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Rückrufaktion Fender

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Zitat von RichyG am 6. Juni 2023, 10:04 Uhr

Habe mir nun die Zeit genommen und den gesamten Thread durchgelesen. Interessant was doch an Fakten bekannt ist.

Der Punkt 3. im Zitat ist genau der entscheidende! Das vorliegende Schreiben ist übrigens weder ein "Einschreiben" wie manche hier fälschlicherweise angeben, noch ein amtliches Schreiben des KBA mit entsprechenden Konsequenzen. Es ist eine "Förmliche Zustellung" eines Schreibens von KnausTabbert über das KBA (welches die Halterdaten zur Verfügung stellt), welches einfach im Briefkasten abgelegt werden kann und nur vom Zusteller abgezeichnet wird. So auch bei uns der Fall, da wir gerade auf Reisen waren.

Selbstverständlich entbindet es uns als Halter nicht von der Pflicht, für ein sicheres Fahrzeug zu sorgen. Wer sich dazu nicht im Stande fühlt, sollte tatsächlich sein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Und hat selbstredent alle Konsequenzen aus einem hieraus entstehenen Schaden zu tragen. Den Nachweis, ob jemand tatsächlich von der Aktion gewusst hat, müssen meiner Meinung nach Gerichte klären. Eindeutig ist dies für mich nicht, da m.M. KEIN gerichtsfester Nachweis der Information vorliegt.

Gruß Richy

Richy, hier mahlen die Mühlen der Verwaltung!

Zunächst: Im Online-Postshop wird die förmliche Zustellung durchaus "Einschreiben" genannt. Aber schauen wir in Verwaltungsverfahrensgesetz:

Eine förmliche Zustellung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bezieht sich auf die gesetzlich geregelte Art und Weise, wie Dokumente oder Mitteilungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens an eine betroffene Person übermittelt werden. Eine förmliche Zustellung erfolgt in der Regel schriftlich und dient dazu, den Empfang des Schriftstücks nachweisbar zu machen.

Gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz kann eine förmliche Zustellung auf verschiedene Weisen erfolgen:

  1. Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten: Das Schriftstück wird in den Briefkasten der betroffenen Person eingeworfen. In diesem Fall gilt die Zustellung als vollzogen, wenn das Schriftstück in den Machtbereich der Person gelangt ist und unter normalen Umständen von ihr zur Kenntnis genommen werden kann.
  2. Zustellung durch Übergabe: Das Schriftstück wird persönlich an die betroffene Person oder an eine andere empfangsberechtigte Person übergeben. Hierbei muss die Identität der Person überprüft werden, und es wird ein Empfangsnachweis erstellt.
  3. Zustellung durch eingeschriebenen Brief: Das Schriftstück wird per Einschreiben an die betroffene Person versendet. Der Empfänger muss das Einschreiben persönlich entgegennehmen und den Empfang quittieren.Die förmliche Zustellung hat den Zweck, sicherzustellen, dass die betroffene Person über den Inhalt des Schriftstücks informiert wird und die Möglichkeit hat, angemessen darauf zu reagieren. Durch die Nachweisbarkeit der Zustellung wird gewährleistet, dass Fristen und Rechtsfolgen korrekt eingehalten werden können. Dies ist im vorliegenden Fall imho die Haftungsfrage.
RichyG und FrankyCH haben auf diesen Beitrag reagiert.
RichyGFrankyCH
Grüße Eifelwolf ..unterwegs im CaraCompact [PEPPER] MEG (Peugeot Boxer 163 PS; EZ 05/2017)

Hallo an alle Betroffenen,

hier mal das Szenario wie es im Hintergrund so ablaufen kann, sicherlich von Hersteller zu Hersteller leicht unterschiedlich.

Produktsicherheitskampagnen:
- Gefährdung von Insassen und von Personen außerhalb des Fahrzeuges

Ablauf:
- 1. Nachfassaktion nach 6 Monaten durch den Hersteller
- 2. Nachfassaktion nach 12 Monaten durch den Hersteller

Deshalb ist dem Schreiben auch eine Änderungsmitteilung beigelegt falls das Fahrzeug mittlerweile verkauft wurde.

