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Für alle, die sich vorab schon einmal informieren wollen, hier die ABG für die Osram H7-LED-Lampen, welche im Pepper eingebaut werden können. Die dort unter 11. genannte Befristung der Bauartgenehmigung bis zum 01.10.2022 bezieht sich nur auf den Hersteller/Vertreiber. Alle Nutzer, die die Lampen vor diesem Datum im Kfz eingebaut haben, dürfen sie aufgrund des Bestandsschutzes auch nach diesem Datum ganz legal weiter verwenden. Zitat aus den Osram-FAQ: Die ABG genehmigt neue Technologien auf 2 Jahre und kann danach auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Auf Sie als Kunde hat dies keinen Einfluss. Wenn Sie die NIGHT BREAKER LED jetzt erwerben, haben Sie einen generellen Bestandschutz und können das Produkt, auch nach Ablauf der 2 Jahres-Frist, weiterhin legal in Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen. Gruß Ralf Für alle, die sich vorab schon einmal informieren wollen, hier die ABG für die Osram H7-LED-Lampen, welche im Pepper eingebaut werden können. Die dort unter 11. genannte Befristung der Bauartgenehmigung bis zum 01.10.2022 bezieht sich nur auf den Hersteller/Vertreiber. Alle Nutzer, die die Lampen vor diesem Datum im Kfz eingebaut haben, dürfen sie aufgrund des Bestandsschutzes auch nach diesem Datum ganz legal weiter verwenden. Zitat aus den Osram-FAQ: Die ABG genehmigt neue Technologien auf 2 Jahre und kann danach auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Auf Sie als Kunde hat dies keinen Einfluss. Wenn Sie die NIGHT BREAKER LED jetzt erwerben, haben Sie einen generellen Bestandschutz und können das Produkt, auch nach Ablauf der 2 Jahres-Frist, weiterhin legal in Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen. Gruß Ralf Tag Miteinander, ich nochmal zum Thema... ...für die Wenigen, die nicht die originalen Scheinwerfer drin haben, sondern, wie z. B. ich, die Scheinwerfer mit LED Tagfahrlichtstreifen: Es leuchtet, keine Fehlermeldungen und kein Adapterring notwendig! Allerdings, man muss schon ein wenig "umbauen" - der Ring, der original an der Birne bzw. am Stecker vorhanden ist, muss auf die neue Birne aufgesetzt werden. Dabei müssen Haltenasen umgebogen werden, damit der Ring da drüber geht. Auch muss man wissen, dass die LED Birnen eine Aufnahme haben, die mit einem Bajonettverschluß befestigt ist. Die Aufnahme kann also abgenommen werden und dann der originale Haltering montoert werden. In der Summe wird der originale Haltering inkl. der Aufnahme auf die Birne gesetzt und dann das komplette Teil im Scheinwerfer eingebaut. Eben war hell draußen, sieht aber super weiß aus, bin gespannt, was in der Nacht "rauskommt". Grüße Euch, Thorsten Tag Miteinander, ich nochmal zum Thema... ...für die Wenigen, die nicht die originalen Scheinwerfer drin haben, sondern, wie z. B. ich, die Scheinwerfer mit LED Tagfahrlichtstreifen: Es leuchtet, keine Fehlermeldungen und kein Adapterring notwendig! Allerdings, man muss schon ein wenig "umbauen" - der Ring, der original an der Birne bzw. am Stecker vorhanden ist, muss auf die neue Birne aufgesetzt werden. Dabei müssen Haltenasen umgebogen werden, damit der Ring da drüber geht. Auch muss man wissen, dass die LED Birnen eine Aufnahme haben, die mit einem Bajonettverschluß befestigt ist. Die Aufnahme kann also abgenommen werden und dann der originale Haltering montoert werden. In der Summe wird der originale Haltering inkl. der Aufnahme auf die Birne gesetzt und dann das komplette Teil im Scheinwerfer eingebaut. Eben war hell draußen, sieht aber super weiß aus, bin gespannt, was in der Nacht "rauskommt". Grüße Euch, Thorsten Haben denn die Zubehörscheinwerfer auch die richtige Nummer E24 6266? Tag Miteinander, falsche Frage 🙂 