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Habe mir nun die Zeit genommen und den gesamten Thread durchgelesen. Interessant was doch an Fakten bekannt ist. Der Punkt 3. im Zitat ist genau der entscheidende! Das vorliegende Schreiben ist übrigens weder ein "Einschreiben" wie manche hier fälschlicherweise angeben, noch ein amtliches Schreiben des KBA mit entsprechenden Konsequenzen. Es ist eine "Förmliche Zustellung" eines Schreibens von KnausTabbert über das KBA (welches die Halterdaten zur Verfügung stellt), welches einfach im Briefkasten abgelegt werden kann und nur vom Zusteller abgezeichnet wird. So auch bei uns der Fall, da wir gerade auf Reisen waren. Selbstverständlich entbindet es uns als Halter nicht von der Pflicht, für ein sicheres Fahrzeug zu sorgen. Wer sich dazu nicht im Stande fühlt, sollte tatsächlich sein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Und hat selbstredent alle Konsequenzen aus einem hieraus entstehenen Schaden zu tragen. Den Nachweis, ob jemand tatsächlich von der Aktion gewusst hat, müssen meiner Meinung nach Gerichte klären. Eindeutig ist dies für mich nicht, da m.M. KEIN gerichtsfester Nachweis der Information vorliegt. Gruß Richy Richy, hier mahlen die Mühlen der Verwaltung! Zunächst: Im Online-Postshop wird die förmliche Zustellung durchaus "Einschreiben" genannt. Aber schauen wir in Verwaltungsverfahrensgesetz: Eine förmliche Zustellung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bezieht sich auf die gesetzlich geregelte Art und Weise, wie Dokumente oder Mitteilungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens an eine betroffene Person übermittelt werden. Eine förmliche Zustellung erfolgt in der Regel schriftlich und dient dazu, den Empfang des Schriftstücks nachweisbar zu machen. Gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz kann eine förmliche Zustellung auf verschiedene Weisen erfolgen: Habe mir nun die Zeit genommen und den gesamten Thread durchgelesen. Interessant was doch an Fakten bekannt ist. Der Punkt 3. im Zitat ist genau der entscheidende! Das vorliegende Schreiben ist übrigens weder ein "Einschreiben" wie manche hier fälschlicherweise angeben, noch ein amtliches Schreiben des KBA mit entsprechenden Konsequenzen. Es ist eine "Förmliche Zustellung" eines Schreibens von KnausTabbert über das KBA (welches die Halterdaten zur Verfügung stellt), welches einfach im Briefkasten abgelegt werden kann und nur vom Zusteller abgezeichnet wird. So auch bei uns der Fall, da wir gerade auf Reisen waren. Selbstverständlich entbindet es uns als Halter nicht von der Pflicht, für ein sicheres Fahrzeug zu sorgen. Wer sich dazu nicht im Stande fühlt, sollte tatsächlich sein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen. Und hat selbstredent alle Konsequenzen aus einem hieraus entstehenen Schaden zu tragen. Den Nachweis, ob jemand tatsächlich von der Aktion gewusst hat, müssen meiner Meinung nach Gerichte klären. Eindeutig ist dies für mich nicht, da m.M. KEIN gerichtsfester Nachweis der Information vorliegt. Gruß Richy Richy, hier mahlen die Mühlen der Verwaltung! Zunächst: Im Online-Postshop wird die förmliche Zustellung durchaus "Einschreiben" genannt. Aber schauen wir in Verwaltungsverfahrensgesetz: Eine förmliche Zustellung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bezieht sich auf die gesetzlich geregelte Art und Weise, wie Dokumente oder Mitteilungen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens an eine betroffene Person übermittelt werden. Eine förmliche Zustellung erfolgt in der Regel schriftlich und dient dazu, den Empfang des Schriftstücks nachweisbar zu machen. Gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz kann eine förmliche Zustellung auf verschiedene Weisen erfolgen: Hallo an alle Betroffenen, hier mal das Szenario wie es im Hintergrund so ablaufen kann, sicherlich von Hersteller zu Hersteller leicht unterschiedlich. Produktsicherheitskampagnen: Ablauf: Deshalb