeblich nicht.
Ist meine Recherche richtig und wenn ja, hat schon jemand den Anschluss von innen nach außen verlegt?
Ich kann mir nicht so richtig vorstellen wie das beim Pepper umgesetzt werden soll.
Beste Grüße,
Michael
Hallo,
seit diesem Monat ist eine neue gesetzliche Gasprüfung für Campingfahrzeuge in Kraft (§60 StVZO).
Nach meiner Recherche, ist die Betankung der eingebauten Gastankflaschen nur noch über einen
Außenanschluss zulässig, einen Bestandsschutz gibt es angeblich nicht.
Ist meine Recherche richtig und wenn ja, hat schon jemand den Anschluss von innen nach außen verlegt?
Ich kann mir nicht so richtig vorstellen wie das beim Pepper umgesetzt werden soll.
Beste Grüße,
Michael
600 MEG, 3/2019 mit Löwenherz, 18" Bereifung, 2 x 11kg Alutankgas, 1 x 100Ah LiFePo4, 2 x 100Wp Solar, ....... Beste Grüße aus dem Echten Norden!
Zitat von
Alf am 29. Juni 2025, 18:21 Uhr
Moin, Fakt ist das es seit diesem Monat die seinerzeit ausgesetzte Gasprüfung wieder vorgeschrieben ist.
Bezüglich der Betankung von Tankgasflaschen gibt es noch keine neue Regelung. Gleichwohl wurde Anfang des Jahres von einigen Anbietern ein "Riesenfass" bezüglich neuer Regelungen aufgemacht und heftigst diskutiert, nach ca 8 Wochen war dann wieder Ruhe. Fazit meinerseits: Zunächst viel Lärm und keine konkreten Aussagen. Ob und wann was kommt steht noch nicht fest.
Gruß Alf
Moin, Fakt ist das es seit diesem Monat die seinerzeit ausgesetzte Gasprüfung wieder vorgeschrieben ist.
Bezüglich der Betankung von Tankgasflaschen gibt es noch keine neue Regelung. Gleichwohl wurde Anfang des Jahres von einigen Anbietern ein "Riesenfass" bezüglich neuer Regelungen aufgemacht und heftigst diskutiert, nach ca 8 Wochen war dann wieder Ruhe. Fazit meinerseits: Zunächst viel Lärm und keine konkreten Aussagen. Ob und wann was kommt steht noch nicht fest.
Gruß Alf
uro-frank und Lucadimaier haben auf diesen Beitrag reagiert.
MEG 2018, Solar, Luftfederung HA,163PS
Klima Truma Av.Comfort, EasyBike System in der Garage ,Schubladensystem BF-Seite hinten Eigenbau. 320 Ah Forster Lithium Untersitzvariante, WR Votronic 1700, 18" auf Borbet CW 7
Zitat von
Matthias am 29. Juni 2025, 19:52 Uhr
Moin Michael,
bitte füge (ändern) Deinen Beitrag noch die Quellen hinzu, die du herangezogen hast.
Ansonsten wird der §60 StVO sicherlich nich die Gerichte beschäftigen, denn hier wird über eine Verordnung einem Verein eine quasi "gesetzgebende" Macht erteilt.
Das eigentliche, vom Bundestag beschlossene, Gesetz verlangt nur "Fachkunde", aber keine Mitgliedschaft im DVGW. Unabhängige Prüfer wären somit ausgescnlossen.
(Den Spass hatten wir in den 80ern schon mal, als die DEKRA sich neu aufstellte und die TÜV-Prüfung zur "Hauptuntersuchung" wurde).
Das ist aber eigentlich nicht unsere Baustelle.
Wir müssen nur schauen, wie die G607 sich verändert, denn derzeit ist sie die einzig relevante für die Prüfung.
Matthias
PS: dieser Artikel fasst die aktuelle Situation gut zusammen:
Bei meinem 2018er, bei dem die Flaschen nur über die Garage also über Innenraum zugänglich sind, müsste ich wohl ein Loch in die Außenwand bohren.
Bei den neueren Fahrzeugen ist der Gaskasten ja von außen zugänglich. Ob da ein Anschluss, der hinter der Tür an einem Winkel montiert ist, als "von außen zugänglich" zählt? Ich würde das bei einer Gasprüfung gegenüber dem Prüfer so argumentieren.
M.
Moin Michael,
bitte füge (ändern) Deinen Beitrag noch die Quellen hinzu, die du herangezogen hast.
Ansonsten wird der §60 StVO sicherlich nich die Gerichte beschäftigen, denn hier wird über eine Verordnung einem Verein eine quasi "gesetzgebende" Macht erteilt.
Das eigentliche, vom Bundestag beschlossene, Gesetz verlangt nur "Fachkunde", aber keine Mitgliedschaft im DVGW. Unabhängige Prüfer wären somit ausgescnlossen.
