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Thema | Status |
---|---|
Wörtlich im Gesetz? | ❌ Nein, nicht explizit |
Über TRF & DIN verbindlich? | ✅ Ja, durch § 60 StVZO rechtswirksam |
Innenanschluss erlaubt? | ❌ Nein, nach TRF/DIN verboten |
Prüfplakette bei Innenanschluss? | ❌ Nicht zulässig |
Versicherungsschutz bei Innenbetankung? | ❌ Risiko für Regressfall |
Beste Grüße vom ratlosen Michael
Hallo Mattias,
ich habe ja selbst das Ergebnis meiner Recherche in Frage gestellt... Aber unabhängig von der
Rechtslage interessiert mich, ob jemand den Umbau auf Außenbetankung durchgeführt hat.
Das bekomme ich von ChatGPT geliefert:
Frage:
Ist die Festlegen auf die Außenbetankung tatsächlich im Gesetz niedergeschrieben?
Antwort:
Ja, die Pflicht zur Außenbetankung bei fest eingebauten Tankgasflaschen ist in den einschlägigen Vorschriften klar geregelt – auch wenn sie nicht wörtlich im Gesetz (§ 60 StVZO) steht. Die Anforderung ergibt sich verbindlich aus den technischen Regelwerken, die durch § 60 StVZO in Kraft gesetzt werden.
🔍 Rechtslage im Überblick
🧾 1. § 60 StVZO – Gasanlagen in Fahrzeugen
„Gasanlagen [...] müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.“
Das heißt: Nicht das Gesetz selbst schreibt Details wie „Außenanschluss“ vor, sondern verweist auf „anerkannte Regeln der Technik“. Diese sind:
📘 2. TRF 2021 (Technische Regeln Flüssiggas)
Herausgegeben vom DVFG, DVGW, TÜV und ZIV – verbindlich für alle Gasinstallationen in Fahrzeugen.
TRF 2021, Abschnitt 7.2.4:
„Der Füllanschluss muss von außen zugänglich sein und außerhalb des Fahrzeuginnenraums liegen.“
Das ist die maßgebliche Vorschrift für LPG-Tankflaschen – keine Innenbetankung erlaubt!
📘 3. DIN EN 1949 (Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen)
Diese Norm beschreibt die Anforderungen an die Planung und Installation von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen/Wohnwagen.
„Gasfüllanschlüsse dürfen sich nicht im Fahrzeuginnenraum befinden.“
Diese Norm ist verbindlich, sobald eine Gasanlage in ein Fahrzeug eingebaut oder verändert wird, also auch bei Nachrüstung.
🔒 Warum das rechtlich verbindlich ist:
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§ 60 StVZO schreibt vor, dass die Anlage „nach dem Stand der Technik“ ausgeführt sein muss.
-
Die TRF 2021 und DIN EN 1949 sind dieser Stand der Technik – wie z. B. die DIN bei Elektroinstallationen.
-
Diese Regelwerke werden bei jeder Prüfung angewendet: TÜV, DEKRA, Sachkundige nach G 607.
📌 Fazit: Außenanschluss = Pflicht, nicht Option
Thema | Status |
---|---|
Wörtlich im Gesetz? | ❌ Nein, nicht explizit |
Über TRF & DIN verbindlich? | ✅ Ja, durch § 60 StVZO rechtswirksam |
Innenanschluss erlaubt? | ❌ Nein, nach TRF/DIN verboten |
Prüfplakette bei Innenanschluss? | ❌ Nicht zulässig |
Versicherungsschutz bei Innenbetankung? | ❌ Risiko für Regressfall |
Beste Grüße vom ratlosen Michael

Zitat von Lutz meier am 29. Juni 2025, 21:11 UhrAlso bei meinen Flaschen sieht das so aus. TÜV abgenommen. Kein Problem. Anlage ist jetzt 3 Jahre alt.
Also bei meinen Flaschen sieht das so aus. TÜV abgenommen. Kein Problem. Anlage ist jetzt 3 Jahre alt.
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Zitat von Pepsi am 29. Juni 2025, 21:22 UhrZitat von Lutz meier am 29. Juni 2025, 21:11 UhrAlso bei meinen Flaschen sieht das so aus. TÜV abgenommen. Kein Problem. Anlage ist jetzt 3 Jahre alt.
Hallo Lutz,
genau so sieht es seit 4 Jahren bei mir auch aus. Die Frage ist nur ob es in Zukunft auch so bleiben kann. 🤷♂️
Grüße,
Michael
Zitat von Lutz meier am 29. Juni 2025, 21:11 UhrAlso bei meinen Flaschen sieht das so aus. TÜV abgenommen. Kein Problem. Anlage ist jetzt 3 Jahre alt.
Hallo Lutz,
genau so sieht es seit 4 Jahren bei mir auch aus. Die Frage ist nur ob es in Zukunft auch so bleiben kann. 🤷♂️
Grüße,
Michael