TÜV's Segen hängt noch in der Luft, falls ich den verwehrt bekomme, hätte ich einen Satz schwarze Scheinwerfer mit LED Tagfahrlicht abzugeben... :-p Ich bleib dran und poste... kann aber dauern. Grüße Euch, Thorsten Haben denn die Zubehörscheinwerfer auch die richtige Nummer E24 6266? Tag Miteinander, falsche Frage 🙂 TÜV's Segen hängt noch in der Luft, falls ich den verwehrt bekomme, hätte ich einen Satz schwarze Scheinwerfer mit LED Tagfahrlicht abzugeben... :-p Ich bleib dran und poste... kann aber dauern. Grüße Euch, Thorsten Moin Thorsten, die originalen schwarzen Scheinwerfer mit LED haben doch die Prüfnummer E24 6266 (meine haben die Nummer), was ist denn an deinen anders ausser dem Preis ? Gruß Thomas P.S. wenn ich das richtig gelesen habe bezieht sich diese E Nummer auf das Land welches die Genehmigung der Scheinwerfer für den Europäischen Raum ausgestellt hat. Warum ein Ducato eine E24 Nummer (also Irland) hat erschliesst sich mir dann auch nicht wirklich.......und warum das für die Zulassung von Leuchtmitteln in einem ECE geprüften Scheinwerfer relevant ist noch viel weniger.....da bin ich echt mal gespannt was dein TÜV Sachverständiger zu sagen hat. Moin Thorsten, die originalen schwarzen Scheinwerfer mit LED haben doch die Prüfnummer E24 6266 (meine haben die Nummer), was ist denn an deinen anders ausser dem Preis ? Gruß Thomas P.S. wenn ich das richtig gelesen habe bezieht sich diese E Nummer auf das Land welches die Genehmigung der Scheinwerfer für den Europäischen Raum ausgestellt hat. Warum ein Ducato eine E24 Nummer (also Irland) hat erschliesst sich mir dann auch nicht wirklich.......und warum das für die Zulassung von Leuchtmitteln in einem ECE geprüften Scheinwerfer relevant ist noch viel weniger.....da bin ich echt mal gespannt was dein TÜV Sachverständiger zu sagen hat. Moin Thorsten, die originalen schwarzen Scheinwerfer mit LED haben doch die Prüfnummer E24 6266 (meine haben die Nummer), was ist denn an deinen anders ausser dem Preis ? Gruß Thomas P.S. wenn ich das richtig gelesen habe bezieht sich diese E Nummer auf das Land welches die Genehmigung der Scheinwerfer für den Europäischen Raum ausgestellt hat. Warum ein Ducato eine E24 Nummer (also Irland) hat erschliesst sich mir dann auch nicht wirklich.......und warum das für die Zulassung von Leuchtmitteln in einem ECE geprüften Scheinwerfer relevant ist noch viel weniger.....da bin ich echt mal gespannt was dein TÜV Sachverständiger zu sagen hat. Tag Miteinander, Thomas, was soll ich in dem Land sagen - ich würde anfangen mit SCH und enden mit WACHSINN, wie immer halt. Nach dem ersten Gespräch mit dem TÜV Mann, ist nicht wirklich davon auszugehen, dass ich die Lichter mit ner Einzelabnahme eingetragen bekomme. Er meinte "führen Sie mal vor", also werde ich das irgendwann machen, wird aber darauf hinauslaufen, nochmal einen Satz Scheinwerfer kaufen zu müssen - dann eben von Magneti Marelli - mit der E24... Schau mer mal, Grüße Thorsten Moin Thorsten, die originalen schwarzen Scheinwerfer mit LED haben doch die Prüfnummer E24 6266 (meine haben die Nummer), was ist denn an deinen anders ausser dem Preis ? Gruß Thomas P.S. wenn ich das richtig gelesen habe bezieht sich diese E Nummer auf das Land welches die Genehmigung der Scheinwerfer für den Europäischen Raum ausgestellt hat. Warum ein Ducato eine E24 Nummer (also Irland) hat erschliesst sich mir dann auch nicht wirklich.......und warum das für die Zulassung von Leuchtmitteln in einem ECE geprüften Scheinwerfer relevant ist noch viel weniger.....da bin ich echt mal gespannt was dein TÜV Sachverständiger zu sagen hat. Tag Miteinander, Thomas, was soll ich in dem Land sagen - ich würde anfangen mit SCH und enden mit WACHSINN, wie immer halt. Nach