Rückrufaktion FenderZitat von RichyG am 5. Juni 2023, 16:59 Uhr Das sehe ich anders. Ich bin überzeugt, dass dies in diesem Fall nicht passiert. Aber wir werden sehen und ich werde garantiert berichten.
Gruß Richy
Das sehe ich anders. Ich bin überzeugt, dass dies in diesem Fall nicht passiert. Aber wir werden sehen und ich werde garantiert berichten.
Gruß Richy
Furcht vor der Gefahr ist schrecklicher
als die Gefahr selbst -
Afrikanische Weisheit -
CaraCompact 600 MEG/Ducato Mj 130/ Bj 2015 - Umrüstung auf Zykloon 100 AH Li, Booster und Kompressorkühlschrank - BF Goodrich All Terrain 225/75/16" 115-S - Umrüstung auf OGO-TrockenTrennToilette Zitat von MichaelHK am 5. Juni 2023, 17:05 Uhr Habe ich verwechselt, war beim Austausch der Airbags bei Mercedes. Aktuell habe ich das nun bei einem BMW. Bei den vielen Rückrufen kommt man durcheinander.
Grüsse Michael
Habe ich verwechselt, war beim Austausch der Airbags bei Mercedes. Aktuell habe ich das nun bei einem BMW. Bei den vielen Rückrufen kommt man durcheinander.
Grüsse Michael
Zitat von Peppiline am 5. Juni 2023, 17:14 Uhr Hi
Ca. 55000.€ ist für keinen ein Pappenstiel, besonders für die, die seeehr lange dafür gespart haben. Mir tut es echt leid für die die betroffen sind. Und....erst recht wenn ich dem Bora seine Geschichte lese.
Knaus interessiert die Kunden ein Sche..d...ck . !!
Vielleicht wäre es sinnvoller einen Anwalt zu beauftragen, was man und wie ertragen muß bevor es nach hinten losgeht.
Nur meine Meinung.
Lg Uwe
Hi
Ca. 55000.€ ist für keinen ein Pappenstiel, besonders für die, die seeehr lange dafür gespart haben. Mir tut es echt leid für die die betroffen sind. Und....erst recht wenn ich dem Bora seine Geschichte lese.
Knaus interessiert die Kunden ein Sche..d...ck . !!
Vielleicht wäre es sinnvoller einen Anwalt zu beauftragen, was man und wie ertragen muß bevor es nach hinten losgeht.
Nur meine Meinung.
Lg Uwe
Zitat von MichaelHK am 5. Juni 2023, 17:14 Uhr Das KBA entscheidet über die Zulassung. Und ohne diese Sicherung wird dem Fahrzeug die Zulassung entzogen. Denke das dürfte eindeutig sein.
Aber jeder wie er will. Man könnte auch gegen das KBA klagen. Einen Gutachter bezahlen. Mir wäre das aber zu unsicher, wenn die Polizei irgendwo unterwegs das Fahrzeug dann still legen würde. Abgeschleppt zur nächsten Werkstatt. Evtl. sogar im Ausland.
Grüsse Michael
Das KBA entscheidet über die Zulassung. Und ohne diese Sicherung wird dem Fahrzeug die Zulassung entzogen. Denke das dürfte eindeutig sein.
Aber jeder wie er will. Man könnte auch gegen das KBA klagen. Einen Gutachter bezahlen. Mir wäre das aber zu unsicher, wenn die Polizei irgendwo unterwegs das Fahrzeug dann still legen würde. Abgeschleppt zur nächsten Werkstatt. Evtl. sogar im Ausland.
Grüsse Michael
Zitat von RichyG am 5. Juni 2023, 17:15 Uhr Ich lasse es wirklich darauf ankommen, da ich der Meinung bin, dass die Verklebung dauerhaft und sicher hält. Einfach ne Schraube durch Plastik ins Blech kann es ja wirklich nicht sein.
Wichtig ist ja wohl der Erfolg der Maßnahme.