(Den Spass hatten wir in den 80ern schon mal, als die DEKRA sich neu aufstellte und die TÜV-Prüfung zur "Hauptuntersuchung" wurde).
Das ist aber eigentlich nicht unsere Baustelle.
Wir müssen nur schauen, wie die G607 sich verändert, denn derzeit ist sie die einzig relevante für die Prüfung.
Matthias
PS: dieser Artikel fasst die aktuelle Situation gut zusammen:
Bei meinem 2018er, bei dem die Flaschen nur über die Garage also über Innenraum zugänglich sind, müsste ich wohl ein Loch in die Außenwand bohren.
Bei den neueren Fahrzeugen ist der Gaskasten ja von außen zugänglich. Ob da ein Anschluss, der hinter der Tür an einem Winkel montiert ist, als "von außen zugänglich" zählt? Ich würde das bei einer Gasprüfung gegenüber dem Prüfer so argumentieren.
M.
Pepper MEG600 2018 (weitere Details in der BIO)
PN an:
MatthiasZitat von
Pepsi am 29. Juni 2025, 20:36 Uhr
Hallo Mattias,
ich habe ja selbst das Ergebnis meiner Recherche in Frage gestellt... Aber unabhängig von der
Rechtslage interessiert mich, ob jemand den Umbau auf Außenbetankung durchgeführt hat.
Das bekomme ich von ChatGPT geliefert:
Frage:
Ist die Festlegen auf die Außenbetankung tatsächlich im Gesetz niedergeschrieben?
Antwort:
Ja, die Pflicht zur Außenbetankung bei fest eingebauten Tankgasflaschen ist in den einschlägigen Vorschriften klar geregelt – auch wenn sie nicht wörtlich im Gesetz (§ 60 StVZO) steht. Die Anforderung ergibt sich verbindlich aus den technischen Regelwerken, die durch § 60 StVZO in Kraft gesetzt werden.
🔍 Rechtslage im Überblick
🧾 1. § 60 StVZO – Gasanlagen in Fahrzeugen
„Gasanlagen [...] müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.“
Das heißt: Nicht das Gesetz selbst schreibt Details wie „Außenanschluss“ vor, sondern verweist auf „anerkannte Regeln der Technik“. Diese sind:
📘 2. TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas)
Herausgegeben vom DVFG, DVGW, TÜV und ZIV – verbindlich für alle Gasinstallationen in Fahrzeugen.
TRF 2021, Abschnitt 7.2.4:
„Der Füllanschluss muss von außen zugänglich sein und außerhalb des Fahrzeuginnenraums liegen.“
Das ist die maßgebliche Vorschrift für LPG-Tankflaschen – keine Innenbetankung erlaubt!
📘 3. DIN EN 1949 (Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen)
Diese Norm beschreibt die Anforderungen an die Planung und Installation von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen/Wohnwagen.
„Gasfüllanschlüsse dürfen sich nicht im Fahrzeuginnenraum befinden.“
Diese Norm ist verbindlich, sobald eine Gasanlage in ein Fahrzeug eingebaut oder verändert wird, also auch bei Nachrüstung.
🔒 Warum das rechtlich verbindlich ist:
-
§ 60 StVZO schreibt vor, dass die Anlage „nach dem Stand der Technik“ ausgeführt sein muss.
-
Die TRF 2021 und DIN EN 1949 sind dieser Stand der Technik – wie z. B. die DIN bei Elektroinstallationen.
-
Diese Regelwerke werden bei jeder Prüfung angewendet: TÜV, DEKRA, Sachkundige nach G 607.
📌 Fazit: Außenanschluss = Pflicht, nicht Option
| Thema |
Status |
| Wörtlich im Gesetz? |
❌ Nein, nicht explizit |
| Über TRF & DIN verbindlich? |
✅ Ja, durch § 60 StVZO rechtswirksam |
| Innenanschluss erlaubt? |
❌ Nein, nach TRF/DIN verboten |
| Prüfplakette bei Innenanschluss? |
❌ Nicht zulässig |
| Versicherungsschutz bei Innenbetankung? |
❌ Risiko für Regressfall |
Beste Grüße vom ratlosen Michael
Hallo Mattias,
ich habe ja selbst das Ergebnis meiner Recherche in Frage gestellt... Aber unabhängig von der
Rechtslage interessiert mich, ob jemand den Umbau auf Außenbetankung durchgeführt hat.
Das bekomme ich von ChatGPT geliefert:
Frage:
Ist die Festlegen auf die Außenbetankung tatsächlich im Gesetz niedergeschrieben?
Antwort:
Ja, die Pflicht zur Außenbetankung bei fest eingebauten Tankgasflaschen ist in den einschlägigen Vorschriften klar geregelt – auch wenn sie nicht wörtlich im Gesetz (§ 60 StVZO) steht. Die Anforderung ergibt sich verbindlich aus den technischen Regelwerken, die durch § 60 StVZO in Kraft gesetzt werden.