 

Der Hersteller muss dem KBA schriftlich über die Erfüllungsquote der Kampagne auf dem laufenden halten und stehen somit im engen Kontakt

Sollte die Erfüllungsquote für das KBA ( Meines Wissens nach weit über 90% der betroffenen Fahrzeuge ) nicht ausreichen wird das KBA nochmals selbst aktiv.

- evtl. 3. Nachfassaktion durch das KBA
- Stilllegung

Gruß

Markus

proff56 hat auf diesen Beitrag reagiert.
proff56
Immer in Bewegung bleiben-Pepper MEG-Modelljahr 2019-Peugeot Boxer III-2.0 Hubraum mit 163 PS-Ohne Start/Stop>Dometic Freshjet 2200>3er Fahrradträger>Anhängerkupplung>Produziert 12/2018>EZ04/2019>Erstbesitzer

Moin,

ich finde es irgendwie spannend, was hier an Annahmen und Aussagen zum Thema Haftung beigetragen wird.

Grundsätzlich haftet immer der, der einen Schaden verursacht. Nehme ich einen Hammer und der fällt (versehentlich) auf einen Gegenstand, der sich nicht in meinen Besitz (nicht verwechseln mit Eigentum) befindet, hafte ich persönlich für den entstandenen Schaden und zwar mit meinem gesamten Vermögen!

Da das ziemlich teuer werden kann, schließt man eine Haftpflichtversicherung (HV) ab, die den MIR entstandenen Haftungsschaden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze übernimmt (für den Rest hafte ich weiterhin!).

Löst sich bei oben besagtem Hammer der Kopf bei normaler Nutzung und fliegt durch ein Fenster, hafte ich noch immer für den Schaden am Fenster. Reiche ich den Schaden bei meiner HV ein, begleicht die den Schaden und versucht dann aber selber (in meinem Namen) den Hersteller in Regress zu nehmen.

Habe ich den festen Sitz des Kopfes nicht (regelmäßig) kontrolliert, ist das vermutlich fahrlässig,
wusste ich, das der Kopf lose war, ist die Nutzung des Hammers wahrscheinlich grob fahrlässig (Schäden in Kauf nehmend).

Setzt mich der Hersteller des Hammers über einen Produktfehler in Kenntnis, ist die Nutzung demzufolge "grob fahrlässig".

Beim KFZ gibt es eine Haftpflichtversicherung, die an das Fahrzeug gekoppelt ist und vom Fz-Halter abgeschlossen wird. Sie sichert immer auch den Fahrer gegen Forderungen Dritter ab (Vorsicht: der Halter, bzw. dessen Versicherung, kann den Fahrer in Regress nehmen -> Fahrerhaftung).

Knaus/Weinsberg hat durch das Einschreiben sicher gestellt, dass jeder Halter über den Produktfehler informiert ist. Damit sind sie aus der Haftung raus, müssen dafür aber das Produkt wieder "sicher nutzbar" machen, umtauschen oder zurücknehmen.

Wer also denkt: "LMAA" und sorglos weiterfährt, ist im Bereich "grob fahrlässig".

Wer den festen Sitz regelmäßig, mindestens vor Fahrtantritt, kontrolliert und Sicherungsmaßnahmen (Klebeband) durchgeführt hat,  handelt maximal "fahrlässig", hat aber im Rahmen der Möglichkeiten gehandelt. Ob das den Versicherungen aber reicht, dazu habe ich eine Anfrage laufen und werde berichten, sobald Antworten da sind.

Die sicherste Variante ist dann doch, die Fender abzubauen und die Nachteile (Geräusche, Verbrauch etc.) in Kauf zu nehmen.

my2ct
Matthias

FrankyCH, RichyG und 2 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
FrankyCHRichyGEifelwolfNick
Pepper MEG600 2018 (weitere Details in der BIO)
PN an: Matthias
Zitat von Matthias am 6. Juni 2023, 11:43 Uhr

Moin,

ich finde es irgendwie spannend, was hier an Annahmen und Aussagen zum Thema Haftung beigetragen wird.