ist dem Schreiben auch eine Änderungsmitteilung beigelegt falls das Fahrzeug mittlerweile verkauft wurde. Der Hersteller muss dem KBA schriftlich über die Erfüllungsquote der Kampagne auf dem laufenden halten und stehen somit im engen Kontakt Sollte die Erfüllungsquote für das KBA ( Meines Wissens nach weit über 90% der betroffenen Fahrzeuge ) nicht ausreichen wird das KBA nochmals selbst aktiv. - evtl. 3. Nachfassaktion durch das KBA Gruß Markus Hallo an alle Betroffenen, hier mal das Szenario wie es im Hintergrund so ablaufen kann, sicherlich von Hersteller zu Hersteller leicht unterschiedlich. Produktsicherheitskampagnen: Ablauf: Deshalb ist dem Schreiben auch eine Änderungsmitteilung beigelegt falls das Fahrzeug mittlerweile verkauft wurde. Der Hersteller muss dem KBA schriftlich über die Erfüllungsquote der Kampagne auf dem laufenden halten und stehen somit im engen Kontakt Sollte die Erfüllungsquote für das KBA ( Meines Wissens nach weit über 90% der betroffenen Fahrzeuge ) nicht ausreichen wird das KBA nochmals selbst aktiv. - evtl. 3. Nachfassaktion durch das KBA Gruß Markus Moin, ich finde es irgendwie spannend, was hier an Annahmen und Aussagen zum Thema Haftung beigetragen wird. Grundsätzlich haftet immer der, der einen Schaden verursacht. Nehme ich einen Hammer und der fällt (versehentlich) auf einen Gegenstand, der sich nicht in meinen Besitz (nicht verwechseln mit Eigentum) befindet, hafte ich persönlich für den entstandenen Schaden und zwar mit meinem gesamten Vermögen! Da das ziemlich teuer werden kann, schließt man eine Haftpflichtversicherung (HV) ab, die den MIR entstandenen Haftungsschaden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze übernimmt (für den Rest hafte ich weiterhin!). Löst sich bei oben besagtem Hammer der Kopf bei normaler Nutzung und fliegt durch ein Fenster, hafte ich noch immer für den Schaden am Fenster. Reiche ich den Schaden bei meiner HV ein, begleicht die den Schaden und versucht dann aber selber (in meinem Namen) den Hersteller in Regress zu nehmen. Habe ich den festen Sitz des Kopfes nicht (regelmäßig) kontrolliert, ist das vermutlich fahrlässig, Setzt mich der Hersteller des Hammers über einen Produktfehler in Kenntnis, ist die Nutzung demzufolge "grob fahrlässig". Beim KFZ gibt es eine Haftpflichtversicherung, die an das Fahrzeug gekoppelt ist und vom Fz-Halter abgeschlossen wird. Sie sichert immer auch den Fahrer gegen Forderungen Dritter ab (Vorsicht: der Halter, bzw. dessen Versicherung, kann den Fahrer in Regress nehmen -> Fahrerhaftung). Knaus/Weinsberg hat durch das Einschreiben sicher gestellt, dass jeder Halter über den Produktfehler informiert ist. Damit sind sie aus der Haftung raus, müssen dafür aber das Produkt wieder "sicher nutzbar" machen, umtauschen oder zurücknehmen. Wer also denkt: "LMAA" und sorglos weiterfährt, ist im Bereich "grob fahrlässig". Wer den festen Sitz regelmäßig, mindestens vor Fahrtantritt, kontrolliert und Sicherungsmaßnahmen (Klebeband) durchgeführt hat, handelt maximal "fahrlässig", hat aber im Rahmen der Möglichkeiten gehandelt. Ob das den Versicherungen aber reicht, dazu habe ich eine Anfrage laufen und werde berichten, sobald Antworten da sind. Die sicherste Variante ist dann doch, die Fender abzubauen und die Nachteile (Geräusche, Verbrauch etc.) in Kauf zu nehmen. my2ct Moin, ich finde es irgendwie spannend, was hier an Annahmen und Aussagen zum Thema Haftung beigetragen wird. Grundsätzlich haftet immer der, der einen Schaden verursacht. Nehme ich einen Hammer und der fällt (versehentlich) auf einen Gegenstand, der sich nicht in meinen Besitz (nicht verwechseln mit Eigentum) befindet, hafte ich persönlich für den entstandenen Schaden und zwar mit meinem gesamten Vermögen! Da das ziemlich teuer werden kann, schließt man eine Haftpflichtversicherung (HV) ab, die den MIR entstandenen Haftungsschaden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze übernimmt (für den Rest hafte ich