dem ersten Gespräch mit dem TÜV Mann, ist nicht wirklich davon auszugehen, dass ich die Lichter mit ner Einzelabnahme eingetragen bekomme. Er meinte "führen Sie mal vor", also werde ich das irgendwann machen, wird aber darauf hinauslaufen, nochmal einen Satz Scheinwerfer kaufen zu müssen - dann eben von Magneti Marelli - mit der E24... Schau mer mal, Grüße Thorsten Moin Mit Schwachsinn hat das wohl eher nichts zu tun. Für die „normalen“ H7-Halogen-Lampen gibt es eine feste europäische Baunorm. Wird diese vom Hersteller eingehalten, bekommen sie eine allgemeine ABE für alle zugelassenen H7-Scheinwerfer. Da die H7-LED-Lampen aber eben nicht der allgemeinen Norm entsprechen, brauchen sie für jeden in der EU zugelassenen Scheinwerfer, in dem sie Verwendung finden sollen, eine eigenständige ABG. Die muss der Hersteller beantragen und die Einhaltung der Richtlinien für die Leuchtmittel in Verbindung mit den Scheinwerfern nachweisen. Das kostet Zeit und Geld und wird deshalb vom Hersteller nur für die Scheinwerfer durchgeführt, bei denen er einen ausreichenden Absatz (und somit Gewinn) erwarten kann (und bei manchen Scheinwerfern können die Regeln nicht erfüllt werden). Durch diesen sog. „Schwachsinn“ wird sichergestellt, dass einem auf der Straße nicht zu viele „Blender“ oder auch „Funzeln“ entgegenkommen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Falls der TÜV-Prüfer in der Lage ist (was ich eher bezweifle) festzustellen, dass die H7-LED-Lampen auch für die Scheinwerfer von @helmutderkaefer geeignet sind, wird er dieses sicherlich auch gegen entsprechende Gebühren bescheinigen. Aber ohne entsprechendes Licht-Test-Prüflabor wohl eher nicht. Wenn das so einfach (und billig) wäre, hätten schon deutlich mehr Scheinwerfer die Zulassung für H7-LED. Viele Grüße Moin Mit Schwachsinn hat das wohl eher nichts zu tun. Für die „normalen“ H7-Halogen-Lampen gibt es eine feste europäische Baunorm. Wird diese vom Hersteller eingehalten, bekommen sie eine allgemeine ABE für alle zugelassenen H7-Scheinwerfer. Da die H7-LED-Lampen aber eben nicht der allgemeinen Norm entsprechen, brauchen sie für jeden in der EU zugelassenen Scheinwerfer, in dem sie Verwendung finden sollen, eine eigenständige ABG. Die muss der Hersteller beantragen und die Einhaltung der Richtlinien für die Leuchtmittel in Verbindung mit den Scheinwerfern nachweisen. Das kostet Zeit und Geld und wird deshalb vom Hersteller nur für die Scheinwerfer durchgeführt, bei denen er einen ausreichenden Absatz (und somit Gewinn) erwarten kann (und bei manchen Scheinwerfern können die Regeln nicht erfüllt werden). Durch diesen sog. „Schwachsinn“ wird sichergestellt, dass einem auf der Straße nicht zu viele „Blender“ oder auch „Funzeln“ entgegenkommen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Falls der TÜV-Prüfer in der Lage ist (was ich eher bezweifle) festzustellen, dass die H7-LED-Lampen auch für die Scheinwerfer von @helmutderkaefer geeignet sind, wird er dieses sicherlich auch gegen entsprechende Gebühren bescheinigen. Aber ohne entsprechendes Licht-Test-Prüflabor wohl eher nicht. Wenn das so einfach (und billig) wäre, hätten schon deutlich mehr Scheinwerfer die Zulassung für H7-LED. Viele Grüße Moin Mit Schwachsinn hat das wohl eher nichts zu tun. Für die „normalen“ H7-Halogen-Lampen gibt es eine feste europäische Baunorm. Wird diese vom Hersteller eingehalten, bekommen sie eine allgemeine ABE für alle zugelassenen H7-Scheinwerfer. Da die H7-LED-Lampen aber eben nicht der allgemeinen Norm entsprechen, brauchen sie für jeden in der EU zugelassenen Scheinwerfer, in dem sie Verwendung finden sollen, eine eigenständige ABG. Die muss der Hersteller beantragen und die Einhaltung der Richtlinien für die Leuchtmittel