Das ist jedoch meine ganz persönliche Meinung!
Und ob mich das KBA durch ganz Europa jagen und mein Fahrzeug stilllegen lässt, bezweifle ich nun mal auch😉
Gruß Richy
Ich lasse es wirklich darauf ankommen, da ich der Meinung bin, dass die Verklebung dauerhaft und sicher hält. Einfach ne Schraube durch Plastik ins Blech kann es ja wirklich nicht sein.
Wichtig ist ja wohl der Erfolg der Maßnahme.
Das ist jedoch meine ganz persönliche Meinung!
Und ob mich das KBA durch ganz Europa jagen und mein Fahrzeug stilllegen lässt, bezweifle ich nun mal auch😉
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bora33, Mr. Pepper und 3 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert. bora33Mr. Pepperproff56launcher20helmutderkaefer Furcht vor der Gefahr ist schrecklicher
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Zitat von MichaelHK am 5. Juni 2023, 17:05 Uhr
Habe ich verwechselt, Bei den vielen Rückrufen kommt man durcheinander.
Grüsse Michael
Mach dir nix raus. Dat passiert im Alter öfters.😉😊
Lg
Zitat von MichaelHK am 5. Juni 2023, 17:05 Uhr
Habe ich verwechselt, Bei den vielen Rückrufen kommt man durcheinander.
Grüsse Michael
Mach dir nix raus. Dat passiert im Alter öfters.😉😊
Lg
MichaelHK hat auf diesen Beitrag reagiert. Zitat von MichaelHK am 5. Juni 2023, 18:16 Uhr Und ob mich das KBA durch ganz Europa jagen und mein Fahrzeug stilllegen lässt, bezweifle ich nun mal auch😉
Ist auch nur meine eigene Meinung. Selbstverständlich ist es ärgerlich, wenn man die mangelhafte Befestigung selbst bereits verbessert hat und nun trotzdem eine optisch nicht sehr ansprechende Befestigung durchführen lassen muss. Ist für mich auch ärgerlich.
Das funktioniert heutzutage über eine digitale Erkennung. Dazu stehen hier entlang der Autobahn immer entsprechende Zivilfahrzeuge an Behelfsausfahrten. Davor Kameras die jedes Fahrzeug und Kennzeichen erfassen. Die sehen darauf sogar die Gesichter.
Haben meinen Sohn am Irschenberg zweimal morgens rausgeholt und den Drogenhund durch das Fahrzeug schnüffeln lassen. War aber nur morgens noch müde. 😀
Grüsse Michael
Und ob mich das KBA durch ganz Europa jagen und mein Fahrzeug stilllegen lässt, bezweifle ich nun mal auch😉
Ist auch nur meine eigene Meinung. Selbstverständlich ist es ärgerlich, wenn man die mangelhafte Befestigung selbst bereits verbessert hat und nun trotzdem eine optisch nicht sehr ansprechende Befestigung durchführen lassen muss. Ist für mich auch ärgerlich.
Das funktioniert heutzutage über eine digitale Erkennung. Dazu stehen hier entlang der Autobahn immer entsprechende Zivilfahrzeuge an Behelfsausfahrten. Davor Kameras die jedes Fahrzeug und Kennzeichen erfassen. Die sehen darauf sogar die Gesichter.
Haben meinen Sohn am Irschenberg zweimal morgens rausgeholt und den Drogenhund durch das Fahrzeug schnüffeln lassen. War aber nur morgens noch müde. 😀
Grüsse Michael
Willi Weinsberg hat auf diesen Beitrag reagiert. alles durch den Gesetzgeber gedeckt..... oder wie sagt man..... 🙂 unglaublich ,aber nach VW wundert mich nichts mehr, wir müssen also froh sein, das sie und nix berechnen..........