weiterhin!). Löst sich bei oben besagtem Hammer der Kopf bei normaler Nutzung und fliegt durch ein Fenster, hafte ich noch immer für den Schaden am Fenster. Reiche ich den Schaden bei meiner HV ein, begleicht die den Schaden und versucht dann aber selber (in meinem Namen) den Hersteller in Regress zu nehmen. Habe ich den festen Sitz des Kopfes nicht (regelmäßig) kontrolliert, ist das vermutlich fahrlässig, Setzt mich der Hersteller des Hammers über einen Produktfehler in Kenntnis, ist die Nutzung demzufolge "grob fahrlässig". Beim KFZ gibt es eine Haftpflichtversicherung, die an das Fahrzeug gekoppelt ist und vom Fz-Halter abgeschlossen wird. Sie sichert immer auch den Fahrer gegen Forderungen Dritter ab (Vorsicht: der Halter, bzw. dessen Versicherung, kann den Fahrer in Regress nehmen -> Fahrerhaftung). Knaus/Weinsberg hat durch das Einschreiben sicher gestellt, dass jeder Halter über den Produktfehler informiert ist. Damit sind sie aus der Haftung raus, müssen dafür aber das Produkt wieder "sicher nutzbar" machen, umtauschen oder zurücknehmen. Wer also denkt: "LMAA" und sorglos weiterfährt, ist im Bereich "grob fahrlässig". Wer den festen Sitz regelmäßig, mindestens vor Fahrtantritt, kontrolliert und Sicherungsmaßnahmen (Klebeband) durchgeführt hat, handelt maximal "fahrlässig", hat aber im Rahmen der Möglichkeiten gehandelt. Ob das den Versicherungen aber reicht, dazu habe ich eine Anfrage laufen und werde berichten, sobald Antworten da sind. Die sicherste Variante ist dann doch, die Fender abzubauen und die Nachteile (Geräusche, Verbrauch etc.) in Kauf zu nehmen. my2ct Moin, ich finde es irgendwie spannend, was hier an Annahmen und Aussagen zum Thema Haftung beigetragen wird. Grundsätzlich haftet immer der, der einen Schaden verursacht. Nehme ich einen Hammer und der fällt (versehentlich) auf einen Gegenstand, der sich nicht in meinen Besitz (nicht verwechseln mit Eigentum) befindet, hafte ich persönlich für den entstandenen Schaden und zwar mit meinem gesamten Vermögen! Da das ziemlich teuer werden kann, schließt man eine Haftpflichtversicherung (HV) ab, die den MIR entstandenen Haftungsschaden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze übernimmt (für den Rest hafte ich weiterhin!). Löst sich bei oben besagtem Hammer der Kopf bei normaler Nutzung und fliegt durch ein Fenster, hafte ich noch immer für den Schaden am Fenster. Reiche ich den Schaden bei meiner HV ein, begleicht die den Schaden und versucht dann aber selber (in meinem Namen) den Hersteller in Regress zu nehmen. Habe ich den festen Sitz des Kopfes nicht (regelmäßig) kontrolliert, ist das vermutlich fahrlässig, Setzt mich der Hersteller des Hammers über einen Produktfehler in Kenntnis, ist des Nutzung demzufolge "grob fahrlässig". Beim KFZ gibt es eine Haftpflichtversicherung, die an das Fahrzeug gekoppelt ist und vom Fz-Halter abgeschlossen wird. Sie sichert immer auch den Fahrer gegen Forderungen Dritter ab (Vorsicht: der Halter, bzw. dessen Versicherung, kann den Fahrer in Regress nehmen -> Fahrerhaftung). Knaus/Weinsberg hat durch das Einschreiben sicher gestellt, dass jeder Halter über den Produktfehler informiert ist. Damit sind sie aus der Haftung raus, müssen dafür aber das Produkt wieder "sicher nutzbar" machen, umtauschen oder zurücknehmen. Wer also denkt: "LMAA" und sorglos weiterfährt, ist im Bereich "grob fahrlässig". Wer den festen Sitz regelmäßig, mindestens vor Fahrtantritt, kontrolliert und Sicherungsmaßnahmen (Klebeband) durchgeführt hat, handelt maximal "fahrlässig", hat aber im Rahmen der Möglichkeiten gehandelt. Ob das den Versicherungen aber reicht, dazu habe ich eine Anfrage laufen und werde berichten, sobald Antworten da sind. Die sicherste Variante ist dann doch, die Fender abzubauen und die Nachteile (Geräusche, Verbrauch etc.) in Kauf zu nehmen. my2ct Gut beschrieben. Das mit dem Hammer ist ein sehr anschauliches Beispiel. Moin, ich finde es irgendwie spannend, was hier an Annahmen