in Verbindung mit den Scheinwerfern nachweisen. Das kostet Zeit und Geld und wird deshalb vom Hersteller nur für die Scheinwerfer durchgeführt, bei denen er einen ausreichenden Absatz (und somit Gewinn) erwarten kann (und bei manchen Scheinwerfern können die Regeln nicht erfüllt werden). Durch diesen sog. „Schwachsinn“ wird sichergestellt, dass einem auf der Straße nicht zu viele „Blender“ oder auch „Funzeln“ entgegenkommen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Falls der TÜV-Prüfer in der Lage ist (was ich eher bezweifle) festzustellen, dass die H7-LED-Lampen auch für die Scheinwerfer von @helmutderkaefer geeignet sind, wird er dieses sicherlich auch gegen entsprechende Gebühren bescheinigen. Aber ohne entsprechendes Licht-Test-Prüflabor wohl eher nicht. Wenn das so einfach (und billig) wäre, hätten schon deutlich mehr Scheinwerfer die Zulassung für H7-LED. Viele Grüße Tag Miteinander, Ralf, ich gehe nicht weiter auf Deinen Beitrag ein, Du hast Recht, ich weiß das! Für mich ganz sicher Schwachsinn, ich sehe das so, wie z. B. Thomas das auch schon erwähnte, Leuchtmittel genehmigt, Scheinwerfer genehmigt, aber die Kombi nicht, das ganze bei Baugleichheit zur Serie, lediglich das Land in dem der Scheinwerfer genehmigt wurde unterschiedlich, E24 und E4 gehören aber zur gleichen EU... LED Leuchten in fast ganz Europa am laufen und in mehreren Ländern erlaubt, nur in unserem überregulierten Land nicht, lass mich überlegen - großer Schwachsinn! Siehe/denke z. B. Reifen und Felgen: Reifen genehmigt, Felgen genehmigt, auf vielen Autos fahrbar und erlaubt unabhängig davon, wo das Auto seine Zulassung bekommen hat... Grüße Euch, Thorsten Moin Mit Schwachsinn hat das wohl eher nichts zu tun. Für die „normalen“ H7-Halogen-Lampen gibt es eine feste europäische Baunorm. Wird diese vom Hersteller eingehalten, bekommen sie eine allgemeine ABE für alle zugelassenen H7-Scheinwerfer. Da die H7-LED-Lampen aber eben nicht der allgemeinen Norm entsprechen, brauchen sie für jeden in der EU zugelassenen Scheinwerfer, in dem sie Verwendung finden sollen, eine eigenständige ABG. Die muss der Hersteller beantragen und die Einhaltung der Richtlinien für die Leuchtmittel in Verbindung mit den Scheinwerfern nachweisen. Das kostet Zeit und Geld und wird deshalb vom Hersteller nur für die Scheinwerfer durchgeführt, bei denen er einen ausreichenden Absatz (und somit Gewinn) erwarten kann (und bei manchen Scheinwerfern können die Regeln nicht erfüllt werden). Durch diesen sog. „Schwachsinn“ wird sichergestellt, dass einem auf der Straße nicht zu viele „Blender“ oder auch „Funzeln“ entgegenkommen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Falls der TÜV-Prüfer in der Lage ist (was ich eher bezweifle) festzustellen, dass die H7-LED-Lampen auch für die Scheinwerfer von @helmutderkaefer geeignet sind, wird er dieses sicherlich auch gegen entsprechende Gebühren bescheinigen. Aber ohne entsprechendes Licht-Test-Prüflabor wohl eher nicht. Wenn das so einfach (und billig) wäre, hätten schon deutlich mehr Scheinwerfer die Zulassung für H7-LED. Viele Grüße Tag Miteinander, Ralf, ich gehe nicht weiter auf Deinen Beitrag ein, Du hast Recht, ich weiß das! Für mich ganz sicher Schwachsinn, ich sehe das so, wie z. B. Thomas das auch schon erwähnte, Leuchtmittel genehmigt, Scheinwerfer genehmigt, aber die Kombi nicht, das ganze bei Baugleichheit zur Serie, lediglich das Land in dem der Scheinwerfer genehmigt wurde unterschiedlich, E24 und E4 gehören aber zur gleichen EU... LED Leuchten in fast ganz Europa am laufen und in mehreren Ländern erlaubt, nur in unserem überregulierten Land nicht, lass mich überlegen - großer Schwachsinn! Siehe/denke z. B. Reifen und Felgen: Reifen genehmigt, Felgen