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/rechte-rueckrufaktion/#:~:text=Diese%20Rechte%20haben%20Sie%20beim%20R%C3%BCckruf,-R%C3%BCckruf%2D%20oder%20auch&text=Es%20gibt%20keine%20rechtliche%20Verpflichtung,oder%20einer%20Garantie%20geltend%20machen.
alles durch den Gesetzgeber gedeckt..... oder wie sagt man..... 🙂 unglaublich ,aber nach VW wundert mich nichts mehr, wir müssen also froh sein, das sie und nix berechnen..........
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/rechte-rueckrufaktion/#:~:text=Diese%20Rechte%20haben%20Sie%20beim%20R%C3%BCckruf,-R%C3%BCckruf%2D%20oder%20auch&text=Es%20gibt%20keine%20rechtliche%20Verpflichtung,oder%20einer%20Garantie%20geltend%20machen.
MapMan hat auf diesen Beitrag reagiert. Grüße Harry S...unterwegs im PEPPER MEG Peugeot Boxer 165 PS, EZ 06/2020 , RH-WW ... ich schraube nicht, ich fahre 😀 Zitat von proff56 am 5. Juni 2023, 18:48 Uhr Also ich verstehe den Sachverhalt so:
In unserem Fall ist (noch) nicht das KBA der Urheber des Schreibens. KNAUS schreibt, dass das KBA lediglich die Versendung des Schreibens von KNAUS übernommen hat. Demnach ist es vorerst ein freiwilliger Rückruf des Herstellers. Kommt der Halter dieser nicht nach, kann/wird das KBA den Halter zur Mängelbeseitigung auffordern, bis dahin hat der Halter zumindest eine Frist und kann tätig werden (ohne dass sein Fahrzeug stillgelegt werden darf) .... sofern kein Schaden verursacht wird (was bei Eigeninitiative oder vorher bereits erfolgter Reparatur durch ein Vertragsverstatt ja verhindert wäre).
Übrigens:
Die Durchführung in der Vertragswerkstatt (Anweisung von KNAUS) und das Schreiben (über KBA) widersprechen sich! Im Schreiben heißt es "die Befestigung der Fender zu ersetzen". Wie sich herausstellt, geschieht das aber nicht.
Also ich verstehe den Sachverhalt so:
In unserem Fall ist (noch) nicht das KBA der Urheber des Schreibens. KNAUS schreibt, dass das KBA lediglich die Versendung des Schreibens von KNAUS übernommen hat. Demnach ist es vorerst ein freiwilliger Rückruf des Herstellers. Kommt der Halter dieser nicht nach, kann/wird das KBA den Halter zur Mängelbeseitigung auffordern, bis dahin hat der Halter zumindest eine Frist und kann tätig werden (ohne dass sein Fahrzeug stillgelegt werden darf) .... sofern kein Schaden verursacht wird (was bei Eigeninitiative oder vorher bereits erfolgter Reparatur durch ein Vertragsverstatt ja verhindert wäre).
Übrigens:
Die Durchführung in der Vertragswerkstatt (Anweisung von KNAUS) und das Schreiben (über KBA) widersprechen sich! Im Schreiben heißt es "die Befestigung der Fender zu ersetzen". Wie sich herausstellt, geschieht das aber nicht.
Willi Weinsberg, RichyG und 2 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert. Willi WeinsbergRichyGMr. PepperCRNK Gruß Helge - PEPPER MG600 130PS BJ.03/2017 Peugeot, LiYFePO4(160Ah), Solar200W, AHK, Ersatzrad, hyd.Hubstützen, Fahrradträger, Luftfederg.hi, Auflastg. 3,85To Zitat von RichyG am 5. Juni 2023, 19:04 Uhr Genauso wie Helge lese ich das Schreiben auch. Und bevor die Polizei Europas Jagd auf mich macht, wird sich das KBA sicher selbst an mich wenden 😉
Gruß Richy
Genauso wie Helge lese ich das Schreiben auch. Und bevor die Polizei Europas Jagd auf mich macht, wird sich das KBA sicher selbst an mich wenden 😉
Gruß Richy
CRNK hat auf diesen Beitrag reagiert. Furcht vor der Gefahr ist schrecklicher
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