Zitat von Matthias am 29. Juni 2025, 23:53 UhrWenn Du "Außenbetankung" nur als Lösung mit neuem "Einfüllstutzen" verstehst, der in ein neues Loch in der Seitenwand vebaut wird, habe ich bisher noch keinen Umbau gesehen. Entsprechende Modkle gibt es aber. Die meisten werden das scheuen wegen der Dichtigkeitsprüfung.
Daher bleibt meine Argumentation für die oben gezeigen einfachen Lösungen:
"Das ist "außen", weil vom Innenraim hermetisch abgeschlossen, genau das, was die Vorschrift fordert.
Die Befüllung darf nicht im Innenraum erfolgen, silndern muss von außen möglich sein."
Geh damit zur Prüfung (oder frag vorher). Was diskutieren wir hier, wenn dein Prüfer es ablehnt? Dann bleibt dir dich nur der Umbau oder einen anderen Prüfer suchen.
Für mich, mit innenliegendem Gasschrank bleibt nur ein neues Loch zu bohren.
M.
Wenn Du "Außenbetankung" nur als Lösung mit neuem "Einfüllstutzen" verstehst, der in ein neues Loch in der Seitenwand vebaut wird, habe ich bisher noch keinen Umbau gesehen. Entsprechende Modkle gibt es aber. Die meisten werden das scheuen wegen der Dichtigkeitsprüfung.
Daher bleibt meine Argumentation für die oben gezeigen einfachen Lösungen:
"Das ist "außen", weil vom Innenraim hermetisch abgeschlossen, genau das, was die Vorschrift fordert.
Die Befüllung darf nicht im Innenraum erfolgen, silndern muss von außen möglich sein."
Geh damit zur Prüfung (oder frag vorher). Was diskutieren wir hier, wenn dein Prüfer es ablehnt? Dann bleibt dir dich nur der Umbau oder einen anderen Prüfer suchen.
Für mich, mit innenliegendem Gasschrank bleibt nur ein neues Loch zu bohren.
M.
PN an: Matthias

Zitat von Pepsi am 30. Juni 2025, 18:02 UhrZitat von Matthias am 29. Juni 2025, 23:53 UhrWenn Du "Außenbetankung" nur als Lösung mit neuem "Einfüllstutzen" verstehst, der in ein neues Loch in der Seitenwand vebaut wird, habe ich bisher noch keinen Umbau gesehen. Entsprechende Modkle gibt es aber. Die meisten werden das scheuen wegen der Dichtigkeitsprüfung.
Daher bleibt meine Argumentation für die oben gezeigen einfachen Lösungen:
"Das ist "außen", weil vom Innenraim hermetisch abgeschlossen, genau das, was die Vorschrift fordert.
Die Befüllung darf nicht im Innenraum erfolgen, silndern muss von außen möglich sein."
Geh damit zur Prüfung (oder frag vorher). Was diskutieren wir hier, wenn dein Prüfer es ablehnt? Dann bleibt dir dich nur der Umbau oder einen anderen Prüfer suchen.
Für mich, mit innenliegendem Gasschrank bleibt nur ein neues Loch zu bohren.
M.
Hallo,
hier ein Auszug der Antwort von ALUGAS auf meine Frage zu diesem Thema:
.......
Bezüglich der neuen G607-Prüfung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Füllstutzen voraussichtlich außerhalb des Gaskastens angebracht sein muss. Eine verbindliche Regelung wird derzeit noch abgestimmt, aber eine Außenverlegung wird künftig sehr wahrscheinlich vorgeschrieben sein.
......
Beste Grüße,
Michael
Zitat von Matthias am 29. Juni 2025, 23:53 UhrWenn Du "Außenbetankung" nur als Lösung mit neuem "Einfüllstutzen" verstehst, der in ein neues Loch in der Seitenwand vebaut wird, habe ich bisher noch keinen Umbau gesehen. Entsprechende Modkle gibt es aber. Die meisten werden das scheuen wegen der Dichtigkeitsprüfung.
Daher bleibt meine Argumentation für die oben gezeigen einfachen Lösungen:
"Das ist "außen", weil vom Innenraim hermetisch abgeschlossen, genau das, was die Vorschrift fordert.
Die Befüllung darf nicht im Innenraum erfolgen, silndern muss von außen möglich sein."
Geh damit zur Prüfung (oder frag vorher). Was diskutieren wir hier, wenn dein Prüfer es ablehnt? Dann bleibt dir dich nur der Umbau oder einen anderen Prüfer suchen.
Für mich, mit innenliegendem Gasschrank bleibt nur ein neues Loch zu bohren.
M.
Hallo,
hier ein Auszug der Antwort von ALUGAS auf meine Frage zu diesem Thema:
.......
Bezüglich der neuen G607-Prüfung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Füllstutzen voraussichtlich außerhalb des Gaskastens angebracht sein muss. Eine verbindliche Regelung wird derzeit noch abgestimmt, aber eine Außenverlegung wird künftig sehr wahrscheinlich vorgeschrieben sein.
......
Beste Grüße,
Michael