genehmigt, auf vielen Autos fahrbar und erlaubt unabhängig davon, wo das Auto seine Zulassung bekommen hat... Grüße Euch, Thorsten Hallo zusammen, war gerade bei meinem Fiathändler. Wegen einer anderen Sache wurde der Fehlerspeicher ausgelesen. Grüsse Gerhard Hallo zusammen, war gerade bei meinem Fiathändler. Wegen einer anderen Sache wurde der Fehlerspeicher ausgelesen. Grüsse Gerhard Hallo zusammen, war gerade bei meinem Fiathändler. Wegen einer anderen Sache wurde der Fehlerspeicher ausgelesen. Grüsse Gerhard Dürfte normalerweise gar nicht sein, weil die nicht über Canbus laufen. Hallo zusammen, war gerade bei meinem Fiathändler. Wegen einer anderen Sache wurde der Fehlerspeicher ausgelesen. Grüsse Gerhard Dürfte normalerweise gar nicht sein, weil die nicht über Canbus laufen.Hoffnung keimt auf! LED H7 von Osram mit Zulassung
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Pepper 600 MF / 2020 "Hauk", Peugeot 121 kW/165 PS, 280 Ah LiFePo4, 120 Wp Solar, 2500W/5000W WR, SOG, el. Trittstufe, Kühlschranklüfter, Sitzbanklüfter, Spurverbreiterung hinten,
4 x Osram Nightbreaker LED, Liberco AHK, Froli Tellerlattenrost, Truma DuoControl CS, Truma LevelControl, Revisionsöffnung Abwassertank, Kurbelhubstützen, KO-Gas-Warner, Alarmanlage,
4 x HEO-Safe Zusatzschlösser, 4 x Womo-Sicherheit Einbruchschutz RK, MaxxFan Deluxe
Kennzeichen: BN-...
PN an: Kapitaen-Ralf
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Die Länderkennzeichnung gibt lediglich an, in welchem Land die E-Zulassung durchgeführt und registriert wurde. Diese gilt dann aber - dank der EU-Regelungen – auch in allen anderen europäischen Ländern. Um den Überblick zu behalten, gibt es eben die Länderkennung „E xx“ mit der nachfolgenden Prüfnummer.
Ralf
Die Länderkennzeichnung gibt lediglich an, in welchem Land die E-Zulassung durchgeführt und registriert wurde. Diese gilt dann aber - dank der EU-Regelungen – auch in allen anderen europäischen Ländern. Um den Überblick zu behalten, gibt es eben die Länderkennung „E xx“ mit der nachfolgenden Prüfnummer.
Ralf
Pepper 600 MF / 2020 "Hauk", Peugeot 121 kW/165 PS, 280 Ah LiFePo4, 120 Wp Solar, 2500W/5000W WR, SOG, el. Trittstufe, Kühlschranklüfter, Sitzbanklüfter, Spurverbreiterung hinten,
4 x Osram Nightbreaker LED, Liberco AHK, Froli Tellerlattenrost, Truma DuoControl CS, Truma LevelControl, Revisionsöffnung Abwassertank, Kurbelhubstützen, KO-Gas-Warner, Alarmanlage,
4 x HEO-Safe Zusatzschlösser, 4 x Womo-Sicherheit Einbruchschutz RK, MaxxFan Deluxe
Kennzeichen: BN-...
PN an: Kapitaen-Ralf
Die Länderkennzeichnung gibt lediglich an, in welchem Land die E-Zulassung durchgeführt und registriert wurde. Diese gilt dann aber - dank der EU-Regelungen – auch in allen anderen europäischen Ländern. Um den Überblick zu behalten, gibt es eben die Länderkennung „E xx“ mit der nachfolgenden Prüfnummer.
Ralf
Die Länderkennzeichnung gibt lediglich an, in welchem Land die E-Zulassung durchgeführt und registriert wurde. Diese gilt dann aber - dank der EU-Regelungen – auch in allen anderen europäischen Ländern. Um den Überblick zu behalten, gibt es eben die Länderkennung „E xx“ mit der nachfolgenden Prüfnummer.
Ralf
Wegen des Lampentausches wurde zumindest was im Fehlerspeicher protokolliert. Was genau konnte ich aber nicht in Erfahrung bringen
Wegen des Lampentausches wurde zumindest was im Fehlerspeicher protokolliert. Was genau konnte ich aber nicht in Erfahrung bringen
Wegen des Lampentausches wurde zumindest was im Fehlerspeicher protokolliert. Was genau konnte ich aber nicht in Erfahrung bringen
Wegen des Lampentausches wurde zumindest was im Fehlerspeicher protokolliert. Was genau konnte ich aber nicht in Erfahrung bringen

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