Grundsätzlich haftet immer der, der einen Schaden verursacht. Nehme ich einen Hammer und der fällt (versehentlich) auf einen Gegenstand, der sich nicht in meinen Besitz (nicht verwechseln mit Eigentum) befindet, hafte ich persönlich für den entstandenen Schaden und zwar mit meinem gesamten Vermögen!

Da das ziemlich teuer werden kann, schließt man eine Haftpflichtversicherung (HV) ab, die den MIR entstandenen Haftungsschaden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze übernimmt (für den Rest hafte ich weiterhin!).

Löst sich bei oben besagtem Hammer der Kopf bei normaler Nutzung und fliegt durch ein Fenster, hafte ich noch immer für den Schaden am Fenster. Reiche ich den Schaden bei meiner HV ein, begleicht die den Schaden und versucht dann aber selber (in meinem Namen) den Hersteller in Regress zu nehmen.

Habe ich den festen Sitz des Kopfes nicht (regelmäßig) kontrolliert, ist das vermutlich fahrlässig,
wusste ich, das der Kopf lose war, ist die Nutzung des Hammers wahrscheinlich grob fahrlässig (Schäden in Kauf nehmend).

Setzt mich der Hersteller des Hammers über einen Produktfehler in Kenntnis, ist des Nutzung demzufolge "grob fahrlässig".

Beim KFZ gibt es eine Haftpflichtversicherung, die an das Fahrzeug gekoppelt ist und vom Fz-Halter abgeschlossen wird. Sie sichert immer auch den Fahrer gegen Forderungen Dritter ab (Vorsicht: der Halter, bzw. dessen Versicherung, kann den Fahrer in Regress nehmen -> Fahrerhaftung).

Knaus/Weinsberg hat durch das Einschreiben sicher gestellt, dass jeder Halter über den Produktfehler informiert ist. Damit sind sie aus der Haftung raus, müssen dafür aber das Produkt wieder "sicher nutzbar" machen, umtauschen oder zurücknehmen.

Wer also denkt: "LMAA" und sorglos weiterfährt, ist im Bereich "grob fahrlässig".

Wer den festen Sitz regelmäßig, mindestens vor Fahrtantritt, kontrolliert und Sicherungsmaßnahmen (Klebeband) durchgeführt hat,  handelt maximal "fahrlässig", hat aber im Rahmen der Möglichkeiten gehandelt. Ob das den Versicherungen aber reicht, dazu habe ich eine Anfrage laufen und werde berichten, sobald Antworten da sind.

Die sicherste Variante ist dann doch, die Fender abzubauen und die Nachteile (Geräusche, Verbrauch etc.) in Kauf zu nehmen.

my2ct
Matthias

Gut beschrieben. Das mit dem Hammer ist ein sehr anschauliches Beispiel.

MEG White Edition (ohne oranges Dekor) Model 2018 Peugeot 130 PS - seit 21.10.24 auf Dauerreise -Details zu meinen Umbauten in den biografischen Angaben

Hallo an alle,

ich habe eben einen Rückruf der ADAC-Rechtsberatung erhalten, da ich um die rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes gebeten hatte.

Folgende Auskunft habe ich erhalten und gebe sie gerne ohne irgendwelche Garantien an euch weiter:

Das genannte Schreiben, welches über das KBA versendet wurde, besitzt keinerlei bindende Handlungsanweisungen. Es sind auch keinerlei verbindliche Fristen des KBA gesetzt worden. Es handelt sich nur um eine "Halterinformation".

Erst wenn mittels KBA Fristen gesetzt werden, ist eine Nachrüstung also zwingend erforderlich. Das heißt für mich:

ICH habe meine Fender inzwischen so befestigt, dass ich für mich eine Loslösung derselben ausschließen kann. Somit werde Ich an der Umrüst-/Nachrüstaktion vorerst eben nicht teilnehmen. Werde ich irgendwann vom KBA dazu aufgefordert, ist die Sache eine andere.

Wer sich seiner Sache sicher ist, muss also vorerst nichts unternehmen und damit erstmal keinerlei Konsequenzen wie Bussgeld oder gar Stilllegung fürchten. Wer sich unsicher ist, sollte dem Rückruf m.M.nach unbedingt folgen. Das wollte ich hiermit auch nicht unerwähnt lassen.