und Aussagen zum Thema Haftung beigetragen wird. Grundsätzlich haftet immer der, der einen Schaden verursacht. Nehme ich einen Hammer und der fällt (versehentlich) auf einen Gegenstand, der sich nicht in meinen Besitz (nicht verwechseln mit Eigentum) befindet, hafte ich persönlich für den entstandenen Schaden und zwar mit meinem gesamten Vermögen! Da das ziemlich teuer werden kann, schließt man eine Haftpflichtversicherung (HV) ab, die den MIR entstandenen Haftungsschaden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze übernimmt (für den Rest hafte ich weiterhin!). Löst sich bei oben besagtem Hammer der Kopf bei normaler Nutzung und fliegt durch ein Fenster, hafte ich noch immer für den Schaden am Fenster. Reiche ich den Schaden bei meiner HV ein, begleicht die den Schaden und versucht dann aber selber (in meinem Namen) den Hersteller in Regress zu nehmen. Habe ich den festen Sitz des Kopfes nicht (regelmäßig) kontrolliert, ist das vermutlich fahrlässig, Setzt mich der Hersteller des Hammers über einen Produktfehler in Kenntnis, ist des Nutzung demzufolge "grob fahrlässig". Beim KFZ gibt es eine Haftpflichtversicherung, die an das Fahrzeug gekoppelt ist und vom Fz-Halter abgeschlossen wird. Sie sichert immer auch den Fahrer gegen Forderungen Dritter ab (Vorsicht: der Halter, bzw. dessen Versicherung, kann den Fahrer in Regress nehmen -> Fahrerhaftung). Knaus/Weinsberg hat durch das Einschreiben sicher gestellt, dass jeder Halter über den Produktfehler informiert ist. Damit sind sie aus der Haftung raus, müssen dafür aber das Produkt wieder "sicher nutzbar" machen, umtauschen oder zurücknehmen. Wer also denkt: "LMAA" und sorglos weiterfährt, ist im Bereich "grob fahrlässig". Wer den festen Sitz regelmäßig, mindestens vor Fahrtantritt, kontrolliert und Sicherungsmaßnahmen (Klebeband) durchgeführt hat, handelt maximal "fahrlässig", hat aber im Rahmen der Möglichkeiten gehandelt. Ob das den Versicherungen aber reicht, dazu habe ich eine Anfrage laufen und werde berichten, sobald Antworten da sind. Die sicherste Variante ist dann doch, die Fender abzubauen und die Nachteile (Geräusche, Verbrauch etc.) in Kauf zu nehmen. my2ct Gut beschrieben. Das mit dem Hammer ist ein sehr anschauliches Beispiel. Hallo an alle, ich habe eben einen Rückruf der ADAC-Rechtsberatung erhalten, da ich um die rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes gebeten hatte. Folgende Auskunft habe ich erhalten und gebe sie gerne ohne irgendwelche Garantien an euch weiter: Das genannte Schreiben, welches über das KBA versendet wurde, besitzt keinerlei bindende Handlungsanweisungen. Es sind auch keinerlei verbindliche Fristen des KBA gesetzt worden. Es handelt sich nur um eine "Halterinformation". Erst wenn mittels KBA Fristen gesetzt werden, ist eine Nachrüstung also zwingend erforderlich. Das heißt für mich: ICH habe meine Fender inzwischen so befestigt, dass ich für mich eine Loslösung derselben ausschließen kann. Somit werde Ich an der Umrüst-/Nachrüstaktion vorerst eben nicht teilnehmen. Werde ich irgendwann vom KBA dazu aufgefordert, ist die Sache eine andere. Wer sich seiner Sache sicher ist, muss also vorerst nichts unternehmen und damit erstmal keinerlei Konsequenzen wie Bussgeld oder gar Stilllegung fürchten. Wer sich unsicher ist, sollte dem Rückruf m.M.nach unbedingt folgen. Das wollte ich hiermit auch nicht unerwähnt lassen. Gruß Richy Hallo an alle, ich habe eben einen Rückruf der ADAC-Rechtsberatung erhalten, da ich um die rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes gebeten hatte. Folgende Auskunft habe ich erhalten und gebe sie gerne ohne irgendwelche Garantien an euch weiter: Das genannte Schreiben, welches über das KBA versendet wurde, besitzt keinerlei bindende Handlungsanweisungen. Es sind auch keinerlei verbindliche Fristen des KBA gesetzt worden. Es handelt sich nur um eine "Halterinformation". Erst wenn mittels KBA Fristen gesetzt werden, ist eine Nachrüstung