🔍 Rechtslage im Überblick
🧾 1. § 60 StVZO – Gasanlagen in Fahrzeugen
„Gasanlagen [...] müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.“
Das heißt: Nicht das Gesetz selbst schreibt Details wie „Außenanschluss“ vor, sondern verweist auf „anerkannte Regeln der Technik“. Diese sind:
📘 2. TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas)
Herausgegeben vom DVFG, DVGW, TÜV und ZIV – verbindlich für alle Gasinstallationen in Fahrzeugen.
TRF 2021, Abschnitt 7.2.4:
„Der Füllanschluss muss von außen zugänglich sein und außerhalb des Fahrzeuginnenraums liegen.“
Das ist die maßgebliche Vorschrift für LPG-Tankflaschen – keine Innenbetankung erlaubt!
📘 3. DIN EN 1949 (Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen)
Diese Norm beschreibt die Anforderungen an die Planung und Installation von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen/Wohnwagen.
„Gasfüllanschlüsse dürfen sich nicht im Fahrzeuginnenraum befinden.“
Diese Norm ist verbindlich, sobald eine Gasanlage in ein Fahrzeug eingebaut oder verändert wird, also auch bei Nachrüstung.
🔒 Warum das rechtlich verbindlich ist:
-
§ 60 StVZO schreibt vor, dass die Anlage „nach dem Stand der Technik“ ausgeführt sein muss.
-
Die TRF 2021 und DIN EN 1949 sind dieser Stand der Technik – wie z. B. die DIN bei Elektroinstallationen.
-
Diese Regelwerke werden bei jeder Prüfung angewendet: TÜV, DEKRA, Sachkundige nach G 607.
📌 Fazit: Außenanschluss = Pflicht, nicht Option
| Thema |
Status |
| Wörtlich im Gesetz? |
❌ Nein, nicht explizit |
| Über TRF & DIN verbindlich? |
✅ Ja, durch § 60 StVZO rechtswirksam |
| Innenanschluss erlaubt? |
❌ Nein, nach TRF/DIN verboten |
| Prüfplakette bei Innenanschluss? |
❌ Nicht zulässig |
| Versicherungsschutz bei Innenbetankung? |
❌ Risiko für Regressfall |
Beste Grüße vom ratlosen Michael
600 MEG, 3/2019 mit Löwenherz, 18" Bereifung, 2 x 11kg Alutankgas, 1 x 100Ah LiFePo4, 2 x 100Wp Solar, ....... Beste Grüße aus dem Echten Norden!
Also bei meinen Flaschen sieht das so aus. TÜV abgenommen. Kein Problem. Anlage ist jetzt 3 Jahre alt.
Also bei meinen Flaschen sieht das so aus. TÜV abgenommen. Kein Problem. Anlage ist jetzt 3 Jahre alt.
Hochgeladene Dateien:- Du musst dich anmelden um auf Uploads zugreifen zu können.
🌵 Kaktus hat auf diesen Beitrag reagiert.
Gruß Lutz
Zitat von
Pepsi am 29. Juni 2025, 21:22 Uhr
Also bei meinen Flaschen sieht das so aus. TÜV abgenommen. Kein Problem. Anlage ist jetzt 3 Jahre alt.
Hallo Lutz,
genau so sieht es seit 4 Jahren bei mir auch aus. Die Frage ist nur ob es in Zukunft auch so bleiben kann. 🤷♂️
Grüße,
Michael
Also bei meinen Flaschen sieht das so aus. TÜV abgenommen. Kein Problem. Anlage ist jetzt 3 Jahre alt.
Hallo Lutz,
genau so sieht es seit 4 Jahren bei mir auch aus. Die Frage ist nur ob es in Zukunft auch so bleiben kann. 🤷♂️
Grüße,
Michael
600 MEG, 3/2019 mit Löwenherz, 18" Bereifung, 2 x 11kg Alutankgas, 1 x 100Ah LiFePo4, 2 x 100Wp Solar, ....... Beste Grüße aus dem Echten Norden!
Zitat von
Matthias am 29. Juni 2025, 23:53 Uhr
Wenn Du "Außenbetankung" nur als Lösung mit neuem "Einfüllstutzen" verstehst, der in ein neues Loch in der Seitenwand vebaut wird, habe ich bisher noch keinen Umbau gesehen. Entsprechende Modkle gibt es aber. Die meisten werden das scheuen wegen der Dichtigkeitsprüfung.
Daher bleibt meine Argumentation für die oben gezeigen einfachen Lösungen:
"Das ist "außen", weil vom Innenraim hermetisch abgeschlossen, genau das, was die Vorschrift fordert.