 

Gruß Richy

Mr. Pepper, Willi Weinsberg und 3 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
Mr. PepperWilli WeinsbergCRNKproff56Steffi & Thomas
Furcht vor der Gefahr ist schrecklicher als die Gefahr selbst - Afrikanische Weisheit - CaraCompact 600 MEG/Ducato Mj 130/ Bj 2015 - Umrüstung auf Zykloon 100 AH Li, Booster und Kompressorkühlschrank - BF Goodrich All Terrain 225/75/16" 115-S - Umrüstung auf OGO-TrockenTrennToilette
Zitat von Matthias am 6. Juni 2023, 11:43 Uhr

Wer also denkt: "LMAA" und sorglos weiterfährt, ist im Bereich "grob fahrlässig".

Wer den festen Sitz regelmäßig, mindestens vor Fahrtantritt, kontrolliert und Sicherungsmaßnahmen (Klebeband) durchgeführt hat,  handelt maximal "fahrlässig", hat aber im Rahmen der Möglichkeiten gehandelt.
Matthias

Gut zusammengefasst Matthias - Danke Dir!

Andre1234 hat auf diesen Beitrag reagiert.
Andre1234
Furcht vor der Gefahr ist schrecklicher als die Gefahr selbst - Afrikanische Weisheit - CaraCompact 600 MEG/Ducato Mj 130/ Bj 2015 - Umrüstung auf Zykloon 100 AH Li, Booster und Kompressorkühlschrank - BF Goodrich All Terrain 225/75/16" 115-S - Umrüstung auf OGO-TrockenTrennToilette

Guten Tag, wir haben einen Termin am 28.06. beim freundlichen bekommen.
Ich hoffe das Knaus auch genügend "kits" Liefern wird oder kann?
Hat jemand schon eine Verschraubung bekommen gibt es schon Bilder wie es am Fender aussieht?

Danke Jörg

So

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piese2001, Steffi & Thomas und jogi haben auf diesen Beitrag reagiert.
piese2001Steffi & Thomasjogi
Grüße Harry S...unterwegs im PEPPER MEG Peugeot Boxer 165 PS, EZ 06/2020 , RH-WW ... ich schraube nicht, ich fahre 😀

Hallo Jörg,

siehe Beitrag #120 in diesem Thread.

Gruß Ralf

(da war Willi Weinsberg einen Tick schneller)

Chauffeur von "@Squirrel"
Pepper 600 MF / 2020 "Hauk", Peugeot 121 kW/165 PS, 280 Ah LiFePo4, 120 Wp Solar, 2500W/5000W WR, SOG, el. Trittstufe, Kühlschranklüfter, Sitzbanklüfter, Spurverbreiterung hinten,
4 x Osram Nightbreaker LED, Liberco AHK, Froli Tellerlattenrost, Truma DuoControl CS, Truma LevelControl, Revisionsöffnung Abwassertank, Kurbelhubstützen, KO-Gas-Warner, Alarmanlage,
4 x HEO-Safe Zusatzschlösser, 4 x Womo-Sicherheit Einbruchschutz RK, MaxxFan Deluxe
Kennzeichen: BN-...
PN an: Kapitaen-Ralf
Zitat von piese2001 am 6. Juni 2023, 12:37 Uhr

Hat jemand schon eine Verschraubung bekommen gibt es schon Bilder wie es am Fender aussieht?

Danke Jörg

Hallo Jörg,

vielleicht hilft Dir dieses Bild. Es ist aus einem anderen Forum.

 

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piese2001 und jogi haben auf diesen Beitrag reagiert.
piese2001jogi
Furcht vor der Gefahr ist schrecklicher als die Gefahr selbst - Afrikanische Weisheit - CaraCompact 600 MEG/Ducato Mj 130/ Bj 2015 - Umrüstung auf Zykloon 100 AH Li, Booster und Kompressorkühlschrank - BF Goodrich All Terrain 225/75/16" 115-S - Umrüstung auf OGO-TrockenTrennToilette
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