also zwingend erforderlich. Das heißt für mich: ICH habe meine Fender inzwischen so befestigt, dass ich für mich eine Loslösung derselben ausschließen kann. Somit werde Ich an der Umrüst-/Nachrüstaktion vorerst eben nicht teilnehmen. Werde ich irgendwann vom KBA dazu aufgefordert, ist die Sache eine andere. Wer sich seiner Sache sicher ist, muss also vorerst nichts unternehmen und damit erstmal keinerlei Konsequenzen wie Bussgeld oder gar Stilllegung fürchten. Wer sich unsicher ist, sollte dem Rückruf m.M.nach unbedingt folgen. Das wollte ich hiermit auch nicht unerwähnt lassen. Gruß Richy Wer also denkt: "LMAA" und sorglos weiterfährt, ist im Bereich "grob fahrlässig". Wer den festen Sitz regelmäßig, mindestens vor Fahrtantritt, kontrolliert und Sicherungsmaßnahmen (Klebeband) durchgeführt hat, handelt maximal "fahrlässig", hat aber im Rahmen der Möglichkeiten gehandelt. Gut zusammengefasst Matthias - Danke Dir! Wer also denkt: "LMAA" und sorglos weiterfährt, ist im Bereich "grob fahrlässig". Wer den festen Sitz regelmäßig, mindestens vor Fahrtantritt, kontrolliert und Sicherungsmaßnahmen (Klebeband) durchgeführt hat, handelt maximal "fahrlässig", hat aber im Rahmen der Möglichkeiten gehandelt. Gut zusammengefasst Matthias - Danke Dir! Guten Tag, wir haben einen Termin am 28.06. beim freundlichen bekommen. Danke Jörg Guten Tag, wir haben einen Termin am 28.06. beim freundlichen bekommen. Danke Jörg So So Hallo Jörg, siehe Beitrag #120 in diesem Thread. Gruß Ralf (da war Willi Weinsberg einen Tick schneller) Hallo Jörg, siehe Beitrag #120 in diesem Thread. Gruß Ralf (da war Willi Weinsberg einen Tick schneller) Hat jemand schon eine Verschraubung bekommen gibt es schon Bilder wie es am Fender aussieht? Danke Jörg Hallo Jörg, vielleicht hilft Dir dieses Bild. Es ist aus einem anderen Forum. Hat jemand schon eine Verschraubung bekommen gibt es schon Bilder wie es am Fender aussieht? Danke Jörg Hallo Jörg, vielleicht hilft Dir dieses Bild. Es ist aus einem anderen Forum. Rückrufaktion Fender
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- Gefährdung von Insassen und von Personen außerhalb des Fahrzeuges
- 1. Nachfassaktion nach 6 Monaten durch den Hersteller
- 2. Nachfassaktion nach 12 Monaten durch den Hersteller
- Stilllegung
- Gefährdung von Insassen und von Personen außerhalb des Fahrzeuges
- 1. Nachfassaktion nach 6 Monaten durch den Hersteller
- 2. Nachfassaktion nach 12 Monaten durch den Hersteller
- Stilllegung![]()
wusste ich, das der Kopf lose war, ist die Nutzung des Hammers wahrscheinlich grob fahrlässig (Schäden in Kauf nehmend).
Matthias
wusste ich, das der Kopf lose war, ist die Nutzung des Hammers wahrscheinlich grob fahrlässig (Schäden in Kauf nehmend).
Matthias
PN an: Matthias![]()
wusste ich, das der Kopf lose war, ist die Nutzung des Hammers wahrscheinlich grob fahrlässig (Schäden in Kauf nehmend).
Matthias
wusste ich, das der Kopf lose war, ist die Nutzung des Hammers wahrscheinlich grob fahrlässig (Schäden in Kauf nehmend).
Matthias![]()
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Matthias
Matthias
Ich hoffe das Knaus auch genügend "kits" Liefern wird oder kann?
Hat jemand schon eine Verschraubung bekommen gibt es schon Bilder wie es am Fender aussieht?
Ich hoffe das Knaus auch genügend "kits" Liefern wird oder kann?
Hat jemand schon eine Verschraubung bekommen gibt es schon Bilder wie es am Fender aussieht?![]()
Pepper 600 MF / 2020 "Hauk", Peugeot 121 kW/165 PS, 280 Ah LiFePo4, 120 Wp Solar, 2500W/5000W WR, SOG, el. Trittstufe, Kühlschranklüfter, Sitzbanklüfter, Spurverbreiterung hinten,
4 x Osram Nightbreaker LED, Liberco AHK, Froli Tellerlattenrost, Truma DuoControl CS, Truma LevelControl, Revisionsöffnung Abwassertank, Kurbelhubstützen, KO-Gas-Warner, Alarmanlage,
4 x HEO-Safe Zusatzschlösser, 4 x Womo-Sicherheit Einbruchschutz RK, MaxxFan Deluxe
Kennzeichen: BN-...
PN an: Kapitaen-Ralf![]()

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