Die Befüllung darf nicht im Innenraum erfolgen, silndern muss von außen möglich sein."
Geh damit zur Prüfung (oder frag vorher). Was diskutieren wir hier, wenn dein Prüfer es ablehnt? Dann bleibt dir dich nur der Umbau oder einen anderen Prüfer suchen.
Für mich, mit innenliegendem Gasschrank bleibt nur ein neues Loch zu bohren.
M.
Wenn Du "Außenbetankung" nur als Lösung mit neuem "Einfüllstutzen" verstehst, der in ein neues Loch in der Seitenwand vebaut wird, habe ich bisher noch keinen Umbau gesehen. Entsprechende Modkle gibt es aber. Die meisten werden das scheuen wegen der Dichtigkeitsprüfung.
Daher bleibt meine Argumentation für die oben gezeigen einfachen Lösungen:
"Das ist "außen", weil vom Innenraim hermetisch abgeschlossen, genau das, was die Vorschrift fordert.
Die Befüllung darf nicht im Innenraum erfolgen, silndern muss von außen möglich sein."
Geh damit zur Prüfung (oder frag vorher). Was diskutieren wir hier, wenn dein Prüfer es ablehnt? Dann bleibt dir dich nur der Umbau oder einen anderen Prüfer suchen.
Für mich, mit innenliegendem Gasschrank bleibt nur ein neues Loch zu bohren.
M.
Pepper MEG600 2018 (weitere Details in der BIO)
PN an:
MatthiasZitat von
Pepsi am 30. Juni 2025, 18:02 Uhr
Zitat von
Matthias am 29. Juni 2025, 23:53 Uhr
Wenn Du "Außenbetankung" nur als Lösung mit neuem "Einfüllstutzen" verstehst, der in ein neues Loch in der Seitenwand vebaut wird, habe ich bisher noch keinen Umbau gesehen. Entsprechende Modkle gibt es aber. Die meisten werden das scheuen wegen der Dichtigkeitsprüfung.
Daher bleibt meine Argumentation für die oben gezeigen einfachen Lösungen:
"Das ist "außen", weil vom Innenraim hermetisch abgeschlossen, genau das, was die Vorschrift fordert.
Die Befüllung darf nicht im Innenraum erfolgen, silndern muss von außen möglich sein."
Geh damit zur Prüfung (oder frag vorher). Was diskutieren wir hier, wenn dein Prüfer es ablehnt? Dann bleibt dir dich nur der Umbau oder einen anderen Prüfer suchen.
Für mich, mit innenliegendem Gasschrank bleibt nur ein neues Loch zu bohren.
M.
Hallo,
hier ein Auszug der Antwort von ALUGAS auf meine Frage zu diesem Thema:
.......
Bezüglich der neuen G607-Prüfung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Füllstutzen voraussichtlich außerhalb des Gaskastens angebracht sein muss. Eine verbindliche Regelung wird derzeit noch abgestimmt, aber eine Außenverlegung wird künftig sehr wahrscheinlich vorgeschrieben sein.
......
Beste Grüße,
Michael
Zitat von
Matthias am 29. Juni 2025, 23:53 Uhr
Wenn Du "Außenbetankung" nur als Lösung mit neuem "Einfüllstutzen" verstehst, der in ein neues Loch in der Seitenwand vebaut wird, habe ich bisher noch keinen Umbau gesehen. Entsprechende Modkle gibt es aber. Die meisten werden das scheuen wegen der Dichtigkeitsprüfung.
Daher bleibt meine Argumentation für die oben gezeigen einfachen Lösungen:
"Das ist "außen", weil vom Innenraim hermetisch abgeschlossen, genau das, was die Vorschrift fordert.
Die Befüllung darf nicht im Innenraum erfolgen, silndern muss von außen möglich sein."
Geh damit zur Prüfung (oder frag vorher). Was diskutieren wir hier, wenn dein Prüfer es ablehnt? Dann bleibt dir dich nur der Umbau oder einen anderen Prüfer suchen.
Für mich, mit innenliegendem Gasschrank bleibt nur ein neues Loch zu bohren.
M.
Hallo,
hier ein Auszug der Antwort von ALUGAS auf meine Frage zu diesem Thema:
.......
Bezüglich der neuen G607-Prüfung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Füllstutzen voraussichtlich außerhalb des Gaskastens angebracht sein muss. Eine verbindliche Regelung wird derzeit noch abgestimmt, aber eine Außenverlegung wird künftig sehr wahrscheinlich vorgeschrieben sein.
......
Beste Grüße,
Michael
600 MEG, 3/2019 mit Löwenherz, 18" Bereifung, 2 x 11kg Alutankgas, 1 x 100Ah LiFePo4, 2 x 100Wp Solar, ....... Beste Grüße aus dem Echten Norden!